2141/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.10.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend Unklarheiten hinsichtlich Sonderschulen/ZIS

 

Aufgrund der Bildungsreform ist nunmehr mit gravierenden Änderungen zu rechnen, die auch Kinder mit Beeinträchtigung betreffen und treffen werden. Viele Eltern sind aufgrund der nun bereits bekannten Reformvorhaben äußerst beunruhigt und sorgen sich um den Fortbestand einer qualitätsvollen Beschulung ihrer Kinder. Auch das aktuelle Regierungprogramm bringt in diesem Zusammenhang keine ausreichende Klarheit. Beinahe täglich sind Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung mit Fragestellungen zur aktuellen Bildungsthematik konfrontiert.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Laut Informationen aus den Bildungsregionen wird es zu einer grundlegenden Struktur– und Verwaltungsänderung in der Bildungslandschaft kommen. Welche Änderungen sind hier im Detail geplant und wann werden diese umgesetzt?

a.    Welche Organisationsform oder Einrichtung soll künftig die Aufgaben des ZIS übernehmen?

b.    Wie garantieren Sie, dass es zu keiner Qualitätsverschlechterung hinsichtlich der adäquaten pädagogischen Versorgung von Kindern mit Behinderung kommt?

2.    Ändert sich die Struktur der Bildungsregionen bzw. deren Zuständigkeitsbereiche und Kompetenzen?

3.    Ändern sich die Kriterien für die Beurteilung des Sonderpädagogischen Förderbedarfes?

a.    Wer wird zukünftig die Bescheide ausstellen?

b.    Nach welchen Kriterien werden diese vergeben?

c.    Wer ist zukünftig der Ansprechpartner für die Beantragung eines SPF?

4.    Gibt es ein Recht auf Beantragung eines SPF durch die Eltern bereits vor Schuleintritt, um zu gewährleisten, dass Kinder mit einem Unterstützungsbedarf ausreichende pädagogische Unterstützung haben?

5.    Derzeit werden Eltern immer wieder bei der Beantragung eines SPF darauf vertröstet, dass sich der Bedarf an Unterstützung erst im Laufe eines Schuljahres herauskristallisieren würde. Dies führt dazu, dass Kinder mit Unterstützungsbedarf oft sehr lange ohne entsprechende pädagogische Hilfe auskommen müssen.

a.    Wie werden Sie diesem Umstand zukünftig besser gerecht werden?

6.    Welche Bildungsstruktur ist zukünftig für die Verteilung bzw. Zuteilung des pädagogischen Personales zuständig? Wie werden die Ressourcen zeitlich zugeteilt?

7.    Wer legt den Berechnungsschlüssel (Zuteilung des pädagogischen Personals) fest und wird auf den tatsächlichen individuellen pädagogischen Unterstützungsbedarf Rücksicht genommen?

8.    Nach welchen Kriterien werden Kinder mit besonderen Bedürfnissen Schulstandorten zugewiesen?

a.    Wie und von wem werden diese Kriterien festgelegt?

9.    Wie gestaltet sich zukünftig auch die Leistungsbeurteilung, wenn es sich um Kinder handelt, die keinen SPF bescheidmäßig zuerkannt bekommen und dennoch den Lehrplan behinderungsbedingt nicht erfüllen können?

a.    Werden die diesbezüglichen Lernanforderungen – Mindestanforderungen – gesenkt?

10. Wie soll künftig eine Unterrichtsqualität für die Kinder mit Beeinträchtigung und deren MitschülerInnen garantiert werden bzw. welche Zielsetzung wird es für einen qualitativ hochwertigen inklusiven Unterricht geben?

11. Laut Informationen von Betroffenen kommt es in letzter Zeit vermehrt zu Suspendierungen von Kindern mit SPF. Wie viele Suspendierungen von Kindern mit SPF in den Jahren 2015 bis 2018 sind bekannt? Bitte um differenzierte Darstellung nach Grund, Dauer, Jahr, Schultyp und Bundesland.

a.    Wie viele Suspendierungen von Schüler_innen sind Ihrem Ministerium insgesamt bekannt? Bitte um differenzierte Darstellung nach Grund, Dauer, Jahr, Schultyp und Bundesland.

12. Ad Integrationsklassen an Sonderschulen in Oberösterreich: Hier wird immer wieder von einer befürchteten Kostensteigerung bei der Überführung dieser Klassen in das Regelschulwesen gesprochen, die die Elterninitiative nicht nachvollziehen kann, da die Inklusion an Regelschulen ein Vielfaches kostet und an den betroffenen Schulen Therapiegeräte und geschultes Personal bereits vorhanden sind. Wie viel würde die Überführung der vorhandenen I-Klassen in Öberösterreich in das Regelschulwesen kosten?

a.    Wie viele Klassen an Sonderschulen können in a.)Oberösterreich bzw. b.)in ganz Österreich von der Überführung des Schulversuchs ins Regelschulsystem und damit von der „sanften Inklusion“ profitieren? Mit der Schaffung von wie vielen neuen Klassen rechnet Ihr Ministerium?

b.    Wird eine Überführung in das Regelschulwesen nach Einschätzung des Ministeriums zu Mehrkosten führen und gibt es in diesem Fall eine Kostenschätzung?

c.    Wären diese Kosten im derzeitigen Budget des Bildungsministeriums abbildbar und wenn ja, wo?