2049/J XXVI. GP

Eingelangt am 19.10.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Angriff auf die Demonstrationsfreiheit

 

Am 2. Oktober 2018 berichtete "Der Standard", dass zwei Männer wegen Hochhaltens eines Plakates am Rande der Rad-WM in Tirol von der Polizei angezeigt wurden. Das Plakat brachte mit der Aufschrift "Kickl ride to Höll" Kritik an Bundesminister Herbert Kickl zum Ausdruck (Referenz zum Streckenabschnitt Höttinger Höll). Die Polizeibeamten erklärten, dass die Anzeige "wegen Anstandsverletzung" nach einer "Weisung von oben" erstattet worden sei.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Ist Ihnen die gegenständliche Anzeige bekannt?

2.    Seit wann ist Ihnen die gegenständliche Anzeige bekannt?

3.    Stammt der Auftrag bzw. die Weisung, die gegenständliche Anzeige zu erstatten, von Ihnen?

a.    Wenn nein, von wem stammt der Auftrag bzw. die Weisung?

4.    Handelte es sich um eine Anzeige wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Verbot der Verletzung des öffentlichen Anstands gemäß § 11 Tiroler Landes-Polizeigesetz?

a.    Wenn nein, auf Grundlage welcher Rechtsnorm wurde die Anzeige eingebracht?

5.    Führte die gegenständliche Anzeige zur Verhängung einer Strafe?

a.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Gibt es eine Empfehlung, einen Auftrag oder eine Weisung seitens des Innenministeriums an nachgeordnete Dienststellen bzw. Polizeibeamt_innen in gewissen Fällen eine Anzeige wegen des Verdachts der Anstandsverletzung einzubringen?

a.    Wenn ja, in welchen Fällen?