2065/J XXVI. GP

Eingelangt am 19.10.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den

 Bundesminister für Finanzen

betreffend Schadenshöhe des Steuerbetrugs durch Cum-Ex-Geschäfte

BEGRÜNDUNG

Die Cum-Ex-Deals rund um den Dividendenstichtag bei Aktiengeschäften sind einer der größten Finanzskandale in Deutschland. Bei den Cum-Ex-Deals wird eine nur einmal bezahlte Kapitalertragsteuer doppelt rückerstattet, obwohl der Rückerstattungsanspruch tatsächlich nur einmal besteht. Cum-Ex-Deals gab es nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich.

Mehrere parlamentarische Anfragen ergaben allerdings nur ein äußerst lückenhaftes Bild der Situation in Österreich. Der am 13.07.2018 veröffentlichte Bericht des Rechnungshofes (III- 165 d.B.) zu Kapitalertragsteuer-Erstattungen nach Dividendenausschüttungen, der ebenfalls von dem Abgeordneten Bruno Rossmann initiiert wurde, brachte einige interessante Details ans Licht, ebenso die parlamentarische Anfragebeantwortung 1452/AB.

Schuldig ist diese jedoch die Antwort auf die Frage nach dem geschätzten Gesamtschaden geblieben, mit dem Verweis, dass dieser Schaden bisher nicht evident sei. Aus dem Rechnungshofbericht geht jedoch hervor, dass 168 Fälle aufgerollt wurden, auf die auch die Anfragebeantwortung verweist. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Gesamtsumme dieser aufgerollten Fälle nicht genannt werden kann. Frischen Wind in das Thema hat ein umfassender Bericht von addendum[1] gebracht, der davon ausgeht, dass selbst nach konservativen Schätzungen über 50 Mio. EUR Schaden pro Jahr für Österreich entstand. Ein vermeintlicher Insider kommentiert die damalige Situation: „Österreich galt als sicher. Die meisten Trader hatten den Eindruck, Österreich ist einfach verschlafen.“ Diese Einschätzung deckt sich mit dem Bild, das die Anfragebeantwortung 1452/AB zeichnete, in der offen zugegeben wurde, dass es sowohl massiven personellen als auch technischen Ressourcenmangel gab.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    Wie viele Fälle wurden mittlerweile aufgerollt? Sind es weiterhin 168, wie gegenüber dem Rechnungshof berichtet, oder hat sich die Zahl inzwischen erhöht?

2.     Wie hoch ist die Gesamtsumme der Rückforderungen, die sich aus diesen Aufrollungen ergibt?

a. Falls Sie die Gesamtsumme nicht benennen können, weshalb nicht?

3.     Stimmen Sie der Aussage zu, dass diese Gesamtsumme dem potenziellen Gesamtschaden für Österreich entspricht?

a.     Falls ja, wieso wollten Sie diese Summe bisher nie nennen?

b.     Falls ja, wie stellen Sie sicher, dass diese Aufrollungen alle Betrugsversuche, die tatsächlich stattgefunden haben, abdecken?

c.     Falls nein, weshalb nicht?

d.     Falls nein, wie hoch ist die Differenz und woraus ergibt sie sich?

4.     Wie ist der Stand dieser aufgerollten Fälle?

a.     Wie viele Fälle konnten in welcher Höhe bereits erfolgreich zurückgefordert werden? (Bitte um getrennte Darstellung je Fall.)

b.     In welchem Stadium befinden sich die restlichen Fälle?

c.     Wann ist bei diesen Fällen mit Rückzahlungen in welcher Höhe zu rechnen?

Gegenüber addendum soll das Ministerium mitgeteilt haben: „Bei einer Rückforderung von EUR 1,6 Mio. befindet sich das Verfahren im Rechtsmittelstadium, wodurch das Verfahren zur Beitreibung gehemmt ist.“

5.     Stimmt diese Aussage?

6.     Ist die Aussage so zu interpretieren, dass es sich dabei um das bisher einzige eingeleitete Verfahren zur Beitreibung handelt?

7.     Um welches Rechtsmittel bei welchem Gericht handelt es sich?

8.     Handelt es sich dabei um dasselbe Verfahren, das bereits im Rechnungshofbericht erwähnt wird, wobei dort von Rückerstattungsbeträgen in der Höhe von ca. 22,5 Mio. EUR die Rede ist, die allerdings nie ausbezahlt wurden?

a.     Falls ja, wie kommt es zu den völlig unterschiedlichen Beträgen?

b.     Falls nein, wie passt diese Aussage mit der Antwort auf Frage 15 der Anfragebeantwortung 1452/AB zusammen, wonach es keine weiteren Strafverfahren außer dem bereits genannten gibt?

                                            i.        Um welche Art von Verfahren handelt es sich bei dem gegenüber addendum genannten, wenn nicht um ein Strafverfahren?

 


 



[1]  https://www.addendum.org/steuerraub/.