2066/J XXVI. GP

Eingelangt am 19.10.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Monopolverwaltung

 

Der Rechnungshofbericht Reihe Bund 2017/15 stellt der Monopolverwaltung GmbH in vielen Bereichen ein vernichtendes Zeugnis aus.

Die Monopolverwaltung wäre gesetzlich eigentlich als Non-Profit-Organisation aufgestellt, wirft aber Erträge ab, die an das Finanzministerium ausgeschüttet werden. Trafikanten finanzieren also mit staatlichen Zwangsbeiträgen Ausschüttungen an den Staat. Auch die Verbuchung von Verwaltungskosten wirft Fragen auf. Die betrieblichen Verwaltungskosten übersteigen nämlich (Stand 2015), die ohnehin schon beträchtlichen Personalkosten. Eine eher ungewöhnliche Kostenstruktur.

Auch die fehlenden öffentlichen Ausschreibungen bei der Vergabe von Trafiken ist an dieser Stelle festzuhalten und kritikwürdig, wie der Rechnungshof konstatiert. Eine großzügige Weitergabe im Familienkreis geht auf Kosten der Vorzugsberechtigten. Es ist daher anzunehmen, dass sowohl bezüglich der effizienten Verwaltung, als auch sozialpolitisch gesehen, Mängel vorliegen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wie hat sich der Personalaufwand in den Jahren 2016 und 2017 entwickelt?

a.    Wie hoch war der Personalstand der MVG? (in VZÄ)

b.    Wie hoch war der Personalaufwand in EUR?

c.    Wie hoch war der prozentuale Anteil der Personalkosten an den Gesamtausgaben?

2.    Welche Umstände rechtfertigen einen seit 2010 steigenden Personalstand in der MVG bei gleichzeitig sinkender Zahl an Tabakfachgeschäften und -verkaufstellen?

3.    Welche Umstände rechtfertigen die seit 2010 nachgewiesene Personalkostenentwicklung weit jenseits der Inflationsrate?

4.    Durch welche konkreten Maßnahmen wurde der RH-Empfehlung in TZ 6.2 entsprochen, "Potenziale für eine flexiblere und kostengünstigere Aufgaben wahrnehmung durch die MVG zu analysieren und für eine allfällige Reorganisation zu nutzen"?

5.    Durch welche konkreten Maßnahmen wurde die RH-Empfehlung in TZ 8.2 umgesetzt, "die Bemessungskriterien für die Höhe von Geschäftsführerbezügen bei Unternehmen im Bundeseigentum nachvollziehbar zu dokumentieren"?

6.    Welche Schritte wurden gesetzt, um die Empfehlungen des Rechnungshofs in TZ 10 in Bezug auf den Aufsichtsrat umzusetzen?

7.    Welche Schritte wurden gesetzt, um die Empfehlungen des Rechnungshofs in TZ 11 in Bezug auf den Neuerrichtungsbeirat umzusetzen?

8.    Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um die Empfehlung des Rechnungshofes in TZ 12 umzusetzen, "im Rahmen seines Beteiligungsmanagements auf eine durchgängige und konsistente Steuerungskette zu achten, von den Angaben zur Wirkungsorientierung der Untergliederung 45 über die Eigentümerstrategie und spezifische Zielvorgaben des Eigentümers bis hin zur Unternehmensstrategie der MVG selbst"?

9.    Welche Maßnahmen hat das BMF gesetzt, um die Empfehlung des Rechnungshofes in TZ 13 umzusetzen, "dass die MVG in ihrer Unternehmensstrategie auch die strategischen Vorgaben zur Verwaltung des Tabakeinzelhandelsmonopols und die mittel– und kurzfristigen, unternehmensspezifischen Ziele des Eigentümers BMF für die MVG ausreichend konkret berücksichtigt"?

10. Welche Schritte wurden gesetzt, um die Empfehlung des Rechnungshofes in TZ 17 umzusetzen, "Vergabegrundsätze und objektive Kriterien zur Beurteilung des dringenden Bedarfs für eine Tabaktrafik und des Vorliegens einer unzumutbaren Ertragsschmälerung in Vergaberichtlinien schriftlich festzulegen"?

11. Wodurch kann die unübliche Kostenstruktur erklärt werden "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen"?

a.    Auf welche Unterpositionen schlüsselte sich der Posten „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ auf? (2015-2017)

b.    Welche Beträge entfallen auf diese Unterpositionen des Postens "Sonstige betriebliche Aufwendungen? (2015-2017)

c.    Welche Umstände rechtfertigen, dass die "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Jahren 2011-2015 höher waren als der Personalaufwand?

12. Welche Schritte wurden gesetzt, um die Empfehlungen des Rechnungshofs in TZ 25 in Bezug auf das Spannungsverhältnis zwischen der an Gesetzeswortlaut orientierten kostendeckenden Festsetzung des Entgelts und der Dividendenerwartung umzusetzen?

a.    Wir hoch war die Gewinnausschüttung in den Jahren 2015, 2016 und 2017?

13. Wie entwickelte sich die Gewinn- und Verlustrechnung der MVG in den Jahren 2016 und 2017?

14. Welche Umstände halten das BMF von einer jährlichen Veröffentlichung der GuV der MVG im Internet ab?