2163/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.10.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Dr. Nikolaus Scherak, Dr. Wolfgang Zinggl, KollegInnen

an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Beantwortung parlamentarischer Anfragen

Die Interpellation ist eines der wesentlichsten Instrumente des Parlaments zur Kontrolle der Regierung. Sie erfüllt einen wichtigen demokratischen Zweck, in dem die Mitglieder der Bundesregierung zur Auskunftserteilung und Rechtfertigung gegenüber den gewählten VertreterInnen der Bevölkerung verpflichtet sind. Sie dient auch der Information der Öffentlichkeit, da vergleichbare Rechte von BürgerInnen immer noch nicht beschlossen sind.

Die mangelnde Beantwortung von parlamentarischen Anfragen ist daher demokratiepolitisch bedenklich. Immer wieder sorgen Mängel an Beantwortungen jedoch für Kritik (siehe dazu auch die parl. Anfrage 17/JPR des Abg. Zinggl an den Präsidenten des Nationalrates). Das willkürliche Zusammenfassen von Fragen, Uminterpretieren der Fragen, Vorschieben von in der Bundesverfassung nicht vorgesehenen Gründen, Zirkelverweise auf andere Anfragebeantwortungen, Berufung auf das Amtsgeheimnis und auf angebliche Unzuständigkeit sind leider keine Ausnahme. Solche Missstände haben sogar den Präsidenten des Nationalrates dazu bewegt, in einem Schreiben an den Bundeskanzler klarzustellen, dass alle Mitglieder der Bundesregierung zur wahrheitsgemäßen Beantwortung von parlamentarischen Anfragen verpflichtet sind. Solche Mängel sind mit Ausnahme des BMVRDJ bei allen Ressorts – wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß – feststellbar.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.       Bestehen interne Richtlinien, Erlässe oder ähnliches, die den Umgang mit Beantwortungen von parlamentarischen Anfragen zum Gegenstand haben und was ist deren Inhalt?

2.       Gibt es Vorgaben, in welchen Fällen Beantwortungen von Fragen zusammenzuziehen sind? Wenn ja, welche?

3.       Gibt es Vorgaben, in welchen Fällen die Auskunft zu verweigern ist und welche Gründe dafür genannt werden dürfen? Wenn ja, welche?

4.       Gibt es Vorgaben, wie wiederkehrende Fragen (etwa nach KabinettsmitarbeiterInnen) zu beantworten sind? Wenn ja, welche?

5.       Welcher Geschäftslauf ist für parlamentarische Anfragen in Ihrem Ressort vorgesehen?

6.       Welche Stellen innerhalb Ihres Ressorts haben Entwürfe für parlamentarische Anfragen zu genehmigen?

7.       Wie viele Tage vor Ablauf der Beantwortungsfrist langen parlamentarische Anfragen im Durchschnitt in der zuständigen Fachabteilung/der federführenden Organisationseinheit ein?

8.       Wie viele Tage vor Ablauf der Beantwortungsfrist werden Entwürfe für Beantwortungen parlamentarischer Anfragen in der zuständigen Fachabteilung/der federführenden Organisationseinheit im Durchschnitt fertiggestellt?

9.       Wie viele Tage vor Ablauf der Beantwortungsfrist langen Entwürfe für Beantwortungen in Ihrem Kabinett ein?

10.   Wie viele Entwürfe für Beantwortungen parlamentarischer Anfragen wurden im heurigen Jahr von Ihnen oder Ihren KabinettsmitarbeiterInnen überarbeitet (aufgeschlüsselt nach Monaten)?

11.   Wie viele Entwürfe für Beantwortungen parlamentarischer Anfragen wurden im heurigen Jahr vom Generalsekretär oder dessen MitarbeiterInnen überarbeitet (aufgeschlüsselt nach Monaten)?

12.   Wie wird der Arbeitsaufwand zur Beantwortung einzelner Fragen in Ihrem Ressort erhoben?

13.   Ab wann sind Sie der Ansicht, dass der Verwaltungsaufwand zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen unverhältnismäßig sei?

14.   Wurden Sie über das Schreiben des Präsidenten des Nationalrates über die mangelnde Qualität der Beantwortung parlamentarischer Anfragen informiert? Welche Schritte haben Sie in Folge dessen gesetzt?

15.   Bestehen Schulungen der Bediensteten Ihres Ressorts über die korrekte Beantwortung parlamentarischer Anfragen?

16.   Welche Qualitätssicherungsmaßnahmen bestehen?

17.   Wann legt die Bundesregierung endlich ein Informationsfreiheitsgesetz vor?