2219/J XXVI. GP

Eingelangt am 07.11.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an den Vizekanzler und Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport

betreffend EADS-Lobbyisten in den Ministerien

 

Die Arbeit in den Eurofighter-Untersuchungsausschüssen und die mediale Berichterstattung darüber brachten ans Tageslicht, dass parteinahe Personen im Vorfeld der letzten Typenentscheidung Leistungen für EADS erbracht hatten und dafür Honorare kassierten. So geht zum Beispiel aus einem „profil“-Bericht vom 4. Juli 2017 mit dem Titel „Eurofighter: EADS zahlte 878.500 Euro an Ex-FPÖ-Mitarbeiter“ hervor, dass Volker Knestel „einst parlamentarischer Mitarbeiter der FPÖ“ war und „seit Jahren auf der Payroll des Rings Freiheitlicher Wirtschaftstreibender“ steht. Seine Aufgabe sei gewesen, für EADS Kontakte in die Wirtschaftskammer anzubahnen, wofür er ein Honorar von 22.900 Euro bekommen habe. Volker Knestel ist heute Kabinettchef im Sozialministerium. Damals war er im Team der PR-Beraterin Romana Schmidt, die mit der EADS Deutschland GmbH und deren Lobbyisten Alfred Plattner über Jahre in geschäftlichem Kontakt stand. Romana Schmidt ist ebenfalls eine ehemalige FPÖ-Mitarbeiterin im Parlamentsklub und Alfred Plattner ist einer der Beschuldigten im Eurofighter-Verfahren, in welchem unter anderem wegen des Verdachts der Bestechung und der Geldwäsche ermittelt wird. Am 16. Februar 2017 erfolgte auch eine Anzeige des BMLV an die Staatsanwaltschaft Wien, die gegen die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH und EADS, nunmehr Airbus Defence and Space GmbH, gerichtet ist. Einer der zentralen Vorwürfe darin lautet, dass damals in den vereinbarten Kaufpreis unrechtmäßig 183.400.000 Euro eingepreist wurden, um unter anderem kriminelle Geschäfte in Bezug auf die Gegengeschäfte zu finanzieren.

Aktuell steht die Entscheidung an, wie es mit den Eurofightern weitergeht. Neben dem Weiterbetrieb steht auch eine Neuanschaffung im Raum. Medien- und Augenzeugenberichten zufolge sind bezüglich der Zukunft des Eurofighters derzeit wieder Lobbyisten bzw. PR-Berater höchst umtriebig (oe24 vom 15. Februar 2018, „Eurofighter: Dreikampf um Abfangjäger“).

Es gilt jedenfalls sicherzustellen, dass bei der anstehenden Typenentscheidung jeder Versuch, unsachlichen Einfluss auf Entscheidungsträger zu nehmen und dadurch ob-jektive Maßstäbe im Sinne der österreichischen Luftraumüberwachung zu unterminieren, verhindert wird. Daher ist es auch wichtig, sicherzugehen, dass in den verschiedenen Ministerien keine Personen arbeiten, die eine Nähe zu den Flugzeugherstellern haben und dadurch eine Entscheidung beeinflussen können.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

1. Müssen Mitarbeiter_innen im Ministerium ihre Nebentätigkeiten genehmigen lassen?

a) