2017/J XXVI. GP

Eingelangt am 17.10.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit‚ Soziales‚ Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Bilanz der EU-Ratspräsidentschaft im Bereich Gesundheit

 

Im Programm des österreichischen Ratsvorsitzes haben Sie sich unter anderem folgendes Ziel zur Karzinogene-Richtlinie gesetzt:

"Veränderungen der Arbeitsverfahren, der Beschäftigungsstrukturen und der Arbeitsorganisation führen zu neuen Gesundheitsrisiken für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Krebs ist die häufigste arbeitsbedingte Todesursache in der EU. Ziel des österreichischen Ratsvorsitzes ist es, die Verhandlungen über die Änderung der Karzinogene-­Richtlinie (2. und 3. Tranche) abzuschließen."

Nun ist Fakt, dass im Tabakrauch die Anzahl der karzinogenen Substanzen erheblich erhöht ist. Betroffen davon sind unter anderem die Lunge, der Kopfbereich und die Leber. Da Österreich mittlerweile als der "Aschenbecher Europas" (minimaler Nichtraucherschutz in Gastronomie) wahrgenommen wird, waren auch die Ergebnisse der Anfragebeantwortung "Krebsvorsorge" (AB 1081 XXVI. GP) nicht überraschend. Während die meisten Krebs-Sterberaten seit 2007 gesunken sind, steigen ausgerechnet die Mortalitätsraten für Lungenkrebs, für Kopf- und Halsbereich, aber auch für Leberkrebs. Alle drei Krebsarten sind unter anderem auch auf Tabakrauch zurückzuführen.

Hinzu kommt, dass die Regierung in dieser unzufriedenstellenden Situation den Nichtraucherschutz in der Gastronomie gekippt hat (Frühjahr 2018). Damit sind insbesondere Arbeitskräfte in der Gastronomie weiterhin Tabakrauch ausgesetzt. Die Tschick-Politik der Bundesregierung wird dadurch komplettiert, dass die jährliche Erhöhung der Tabaksteuer heuer ausgesetzt wird. Dass sich nun ausgerechnet die Bundesregierung im EU-Programm dem Verhandlungsabschluss der Karzinogene-Richtlinie verschrieben hat, ist an Zynismus kaum zu überbieten.

 

 

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Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Verhandlungen zur Karzinogene-Richtlinie (2. u. 3. Tranche): Fanden bereits Verhandlungsrunden im Rahmen der österreichischen Ratspräsidentschaft statt?

a.    Wenn ja, wie viele und mit welchen Ergebnissen?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

2.    Wie viel zusätzliches Personal wurde in Ihrem Ministerium für die zusätzlichen Aufgaben der EU-Ratspräsidentschaft angestellt?

3.    Welche bestehenden Personalressourcen wurden für diese Aufgabe eingesetzt?

4.    Welches Budget wurde dafür vorgesehen?

5.    Wie viel Budget wurde bereits verbraucht? (aufgeschlüsselt nach Monat)

6.    Wie lässt sich das Kippen des Nichtraucherschutz-Gesetzes mit dem Ziel eines Verhandlungsabschlusses der Karzinogene-Richtlinie (2. und 3. Tranche) vereinbaren?

7.    Mit welchen Maßnahmen wollen Sie die Karzinogene-Belastung in der Gastronomie senken, während Österreich zu den europäischen Schlusslichtern beim Nichtraucherschutz zählt?

8.    Mit welchen Schritten werden Sie das Ziel erreichen, die Verhandlungen über die Anpassung der Karzinogene-­Richtlinie (2. und 3. Tranche) während der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft abzuschließen?

9.    Wie hoch schätzen Sie die Erfolgswahrscheinlichkeit ein und aus welchen Gründen?

10. Wurden weitere Karzinogene in die Karzinogen-Richtlinie aufgenommen?

a.    Wenn ja, welche?

11. Welche Karzinogene-Grenzwerte gelten aktuell und welche sollen künftig gelten?

12. Bei welchen Karzinogenen im Allgemeinen sehen Sie besonderen Handlungsbedarf?

13. Bei welchen Arbeitsbereichen sehen Sie bei der Karzinogene-Belastung besonderen Handlungsbedarf?

14. Mit Hilfe welcher Maßnahmen planen Sie die Karzinogene-Belastung zu senken?