2024/J XXVI. GP

Eingelangt am 17.10.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Claudia Gamon‚ MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend Bilanz der EU-Ratspräsidentschaft im Bereich Digitalisierung

 

Die Digitalisierung wird einer der wichtigsten Veränderungen für Wirtschaft, Gesellschaft und Politik in den nächsten Jahren bedeuten und diese nachhaltig verändern.

Im Zuge des Österreichischen Vorsitzes im Rat der Europäischen Union hat sich Österreich unter dem Titel „Ein Europa, das schützt“ drei Schwerpunkte gesetzt:

- Sicherheit und Kampf gegen illegale Migration

- Sicherung des Wohlstands und der Wettbewerbsfähigkeit durch Digitalisierung

- Stabilität in der Nachbarschaft – Heranführung des Westbalkans/Südosteuropas an die EU

Österreich gilt in der Europäischen Union als eines der Vorzeigeländer in einigen Bereichen der Digitalisierung.

Im Triovorsitz mit Estland und Bulgarien sollen eine Reihe von Vorhaben zur Umsetzung der Digitalen Binnenmarkt Strategie umgesetzt werden (Digitale Agenda für Europa zum Europäischen Binnenmarkt im Rahmen der Strategie Europa 2020). Im internationalen Wettbewerb und durch die fortschreitende Digitalisierung ist es essentiell, dass die Europäische Union einen umfassenden, effektiven Rahmen für die Etablierung eines digitalen Binnenmarktes schafft.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Der Ratsvorsitz von Österreich betont im Programm „Schwerpunkte des österreichischen EU-Ratsvorsitzes“ (https://www.eu2018.at/de/agenda-priorities/programme.html) die Wichtigkeit der Wettbewerbsfähigkeit durch die Digitalisierung, die Gestaltung eines modernen und ausgewogenen Regelungsrahmens und die konsequente Vermeidung von Überregulierungen.

a.    Welche konkreten Zielsetzungen konnten bisher erreicht werden?

b.    Welche Schwerpunkte konnte Österreich in seiner Rolle als Ratsvorsitzender in Bezug auf die Digitalisierung setzen?

c.    Welche Ziele konnten bereits erreicht werden?

2.    Künstliche Intelligenz: Der österreichische Ratsvorsitz beabsichtigt, durch eine Fokussierung auf Künstliche Intelligenz die Reindustrialisierung Europas voranzutreiben und beabsichtigte hierbei in Abstimmung mit Stakeholdern entsprechende Impulse setzen.

a.    Welche konkreten Impulse werden hierbei gesetzt?

b.    Welche relevanten Stakeholder werden einbezogen?

c.    Welche wesentlichen Erkenntnisse sollen hierbei erzielt werden?

d.    Welche konkreten Anwendungsfälle von Künstlicher Intelligenz stehen hierbei im Fokus?

e.    Welche europäischen Industrien stehen hierbei im Fokus?

3.    Regulatory Sandboxes: So genannte „Regulatory Sandboxes“ oder „Regulatorische Experimentierräume“ erlauben es Unternehmen, neue Technologien der Digitalisierung, für die möglicherweise noch kein klarer regulatorischer Rahmen besteht, in einem speziellen Umfeld zu erproben. 13 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben bereits regulatorische Sandboxes etabliert (https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/180308-action-plan-fintech_en.pdf). Hiervon profitieren auch Aufsichtsbehörden, Regulatoren und Politik durch den Erfahrungsgewinn mit neuen Technologien. So wird es ermöglicht, schnell konkrete Rechtsrahmen und ein förderliches Umfeld für neue Technologien zu schaffen.

a.    Steht die Etablierung und Förderung regulatorischer Sandboxes auf EU-Ebene im Fokus der Österreichischen Ratspräsidentschaft?

b.    Welche konkreten Maßnahmen wurden in Bezug auf regulatorische Sandboxes umgesetzt?

c.    Welche Ziele wurden erreicht?

4.    Industrie: Ein im Programm des österreichischen Ratsvorsitzes hervorgehobenes Ziel ist die Steigerung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit in der EU, welche durch die konkrete Nutzung der Digitalisierung den Wirtschaftsstandort stärken soll. Hierbei soll der österreichische Ratsvorsitz auf ein verstärktes Mainstreaming und ein Monitoring der industriellen Wettbewerbsfähigkeit hinwirken.

a.    Was ist konkret unter „verstärktes Mainstreaming“ und „Monitoring der industriellen Wettbewerbsfähigkeit“ zu verstehen?

b.    Welche konkreten Maßnahmen waren hierbei geplant? Wie wird das verstärkte Mainstreaming und das Monitoring umgesetzt?

c.    Welche Maßnahmen wurden bisher umgesetzt?

d.    Welche Auswirkungen werden davon erwartet?

e.    Welche Ziele konnten erreicht werden?

f.      Welche Erkenntnisse wurden bisher gewonnen?

5.    Arbeit: Der Österreichische Ratsvorsitz setzt sich den Themenschwerpunkt „Digitalisierung der Arbeit“. Dies soll sich auf neue Arbeitsmodelle in der Digitalisierung fokussieren, mit dem Schwerpunkt auf plattformbasiertes Arbeiten. Die Ratspräsidentschaft soll hierbei faire Arbeitsbedingungen in Bezug auf Arbeitsbedingungen sowie Sozial- und Arbeitsrecht im europäischen Binnenmarkt für die Schaffung gemeinsamer Spielregeln und zur Verminderung von Wettbewerbsverzerrungen im Fokus haben.

a.    Welche konkreten Maßnahmen sind hierbei geplant?

b.    Aus welchem Grund liegt der Fokus der Österreichischen Ratspräsidentschaft ausschließlich auf plattformbasiertem Arbeiten?

c.    Welche neuen Arbeitsmodelle abseits von plattformbasiertem Arbeiten werden behandelt?

d.    Welche Formen von gemeinsamen Spielregeln werden konkret angedacht?

e.    Welche Formen von Wettbewerbsverzerrungen liegen im Fokus der Österreichischen Ratspräsidentschaft?

f.      Welche Zielsetzungen setzt sich die Österreichische Ratspräsidentschaft hierbei?

