2200/J XXVI. GP
Eingelangt am 05.11.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Kai Jan Krainer,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend: Digitalisierung der Finanzverwaltung
Sehr geehrter Herr Finanzminister!
Wie mehrere Tageszeitungen Mitte Oktober berichtet haben, planen Sie einen Umbau der Finanzverwaltung, die Digitalisierung in der Verwaltung würde strukturelle Neuerungen notwendig machen (apa, 11.10.2018).
Selbstverständlich kann davon ausgegangen werden, dass Fortschritte auf dem Gebiet der Informationstechnologie auch von der Bundesverwaltung genutzt werden, um Abläufe effizienter zu gestalten bzw. qualitätssichernde Maßnahmen zu setzen. Der Umfang der Digitalisierung in der Finanzverwaltung ist allerdings vom Ressort nicht regelmäßig kommuniziert worden, andere Länder betonen den Digitalisierungsgrad ihrer Verwaltungen extra als Standortvorteil.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende
Anfrage:
1. Welche Elemente der Digitalisierung in der Finanzverwaltung machen strukturelle Neuerungen im Rahmen der geplanten Reorganisation der Finanzverwaltung notwendig?
a. Welche jüngsten Elemente der „Digitalisierung" hat die Finanzverwaltung genützt bzw. bereits in Ihre Prozesse integriert?
b. Welche jüngsten Neuerungen der „Digitalisierung" hat die Finanzverwaltung bisher noch nicht genützt?
c. Welche Neuerungen der „Digitalisierung" sollen im Rahmen der geplanten Reorganisation genützt werden?
d. Wie viele Arbeitsplätze in der Finanzverwaltung planen Sie in dieser Gesetzgebungsperiode durch digitalisiertere Arbeitsprozesse zu streichen?
2. Zur Lohnsteuer (Arbeitnehmerlnnenveranlagung) bitte um Angabe der jeweiligen Gesamtfall- und -aufkommenszahl für das Veranlagungsjahr 2016 und 2017:
a. Wie viele Fälle veranlagter Lohnsteuer gab es insgesamt und wie hoch war das Volumen der insgesamt veranlagten Lohnsteuer?
b. Wie viele Veranlagungsfälle erfolgten auf Grund der antragslosen automatischen Arbeitnehmerveranlagung?
i. Wie viele dieser Veranlagungsfälle wurden automatisch ohne Bearbeitung durch eine/n Sachbearbeiterln veranlagt? Wie hoch war das Volumen der in diesen Fällen veranlagten Lohnsteuer?
ii. Wie viele dieser Veranlagungsfälle wurden mit Bearbeitung durch eine/n Sachbearbeiterln veranlagt? Wie hoch war das Volumen der in diesen Fällen veranlagten Lohnsteuer?
iii. Wie viele dieser Veranlagungsfälle wurden mit Bearbeitung durch eine/n Sachbearbeiterln auf Grund der Vorabbescheidkontrolle veranlagt? Wie hoch war das Volumen der in diesen Fällen veranlagten Lohnsteuer?
iv. Wie viele dieser Veranlagungsfälle wurden mit Bearbeitung durch eine/n Sachbearbeiterln ohne Vorabbescheidkontrolle veranlagt? Wie hoch war das Volumen der in diesen Fällen veranlagten Lohnsteuer?
c. Wie viele Veranlagungsfälle erfolgten auf Grund der von den Steuerpflichtigen eingereichten Abgabenerklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung?
i. Wie viele dieser Veranlagungsfälle wurden automatisch ohne
Bearbeitung durch eine/n Sachbearbeiterln veranlagt? Wie hoch war das Volumen der in diesen Fällen veranlagten Lohnsteuer?
ii. Wie viele dieser Veranlagungsfälle wurden mit Bearbeitung durch eine/n Sachbearbeiterln veranlagt? Wie hoch war das Volumen der in diesen Fällen veranlagten Lohnsteuer?
iii. Wie viele dieser Veranlagungsfälle wurden mit Bearbeitung durch eine/n Sachbearbeiterln auf Grund der Vorabbescheidkontrolle veranlagt? Wie hoch war das Volumen der in diesen Fällen veranlagten Lohnsteuer?
iv. Wie viele dieser Veranlagungsfälle wurden mit Bearbeitung durch eine/n Sachbearbeiterln ohne Vorabbescheidkontrolle veranlagt? Wie hoch war das Volumen der in diesen Fällen veranlagten Lohnsteuer?
v. Wie viele Steuererklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung wurden über Finanzonline abgegeben? Wie viele Steuererklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung wurden auf Papier abgegeben?
