2207/J XXVI. GP

Eingelangt am 07.11.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen,
an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
betreffend den Umgang mit Misshandlungsvorwürfen bei der Polizei

Medienberichten zufolge gab das BMJ in der 25. GP eine Studie zum Umgang mit Vorwürfen gegen Exekutivbeamte in Auftrag (vgl

https://derstandard.at/2000086468188/Die-Polizei-ermittelt-nach-wie-vor-gegen-sich-selbst). Zwar wurde die Studie bereits abgeschlossen, die Ergebnisse sind allerdings nicht öffentlich zugänglich. Zentrale Forderungen zum Umgang mit Misshandlungsvorwürfen gegen Polizeiorgane wurden anscheinend nicht umgesetzt: Trotz gegenteiliger Empfehlungen auch von anderen Experten ermittelt die Polizei bei Misshandlungsvorwürfen nach wie vor „gegen sich selbst“. Eine unabhängige Behörde, die sich mit derartigen Misshandlungsvorwürfen befassen könnte, wurde nach wie vor nicht geschaffen.

Aus diesem Grund richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz folgende Anfrage:

1.   Zu  wie vielen Anzeigen wegen Misshandlung durch Polizeiorgane iSd erwähnten Studie kam es in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018?

2.   !n wie vielen Fällen wurde aufgrund derartiger Anzeigen ein Ermittlungsverfahren in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 eingeleitet?

3.  In wie vielen Fällen führte dieses Ermittlungsverfahren zu einer Anklageerhebung in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018?

4.   In wie vielen Fällen wurden diese Ermittlungen diversionell erledigt in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018?

5.   In wie vielen Fällen führte diese Anklageerhebung (Frage 3.) zu einer Verurteilung in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018?

6.   Gibt es derzeit Aus- und Fortbildungsprogramme für Staatsanwälte im Zusammenhang mit dem Themenkomplex „Misshandlung durch Polizisten“?

a.    Wenn ja: Inwiefern?

b.    Wenn nein: Weshalb nicht?

7.   Was sind die wesentlichen Ergebnisse oder Empfehlungen der erwähnten Studie?

8.   Welche Empfehlungen oder Ergebnisse dieser Studie wurden bisher in Ihrem Vollzugsbereich umgesetzt?

9.   Welche Empfehlungen oder Ergebnisse dieser Studie wurden bisher in Ihrem Vollzugsbereich nicht umgesetzt?

a.    Weshalb wurden diese Empfehlungen oder Ergebnisse in Ihrem Vollzugsbereich noch nicht umgesetzt?

b.    Werden Sie diese Empfehlungen und Ergebnisse noch umsetzen?

i.     Wenn ja: Bis wann?

ii.     Wenn ja: Inwiefern?

iii.     Wenn nein: Weshalb nicht?

10. Werden Sie die Studie zum Umgang mit Misshandlungsvorwürfen veröffentlichen?

a.    Wenn nein: Weshalb nicht?

b.    Wenn ja: Wann?

c.    Wenn ja: In welcher Weise?

11. Wird sich die „Taskforce Strafrecht“ mit der Umsetzung der Empfehlungen oder der Ergebnisse dieser Studie beschäftigen?

a.    Wenn nein: Weshalb nicht?

b.    Wenn ja: Inwiefern?

12. Wird sich die „Arbeitsgruppe Strafrecht“ mit der Umsetzung der Empfehlungen oder der Ergebnisse dieser Studie beschäftigen?

a.    Wenn nein: Weshalb nicht?

b.    Wenn ja: Inwiefern?

13. Wird sich die „Arbeitsgruppe Opferschutz“ mit der Umsetzung der Empfehlungen oder der Ergebnisse dieser Studie beschäftigen?

a.    Wenn nein: Weshalb nicht?

b.    Wenn ja: Inwiefern?