2213/J XXVI. GP
Eingelangt am 07.11.2018
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Anfrage:
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Hubschrauberbeschaffung für nicht militärische Zwecke
Unter dem Titel "Katastrophenschutzpaket" hat die ÖVP-FPÖ-Regierung im August im Ministerrat ein entsprechendes Sonderinvestitionsbudget für das Heer beschlossen. Das Bundesheer erhält dafür einen höheren dreistelligen Millionenbetrag, wie es aus dem Verteidigungsministerium heißt. Im Zuge dieses Pakets sollen die Alouette III durch 12 neue leichte Mehrzweckhubschrauber ersetzt werden, zusätzlich sollen ein Simulator und drei gebrauchte Transporthubschrauber „Black Hawk“ beschafft werden, so die Information aus dem Verteidigungsministerium. Das Pflichtenheft für den neuen Mehrzweckhubschrauber, das alle Anforderungen an das neue Modell enthält, ist angeblich fertig. Den Mitgliedern des LV-Ausschusses sind aber bisher wesentliche Inhalte davon nicht bekannt gegeben worden. Geplant sollen eine Anbotseinholung im Wettbewerb oder auch ein sogenanntes Government-to-Government-Geschäft sein.
Bezüglich der Grundastzentscheidung sagten Sie zur APA, es freue Sie, "die dringende Aufstockung der 'Blackhawk'-Flotte sowie den Ersatz der veralteten 'Alouette III' und damit die Absicherung des Standortes Aigen geschafft zu haben". Damit sei Österreich für die Katastrophenhilfe wesentlich gestärkt. Diesbezüglich soll auch das Pflichtenheft die Katastrophenschutzaufgabe umfassen und keine primäre militärische Verwendung vorgesehen sein. So wurden angeblich einerseits der Leistungsumfang für Transportaufgaben von Soldaten mit Ausrüstung auf „Passagiere“ (im sog. „VIP-Paket“) geändert und andererseits auf die Ausstattung mit elektronischen Abwehr- und Aufklärungsmitteln genauso verzichtet worden sein, wie die Möglichkeit den MHS für Spezialeinsätze zu nutzen (Streichung des sog. „JaKdo-Paketes“). 2022 werden auch die bewaffneten OH 58 ausscheiden und das ÖBH verfügt in weiterer Folge über keine bewaffneten, leichten Hubschrauber mehr.
Auch aus verfassungsrechtlicher Sicht ergeben sich bei der Beschaffung von militärischen Mitteln zu ausschließlich zivilen bzw. Assistenzzwecken entsprechende Fragen. Laut Artikel 79 B-VG ist der Primärzweck des ÖBH grundsätzlich die militärische Landesverteidigung. Assistenzen sind in Bundesverfassung und Wehrgesetz auch vorgesehen, doch werden sie nur als zusätzliche, nachgereihte Aufgaben erwähnt, die ausdrücklich nur mit militärischen Mitteln erfolgen dürfen. Nun ist es zwar außerordentlich wichtig, dass Österreich für den Katastrophenschutz ausreichend gerüstet ist, doch ist fraglich, ob eine entsprechende Anschaffung, die ausschließlich für eine Assistenzaufgabe taugliches Gerät beinhaltet, verfassungsrechtlich zulässig sind und aus dem Budget des Bundesheeres kommen dürfen.
Auf Rückfrage sagten Sie, dass die Hubschrauber auch über den Katastrophenschutz hinaus einsetzbar sein sollten, auch die Medienberichterstattung legt nahe, dass die grundsätzliche Idee war, dass die Hubschrauber notfalls bewaffenbar sein sollten (https://derstandard.at/2000085789414/Regierung-beschliesst-Kauf-von-15-Heeres-Helikoptern).
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1.