d. Wie viele Steuerfälle wurden
i.innerhalb einer Woche
ii. innerhalb von zwei Wochen
iii. innerhalb eines Monats
iv. innerhalb eines Quartals
v. innerhalb von sechs Monaten
vi. innerhalb von neun Monaten
vii. innerhalb von einem Jahr
viii. nach einem Jahr
ab Einbringung durch den Steuerpflichtigen von der Finanzverwaltung bescheidmäßig veranlagt? Bitte um je Bearbeitungsdauer getrennte Darstellung der Fallzahl
i. für automatisch erfolgte Veranlagung und Volumen der veranlagten Steuer bzw.
ii. Fallzahl für Veranlagung durch eine/n Sachbearbeiterln auf Basis der Vorabbescheidkontrolle und Volumen der veranlagten Steuer bzw.
iii. Fallzahl für Veranlagung durch eine/n Sachbearbeiterln ohne Vorabbescheidkontrolle und Volumen der veranlagten Steuer.
3. Zur Einkommensteuer bitte um Angabe der
jeweiligen Gesamtfall-
und -aufkommenszahl für das Veranlagungsjahr 2016 und 2017:
a. Wie viele Fälle veranlagter Einkommensteuer gab es insgesamt und wie hoch war das Volumen der insgesamt veranlagten Einkommensteuer?
b. Wie viele Veranlagungsfälle erfolgten auf Grund der antragslosen automatischen Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommensteuer?
i. Wie viele dieser
Veranlagungsfälle wurden automatisch ohne
Bearbeitung durch eine/n Sachbearbeiterln veranlagt? Wie hoch war das Volumen
der in diesen Fällen veranlagten Einkommensteuer?
ii. Wie viele dieser
Veranlagungsfälle wurden mit Bearbeitung durch eine/n Sachbearbeiterln
veranlagt? Wie hoch war das Volumen der in diesen
Fällen veranlagten Einkommensteuer?
iii. Wie viele dieser
Veranlagungsfälle wurden mit Bearbeitung durch eine/n Sachbearbeiterln auf
Grund der Vorabbescheidkontrolle veranlagt? Wie
hoch war das Volumen der in diesen Fällen veranlagten Einkommensteuer?
iv. Wie viele dieser Veranlagungsfälle wurden mit Bearbeitung durch eine/n Sachbearbeiterln ohne Vorabbescheidkontrolle veranlagt? Wie hoch war das Volumen der in diesen Fällen veranlagten Einkommensteuer?
c. Wie viele Veranlagungsfälle erfolgten auf Grund der von den Steuerpflichtigen eingereichten Abgabenerklärungen zur Einkommensteuer?
i.
Wie
viele dieser Veranlagungsfälle wurden automatisch ohne
Bearbeitung durch eine/n Sachbearbeiterln veranlagt? Wie hoch war das Volumen
der in diesen Fällen veranlagten Einkommensteuer?
ii.
Wie
viele dieser Veranlagungsfälle wurden mit Bearbeitung durch eine/n
Sachbearbeiterln veranlagt? Wie hoch war das Volumen der in diesen
Fällen veranlagten Einkommensteuer?
iii. Wie viele dieser Veranlagungsfälle wurden mit Bearbeitung durch eine/n Sachbearbeiterln auf Grund der Vorabbescheidkontrolle veranlagt? Wie hoch war das Volumen der in diesen Fällen veranlagten Einkommensteuer?
iv. Wie viele dieser Veranlagungsfälle wurden mit Bearbeitung durch eine/n Sachbearbeiterln ohne Vorabbescheidkontrolle veranlagt? Wie hoch war das Volumen der in diesen Fällen veranlagten Einkommensteuer?
v. Wie viele Steuererklärungen zur Einkommensteuerveranlagung wurden über Finanzonline abgegeben? Wie viele Steuererklärungen zur Einkommensteuerveranlagung wurden auf Papier abgegeben?
d. Wie viele Steuerfälle wurden
i. innerhalb einer Woche
ii. innerhalb von zwei Wochen
iii. innerhalb eines Monats
iv. innerhalb eines Quartals
v. innerhalb von sechs Monaten
vi. innerhalb von neun Monaten
vii. innerhalb von einem Jahr
viii. nach einem Jahr
ab Einbringung durch den Steuerpflichtigen von der Finanzverwaltung bescheidmäßig veranlagt? Bitte um je Bearbeitungsdauer getrennte Darstellung der Fallzahl
i. für automatisch erfolgte Veranlagung und Volumen der veranlagten Steuer bzw.
ii. Fallzahl für Veranlagung durch eine/n Sachbearbeiterln auf Basis der Vorabbescheidkontrolle und Volumen der veranlagten Steuer bzw.
iii. Fallzahl für Veranlagung durch eine/n Sachbearbeiterln ohne Vorabbescheidkontrolle und Volumen der veranlagten Steuer.
