2170/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.10.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Doris Margreiter, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Selbstständige Frauen im vorzeitigen Mutterschutz

Frauen in der Selbstständigkeit haben es offenbar in der Praxis oft schwieriger vorzeitigen Mutterschutz in Anspruch zu nehmen, weil man ihnen zuschreibt sich aufgrund der Selbstständigkeit die Zeit flexibler einteilen zu können. Das Mutterschutzgesetz beinhaltet ein absolutes Beschäftigungsverbot schwangerer Frauen ab der 8. Woche vor und bis zur 12. Woche nach dem Geburtstermin und ist unabhängig der Art der Beschäftigung der Frauen einzuhalten. Der Beginn des Beschäftigungsverbotes nach (§3 Abs.3 des Mutterschutzgesetzes) kann aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses auch auf einen früheren Zeitpunkt vorverlegt werden. Es handelt sich dabei um eine gesundheitliche Maßnahme um die Gesundheit der Mutter sowie des ungeborenen Kindes zu schützen. Ausnahmen bzw. unterschiedliche Behandlung aufgrund der Art der Erwerbstätigkeit sollten daher nicht gegeben sein.

Es ist von besonderem Interesse wie sich dies in den Statistiken der Ministerien darlegt und inwieweit sich der Mutterschutz zwischen Frauen in Selbstständigkeit und Unselbstständigkeit unterscheidet bzw. welcher Lösungen hier angedacht sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wieviele Frauen nehmen den vorzeitigen Mutterschutz in Anspruch ?

a.     Wieviele sind es dieses Jahr?

b.     Wieviele waren es die letzten zehn Jahre? Bitte um Aufschlüsselung der Zahlen nach Jahren.

2.     Welchen Einfluss hat die Art der Erwerbstätigkeit auf die Inanspruchnahme des vorzeitigen Mutterschutzes anhand ihrer Zahlen?

a.     Bitte um Bereitstellung ihrer Zahlen und Daten.

b.     Bitte um Aufgliederung in unselbstständig und selbstständig Erwerbstätige der letzten 10 Jahre.

3.     Lässt sich auf einer Datengrundlage feststellen, ob es Unterschiede bei der Inanspruchnahme von vorzeitigem Mutterschutz zwischen selbstständigen und unselbstständigen Frauen gibt?

a.    Wenn ja, wie bewerten sie die Unterschiede zwischen selbstständigen und unselbstständigen Frauen?

b.    Gibt es Unterteilungen nach Branchen bei selbständig erwerbstätigen Frauen?

4.     Welche Studien gibt es dazu?