Auf
welcher Rechtsgrundlage basiert die Entscheidung, Gerät, das
ausschließlich für eine Assistenzaufgabe des ÖBH einsetzbar
ist, aus Mitteln zu beschaffen, die primär für die Landesverteidigung
vorgesehen sind?
a)
Haben Sie Rechtsgutachten darüber eingeholt?
b) Wenn ja, wann und von wem? Bitte um Übermittlung.
c)
Wenn nein, warum nicht, bzw. wie ist die ständige Interpretation des
Verfassungsdienstes des BKA und der zuständigen Abteilungen des BMLV dazu?
2.
Für
welche Arten von Einsätzen sind die Hubschrauber aus der oben
beschriebenen Beschaffung vorgesehen?
a) Reicht ihre vorgesehene Ausstattung für Bewältigung dieser
Einsätze aus?
b)
Wenn nein, warum nicht?
3.
Sind
Hubschrauber, die im Rahmen dieser Beschaffungsaktion angeschafft werden, auch
dazu gedacht, im Auslandseinsatz des ÖBH eingesetzt zu werden?
a)
Wenn ja, zu welchen Zwecken über den Katastrophenschutz und den
bloßen Transport hinaus?
4.
Werden
die leichten Mehrzweckhubschrauber, die als Alouette III Nachfolge vorgesehen
sind, bewaffnet sein?
a) Wenn ja, womit?
b) Wenn nein, warum nicht?
5.
Werden
die leichten Mehrzweckhubschrauber, die als Alouette III Nachfolge vorgesehen
sind, in Folge bewaffenbar sein?
a) Wenn ja, was würde so ein Umbau für eine Bewaffnung Ihrer
Information nach pro Hubschrauber kosten und wie lange würde er dauern?
c)
Wenn nein, warum nicht?
d)
Wenn nein, für welche anderen Zwecke als den Katastrophenschutz wären
die Hubschrauber Ihrer Ansicht nach daher tauglich?
6.
Ist
es richtig, dass aus Kostengründen jenes Paket bei den Hubschraubern
gestrichen wurde, das sie für einen Einsatz durch das Jagdkommando
tauglich machen würde?
a)
Wenn ja, warum?
b) Wenn
ja, um welchen preislichen Unterschied handelt es sich hierbei pro
Hubschrauber?
7.
Wann
werden die leichten Verbindungs- und Aufklärungshubschrauber OH 58
außer Dienst zu stellen sein?
a)
Warum wurde nicht anlässlich der Ersatzbeschaffung für die Alouette
III eine dauerhafte Lösung für beide Typen ins Auge gefasst, um den
logistischen und betrieblichen Aufwand nachhaltig zu reduzieren?
8. Ist es
richtig, dass schon jetzt im BMLV bekannt ist, die OH 58 Staffel in
Langenlebarn ersatzlos auslaufen zu lassen, die vorhandenen Piloten auf die 3
neuen Black Hawk umzuschulen und die Hubschrauberausbildung in Hinkunft durch 3
der 12 neuen Mehrzweckhubschrauber erfolgen wird?
a) Wenn ja, bedeutet dies die Reduktion von ehemals 3 Staffeln mit
über 30 leichten Hubschraubern auf 12 Stück?
b) Können
mit dieser geringen Stückzahl rasch sämtliche Einsatzaufgaben auch in
Ostösterreich erfüllt werden, wie sie derzeit in den diversen
militärischen Grundsatzdokumenten vorgesehen sind?
c) Wenn
ja, wird hiermit nicht eigentlich das mehrfach von Ihnen kritisierte
„Kaputtsparen unter Ihren Vorgängern“ fortgesetzt?
d) Wenn
ja, ist es Ihnen daher nur darum gegangen, für den absehbaren
Landtagswahlkampf in der Steiermark einen scheinbar positiven Effekt zu
erzielen, in dem der Standort Aigen (knappe 15 Flugminuten vom
militärischen Flughafen Zeltweg einschließlich dessen
Werftinfrastruktur entfernt) im Ennstal weiterhin erhalten wird, obwohl er
militärisch gegenwärtig von geringem Nutzen ist?