4. Zur Körperschaftsteuer bitte um Angabe der
jeweiligen Gesamtfall-
und -aufkommenszahl für das Veranlagungsjahr 2016 und 2017:
a. Wie viele Fälle
veranlagter Körperschaftsteuer gab es insgesamt und wie hoch
war das Volumen der insgesamt veranlagten Körperschaftsteuer?
b. Wie viele Veranlagungsfälle erfolgten auf Grund der von den Steuerpflichtigen eingereichten Abgabenerklärungen zur Körperschaftsteuer?
i.
Wie
viele dieser Veranlagungsfälle wurden automatisch ohne
Bearbeitung durch eine/n Sachbearbeiterln veranlagt? Wie hoch war das Volumen
der in diesen Fällen veranlagten Körperschaftsteuer?
ii.
Wie
viele dieser Veranlagungsfälle wurden mit Bearbeitung durch eine/n
Sachbearbeiterln veranlagt? Wie hoch war das Volumen der in diesen
Fällen veranlagten Körperschaftsteuer?
iii.
Wie
viele dieser Veranlagungsfälle wurden mit Bearbeitung durch eine/n
Sachbearbeiterln auf Grund der Vorabbescheidkontrolle veranlagt? Wie
hoch war das Volumen der in diesen Fällen veranlagten
Körperschaftsteuer?
iv. Wie viele dieser Veranlagungsfälle wurden mit Bearbeitung durch eine/n Sachbearbeiterln ohne Vorabbescheidkontrolle veranlagt? Wie hoch war das Volumen der in diesen Fällen veranlagten Körperschaftsteuer?
v.
Wie
viele Steuererklärungen zur Körperschaftsteuerveranlagung wurden
über Finanzonline abgegeben? Wie viele Steuererklärungen zur
Körperschaftsteuerveranlagung wurden auf Papier abgegeben?
c. Wie viele Steuerfälle wurden
i. innerhalb einer Woche
ii. innerhalb von zwei Wochen
iii. innerhalb eines Monats
iv. innerhalb eines Quartals
v. innerhalb von sechs Monaten
vi. innerhalb von neun Monaten
vii. innerhalb von einem Jahr
viii. nach einem Jahr
ab Einbringung durch den Steuerpflichtigen von der Finanzverwaltung bescheidmäßig veranlagt? Bitte um je Bearbeitungsdauer getrennte Darstellung der Fallzahl
i. für automatisch erfolgte Veranlagung und Volumen der veranlagten Steuer bzw.
ii. Fallzahl für Veranlagung durch eine/n Sachbearbeiterln auf Basis der Vorabbescheidkontrolle und Volumen der veranlagten Steuer bzw.
iii. Fallzahl für Veranlagung durch eine/n Sachbearbeiterln ohne Vorabbescheidkontrolle und Volumen der veranlagten Steuer.
5. Zur Umsatzsteuer bitte um Angabe der
jeweiligen Gesamtfall-
und -aufkommenszahl für das Veranlagungsjahr 2016 und 2017:
a. Wie viele Fälle
veranlagter Umsatzsteuer gab es insgesamt und wie hoch war
das Volumen der insgesamt veranlagten Umsatzsteuer?
b. Wie viele Veranlagungsfälle erfolgten auf Grund der von den Steuerpflichtigen eingereichten Abgabenerklärungen zur Umsatzsteuer?
i. Wie viele dieser Veranlagungsfälle wurden automatisch ohne
Bearbeitung durch eine/n Sachbearbeiterln veranlagt? Wie hoch war das
Volumen der in diesen Fällen veranlagten Umsatzsteuer?
ii.
Wie viele dieser
Veranlagungsfälle wurden mit Bearbeitung durch eine/n Sachbearbeiterln
veranlagt? Wie hoch war das Volumen der in diesen
Fällen veranlagten Umsatzsteuer?
iii.
Wie viele dieser
Veranlagungsfälle wurden mit Bearbeitung durch eine/n Sachbearbeiterln auf
Grund der Vorabbescheidkontrolle veranlagt? Wie
hoch war das Volumen der in diesen Fällen veranlagten Umsatzsteuer?
iv.