6.    Digitale Sicherheit: Die Ratspräsidentschaft Österreichs steht unter dem Schwerpunkt „Ein Europa, das schützt“. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung ist Cybersecurity für Privatpersonen und Unternehmen eine der wesentlichen Zukunftsfaktoren. In Österreich sind Cybercrime-Fälle seit Jahren stark ansteigend und zählt inzwischen zu den „Big Five“ der kriminellen Delikte. Zudem ist Cybercrime die einzige Kategorie in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2017 Österreichs, in der die Anzahl der gemeldeten Fälle steigt und die Aufklärungsquote gleichzeitig sinkt (https://bundeskriminalamt.at/501/files/PKS_17_Broschuere_Web.pdf ). Innerhalb der Europäischen Union stieg die Anzahl der Sicherheitsvorfälle allein im Jahr 2015 um 38%. In manchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind 50% aller Straftaten als Cybercrime zu klassifizieren (https://www.consilium.europa.eu/media/21480/cybersecurityfactsheet.pdf).

a.    Welche konkreten Maßnahmen setzt die Ratspräsidentschaft Österreichs auf Cybersecurity?

b.    Welche Schwerpunkte werden seitens der Ratspräsidentschaft zum Thema Cybersecurity noch gesetzt?

c.    Der Bereich „Digitale Sicherheit“ sieht die Verminderung der Abhängigkeit von außereuropäischen Sicherheitstechnologien vor. Welche konkreten Maßnahmen werden dazu gesetzt?

d.    Welche Risiken bestehen durch außereuropäische Sicherheitstechnologien?

7.    Sicherheitsunion: Unter dem Ratsvorsitz von Österreich soll ein mittelfristiger Diskussionsprozess über Vorhaben unter der Einbindung weiterer Ratsvorsitze, der Kommission, des Europäischen Parlaments, der EU-Agenturen, des Europäischen Auswärtigen Dienstes erfolgen. Ziel ist die Verwirklichung einer bürgernahen, krisenfesten und zukunftsfähigen Sicherheitsunion sowie einer entsprechenden strategischen Neuausrichtung im Bereich der inneren Sicherheit beitragen.

a.    Welche konkreten Maßnahmen werden hierbei verfolgt?

b.    Welche konkreten Ziele sollen erreicht werden?

c.    Wie wird diese „strategische Neuausrichtung“ definiert?

8.    KMUs: Der Österreichische Ratsvorsitz möchte Klein- und Mittelbetriebe (KMU), Start-ups und Scale-ups besonders in den Fokus rücken und ihnen ein rechtssicheres, wachstums- und innovationsförderndes Umfeld ermöglichen.

a.    Welche konkreten Maßnahmen werden zu dieser Zielerreichung seitens des Ratsvorsitzes gesetzt?

b.    Durch welche Handlungen setzt sich der Ratsvorsitz für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für digitale Dienstleistungen und Digitalisierung in Unternehmen ein?

9.    Frauen und Gleichstellung: Der Österreichische Ratsvorsitz beabsichtigt neue Aspekte in Bezug auf die Geschlechtergleichstellung von Frauen im Zusammenhang mit Digitalisierung zu behandeln.

a.    Welche konkreten Aspekte betreffend Frauen und Digitalisierung sind hierbei angedacht?

b.    Welche konkreten Ziele sollen erreicht werden?

c.    Welche Maßnahmen werden gesetzt?

10. Digitaler Binnenmarkt: Im Zuge des Triovorsitzes mit Estland und Bulgarien ist geplant, die Umsetzung der digitalen Binnenmarktstrategie weiter voranzutreiben. Als konkrete Maßnahmen wird der Abschluss des Vorhabens zur Plattform-Online-Wirtschaft (P2B) und des Vorhabens zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten (ECN+) genannt.

a.    Welche konkreten Maßnahmen wurden in Bezug auf die Plattform-Online-Wirtschaft (P2B) gesetzt?

b.    Welche konkreten Maßnahmen wurden in Bezug auf die Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten (ECN+) gesetzt?

c.    Wie ist der aktuelle Stand zu beiden Vorhaben? Welche konkreten Ziele konnten bisher erreicht werden?

d.    Welche darüber hinausgehende Strategie verfolgt der Ratsvorsitz im Hinblick auf den digitalen Binnenmarkt? Welche Ziele konnten bisher erreicht werden?

e.    Welche Ziele konnten bisher erreicht werden?

11. Verringerung des Verwaltungsaufwands: Ein konkret genanntes Ziel des Ratsvorsitzes ist die Einrichtung eines Digitalen Zentralen Zugangstors zur Verringerung des Verwaltungsaufwands innerhalb des EU-Binnenmarktes. Zudem sollen hierdurch das Once Only Prinzip der Datenerfassung auf europäischer Ebene gefördert werden.

a.    Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung?

b.    Welche Maßnahmen wurden hierfür umgesetzt?

c.    Welche Ziele konnten erreicht werden?

d.    Sind weitere Handlungen zur Förderung eines europäischen Once Only Prinzips umgesetzt worden oder geplant?