2201/J XXVI. GP
Eingelangt am 05.11.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Kai Jan Krainer,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend: Daten Pauschalierungen Einkommensteuer
Sehr geehrter Herr Finanzminister!
In der letzten August-Woche gaben Sie mehreren Zeitungen Interviews, in denen Sie eine massive Ausweitung der Pauschalierungsregelungen im Einkommensteuerrecht ankündigten.
Die Pauschalierungssätze könnten erheblich auf bis zu 70% angehoben werden, und 200.000 UnternehmerInnen würden von der Neuregelung profitieren. In der APA vom 29.8.2018 werden Sie zitiert, dass die Pauschalierungssätze nicht passen würden, wenn nur 20% die Pauschalierungsregelung in Anspruch nehmen würden.
Letztere Aussage steht im Widerspruch zu dem Grundsatz, dass eine Pauschalierung zu keinem anderen steuerlichen Ergebnis führen sollte als die Abgabe der Steuererklärungen auf Grundlage einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder einer Bilanz, sie ist nur eine Verwaltungsvereinfachung, keine Steuerbegünstigung.
Steuerpflichtige wählen aber wohl in der Regel jene Bemessungsgrundlagenberechnungsvariante, die für sie die günstigste Steuerzahlung ergibt, eine Überinanspruchnahme von Pauschalierungsregelungen deutet also eher einen Steuervorteil in dieser Regelung als eine Verwaltungsvereinfachung an.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehende
1. Wie viele Steuererklärungen (auf Basis der Formulare E1 und E1a) zur Einkommensteuer wurden bis zu einer in der Umsatzsteuer erklärten Umsatzhöhe von 0-30.000 € für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Tätigkeit bzw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb abgegeben?
Bitte um
- getrennte Darstellung nach Vollpauschalierung, Teilpauschalierung, normale Einkommensermittlung (EAR/Bilanz),
- für 2015, 2016 und 2017 um jahresweise getrennte Darstellung
- der Steuerfälle gesamt je Einkommensstufe (s.u.), davon Steuerfälle mit Bilanz/EAR, Basispauschalierung, Gastgewerbepauschalierung, Drogistenpauschalierung, KünstlerInnen/Schriftstellerlnnen-Pauschalierung, Handelsvertreterlnnen-Pauschalierung, SportlerInnen-Pauschalierung, Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibende,
- für Einkünfte nach § 21, § 22 oder § 23 EStG
- für die Felder Veranlagungsfälle, Umsatz, pauschalierte Betriebsausgaben, Gesamtbetrag der Einkünfte, zu versteuerndes Einkommen, festgesetzte Einkommensteuer (jeweils Summe je Einkommensstufe)
- gestaffelt nach Stufen des zu versteuernden Einkommens von
0-11.000 €,
11.001 - 15.000 €,
15.001 - 18.000 €,
18.001 - 20.000 €,
20.001 - 25.000 €,
25.001 - 30.000 € und
30.001 - 31.000 €?
2. Wie viele Steuererklärungen (auf Basis der Formulare E1 und E1a) zur
Einkommensteuer wurden bis zu einer in der Umsatzsteuer erklärten Umsatzhöhe von 30.001 -50.000 € für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Tätigkeit bzw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb abgegeben?
Bitte um
- getrennte Darstellung nach Vollpauschalierung, Teilpauschalierung, normale Einkommensermittlung (EAR/Bilanz),
- für 2015, 2016 und 2017 um jahresweise getrennte Darstellung
- der Steuerfälle gesamt je Einkommensstufe (s.u.), davon Steuerfälle mit Bilanz/EAR, ßasispauschalierung, Gastgewerbepauschalierung, Drogistenpauschalierung, Künstlerlnnen/Schriftstellerlnnen-Pauschalierung, Handelsvertreterlnnen-Pauschalierung, Sportlerlnnen-Pauschalierung, Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibende,
- für Einkünfte nach § 21, § 22 oder § 23 EStG
- für die Felder Veranlagungsfälle, Umsatz, pauschalierte Betriebsausgaben, Gesamtbetrag der Einkünfte, zu versteuerndes Einkommen, festgesetzte Einkommensteuer (jeweils Summe je Einkommensstufe)
- gestaffelt nach Stufen des zu versteuernden Einkommens von
0-11.000 €,
11.001 - 15.000 €,
15.001 - 18.000 €,
18.001 - 20.000 €,
20.001 - 25.000 €,
25.001 - 30.000 €,
30.001 - 31.000 €?
31.001 - 40.000 € und
40.001 - 50.000 €?