Wie viele dieser
Veranlagungsfälle wurden mit Bearbeitung durch eine/n Sachbearbeiterln
ohne Vorabbescheidkontrolle veranlagt? Wie hoch war
das Volumen der in diesen Fällen veranlagten Umsatzsteuer?
v. Wie viele Steuererklärungen zur Umsatzsteuerveranlagung wurden über Finanzonline abgegeben? Wie viele Steuererklärungen zur Umsatzsteuerveranlagung wurden auf Papier abgegeben?
c. Wie viele Steuerfälle wurden
i. innerhalb einer Woche
ii. innerhalb von zwei Wochen
iii. innerhalb eines Monats
iv. innerhalb eines Quartals
v. innerhalb von sechs Monaten
vi. innerhalb von neun Monaten
vii. innerhalb von einem Jahr
viii. nach einem Jahr
ab Einbringung durch den Steuerpflichtigen von der Finanzverwaltung
bescheidmäßig
veranlagt? Bitte um je Bearbeitungsdauer getrennte Darstellung der Fallzahl
i. für automatisch erfolgte Veranlagung und
Volumen der veranlagten
Steuer bzw.
ii. Fallzahl für Veranlagung durch eine/n Sachbearbeiterln auf Basis der Vorabbescheidkontrolle und Volumen der veranlagten Steuer bzw.
iii. Fallzahl für Veranlagung durch eine/n Sachbearbeiterln ohne Vorabbescheidkontrolle und Volumen der veranlagten Steuer.
6. Zur Familienbeihilfe bitte um Angabe der
jeweiligen Gesamtfall-
und -aufkommenszahl für das Jahre 2016 und 2017:
a. Wie viele Familienbeihilfenfälle gab es insgesamt und wie hoch war das Volumen der insgesamt ausbezahlten Familienbeihilfe?
b. Wie viele Bearbeitungsfälle erfolgten auf Grund der von den Steuerpflichtigen eingereichten Anträge
i. automatisch ohne
Bearbeitung durch eine/n Sachbearbeiterln? Wie hoch
war das Volumen der in diesen Fällen gewährten Familienbeihilfe?
ii. mit Bearbeitung durch
eine/n Sachbearbeiterln? Wie hoch war das
Volumen der in diesen Fällen gewährten Familienbeihilfe?
iii. mit Bearbeitung durch eine/n Sachbearbeiterln auf Grund der Vorabbescheidkontrolle? Wie hoch war das Volumen der in diesen Fällen gewährten Familienbeihilfe?
iv. mit Bearbeitung durch
eine/n Sachbearbeiterln ohne
Vorabbescheidkontrolle? Wie hoch war das Volumen der in diesen Fällen
gewährten Familienbeihilfe?
c. Wie viele Anträge auf Familienbeihilfe wurden
i. innerhalb einer Woche
ii. innerhalb von zwei Wochen
iii. innerhalb eines Monats
iv. innerhalb eines Quartals
v. innerhalb von sechs Monaten
vi. innerhalb von neun Monaten
vii. innerhalb von einem Jahr
viii. nach einem Jahr
ab Antragstellung durch den Steuerpflichtigen von der Finanzverwaltung bescheidmäßig gewährt (bearbeitet)? Bitte um je Bearbeitungsdauer getrennte Darstellung der Fallzahl
i. für automatisch
erfolgte Bearbeitung und Volumen der Familienbeihilfe
bzw.
ii. Fallzahl für Bearbeitung durch eine/n Sachbearbeiterln auf Basis der Vorabbescheidkontrolle und Volumen der Familienbeihilfe bzw.
iii. Fallzahl für Bearbeitung durch eine/n Sachbearbeiterln ohne Vorabbescheidkontrolle und Volumen der Familienbeihilfe.
7. Für die Betriebsprüfungen zur
a. Lohnsteuer,
b. Einkommensteuer,
c. Körperschaftsteuer,
d. Umsatzsteuer,
wie viele im Rahmen einer Betriebsprüfung in den Jahren 2016 und 2017 geprüften Bescheide wurden
1) zuvor im
Veranlagungsverfahren automatisch ohne Bearbeitung durch
eine/n Sachbearbeiterln veranlagt und wie hoch war das Mehrergebnis auf
Grund der Betriebsprüfung (jahresweise Gesamtsumme),
2) zuvor im
Veranlagungsverfahren mit Bearbeitung durch eine/n
Sachbearbeiterln auf Grund der Vorabbescheidkontrolle veranlagt und wie
hoch war das Mehrergebnis auf Grund der Betriebsprüfung (jahresweise
Gesamtsumme),
3) zuvor im
Veranlagungsverfahren mit Bearbeitung durch eine/n
Sachbearbeiterln ohne Vorabbescheidkontrolle veranlagt und wie hoch war
das Mehrergebnis auf Grund der Betriebsprüfung (jahresweise
Gesamtsumme)?