2034/J XXVI. GP

Eingelangt am 18.10.2018
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Nurten Yilmaz

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Befragung der Grundwehrdiener zur inneren und sozialen Lage 2018 und daraus resultierende Rechtsfragen

 

 

Laut einem mir vorliegenden Rundschreiben soll eine Befragung der Grundwehrdiener zur inneren und sozialen Lage 2018 in den Kalenderwochen 28-30 2018 erfolgen. Diese sieht eine Reihe von Fragen vor, die sowohl politisch wie aber auch rechtlich, in diesem Fall zumeist datenschutzrechtlich, Fragen aufwirft.

 

Zum genaueren Verständnis für interessierte Bürgerinnen und Bürger ist anzumerken, dass es sich bei einer Reihe von Fragen um Daten über die körperliche Gesundheit handelt, welche dann in Datenerhebungen betreffend die psychische Gesundheit übergehen. Weitere Daten betreffen den Alkoholkonsum, wobei dabei Fragen auch den Zeitraum vor dem Präsenzdienst behandeln. Schließlich gibt es noch zwei Fragen über Erfahrungen mit Grundwehrdienern mit Migrationshintergrund im österreichischen Bundesheer wie auch über Erfahrungen mit sonstigen Bediensteten mit Migrationshintergrund, wobei dabei auch Ereignisse oder Vorfälle schriftlich geschildert werden sollen.

 

Die Befragung endet mit Angaben zu Person, aus welchen sich klar Rückschlüsse auf die Person des antwortenden Grundwehrdieners ergeben.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Landesverteidigung nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1.             Von wem ist dieser Fragebogen ausgearbeitet worden, wie lautete der konkrete Auftrag für die Erstellung der Fragebögen und war dabei das politische Büro des Bundesministers, sein Kabinett, der Generalsekretär oder dessen Büro beteiligt?

 

2.             Wussten Sie als Bundesminister von der Erarbeitung dieses Fragebogens bzw. von einem diesbezüglichen Auftrag und haben Sie die Fragen im Einzelnen genehmigt?


3.             Zu welchem Zweck wurde diese Erhebung von Seiten des Bundesministers oder einer anderen Stelle angeordnet, da diese Befragung ja nicht die herkömmliche Grundwehrdiener-Befragung ist?

 

4.             Wer hat die datenschutzrechtlichen Aspekte dieses Fragebogens geprüft und die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Fragen bestätigt?

 

5.             Warum ist der Fragebogen so konzipiert, dass die Antworten nicht anonym gegeben werden können, sondern Rückschlüsse auf die Person, die den Fragebogen beantwortet hat, möglich sind?

 

6.             Warum werden Fragen über die körperliche und geistige Gesundheit von Präsenzdienern sowie über deren Alkoholverhalten nicht von Ärzten gestellt, die der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen und die im Einzelfall auch Hilfe anbieten können?

 

7.             Grundwehrdiener müssen über die österreichische Staatsbürgerschaft verfügen. Warum werden Fragen über Erfahrungen mit Grundwehrdienern und sonstigen Bediensteten mit Migrationshintergrund gestellt, ohne dass klargestellt wird, was unter Migrationshintergrund in diesem Zusammenhang zu verstehen ist?

 

8.             Wie soll dadurch eine seriöse Ausarbeitung möglich sein, wenn jeder für sich und ohne Anleitung zu beurteilen hat, wer eventuell über einen Migrationshintergrund verfügen könnte?

 

9.             Wer wird die Fragebögen der Grundwehrdiener auswerten, wie wird dabei das persönliche Datenschutzrecht jedes einzelnen Grundwehrdieners geschützt und wer erhält konkret die Auswertungen für welche Zwecke?

 

10.         Wie wurden konkret die Verbände ausgewählt, bei welchen die Grundwehrdiener befragt werden sollen?