2198/J XXVI. GP

Eingelangt am 02.11.2018
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit‚ Soziales‚ Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Arzneimittelausgaben und Pharmarabatte



Ausgaben für Arzneimittel (Heilmittel) steigen deutlich weniger stark, als von Sozialversicherung propagriert

Keine andere Branche wurde von der Sozialversicherung in den letzten Jahren so durch den Kakao gezogen wie die Pharmabranche. Die Argumentation der SV hat nur einen Haken: Sie stimmt mit der Realität und der eigenen Statistik nicht überein. So sind die Ausgaben für "Heilmittel (Arzneien)" zwsichen 2007 und 2017 um 25,9% gestiegen, während die Einnahmen der KV-Träger im gleichen Zeitrum deutlich stärker sprudelten, nämlich mit einem Plus von 44,0% - siehe Tabelle 1. Dabei sind auf der Gebarungsgruppe "Heilmittel (Arzneien)" noch nicht einmal die Pharmarabatte berücksichtigt. Ziel dieser Anfrage ist es daher, etwas Licht in die diffuse SV-Argumentation zu bringen.

Getrennte Verbuchung von Arzneimittelausgaben und Rabatten. Intransparenz bei Ausmaß der Rabatte

Die Verbuchungslogik der österreichischen Kassen bei den Arzneimittelausgaben und Rabatten ist konfus, inkonsistent und daher nicht nachvollziehbar. Denn während die Brutto-Arzneimittelausgaben auf der Gebarungsgruppe "Heilmittel (Arzneien)" verbucht werden, findet man die "Pharmavergütungen" in der Gebarungsgruppe "sonstige betriebliche Erträge". Wo die Individualrabatte verbucht werden, ist zur Gänze unklar. Hier stellt sich die Frage, wie sehr die getrennte Verbuchung und die Intransparenz bei den Rabatten den Kassen das Verbreiten von falschen Tatsachen erleichtert. Anders in Deutschland. Dort verbuchen die Kassen sämtliche Arzneimittelausgaben und Rabatte auf der Gebarungsgruppe "Arzneimittel ("43er Konten") und weisen die Rabatte auch explizit aus - siehe Tabelle 2. Warum sich die österreichische SV mit ihrer Intransparenz-Strategie hier wieder einmal als Sonderfall sieht, ist grundsätzlich verdächtig.

Verbuchungslogik hat Einfluss auf die Verteilung der Mittel aus dem Ausgleichsfonds

Die getrennte Verbuchungslogik hat zudem Auswirkungen auf die Verteilung der Finanzmittel aus dem GKK-Ausgleichsfonds. Denn laut der Strukturausgleichsverodnung fließen die Brutto-Ausgaben für "Heilmittel (Arzneien)" in den Strukturausgleich ein, was tendenziell GKKn mit hohen Arzneimittelausgaben zusätzlich begünstigt.

 

Tabelle 1: Gebarung in der Krankenversicherung 2007-2017

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Quelle: Sozialversicherung in Zahlen 2018



Tabelle 2: Arzneimittelrabatte in der deutschen Krankenversicherung (GKV) - nach Kassenarten (Haftungsgemeinschaften)

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Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

 

1.    Wie haben sich die Brutto-Ausgaben (inkl. USt) für Heilmittel (Arzneien) entwickelt? (2007-2017, je KV-Träger + BKKn)

2.    Wie haben sich die USt-Ausgaben für Heilmittel (Arzneien) entwickelt? (2007-2017, je KV-Träger + BKKn)

3.    Wie haben sich die Einnahmen aus dem Pharma-Rahmenvertrag entwickelt? (2007-2017, je KV-Träger + BKKn)

4.    Wie haben sich die Individualrabatte (alle Boxen inkl. No-Box) entwickelt? (2007-2017, je KV-Träger + BKKn)

5.    Wie haben sich in der Krankenversicherung (insgesamt) zwischen 2007 und 2017 folgende Kennzahlen entwickelt:

a.    Bruttoausgaben für Heilmittel (Arzneien)?

b.    USt-Ausgaben für Heilmittel (Arzneien)?

c.    Einnahmen aus dem Pharma-Rahmenvertrag?

d.    Individualrabatte?

e.    Einnahmen durch Rückzahlungen der Pharmaindustrie auf den EU-Durchschnittspreis für Präparate in der Roten Box?

6.    Weshalb werden die Rabatte durch den Pharma-Rahmenvertrag nicht auf der Gebarungsgruppe „Heilmittel (Arzneien)“ verbucht?

7.    Auf welcher Gebarungsgruppe bzw. auf welchem Konto werden die Individualrabatte verbucht?

a.    Wenn nicht auf „Heilmittel (Arzneien)“, weshalb nicht dort?

8.    Berücksichtigen niedergelassene Ärtz_innen (mit Hausapotheke) ihre Rabatte (von Pharmakonzernen) bei der Abrechnung mit den Krankenkassen?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Wenn ja, wie hat sich die Zahl der "Hausapotheken" entwickelt? (2007-2017)

c.    Wenn ja, wie hoch war der Geldwert der Rabatte? (2007-2017)

d.    Wenn ja, wie hoch war der Geldwert der abgegebenen Arzneimittel (ohne Rabatte)? (2007-2017)

9.    Aus der Anlage zu den Berechnungsregeln des GKK-Ausgleichsfonds-Strukturausgleichs geht hervor, dass im Strukturausgleich statt den tatsächlichen Heilmittelausgaben (Brutto-Heilmittelausgaben, abzüglich USt und Rabatte) die Brutto-Heilmittelausgaben einfließen:

a.    Wieso fließen in den GKK-Ausgleichsfonds-Strukturausgleich nicht die tatsächlichen Heilmittelausgaben ein?

b.    Verteilungswirkungen: Welche GKKn verlieren/gewinnen dadurch, dass die Brutto-Heilmittelausgaben statt den tatsächlichen Heilmittelausgaben im GKK-Ausgleichsfonds-Strukturausgleich berücksichtigt werden, und in welcher Höhe? (2017, je GKK)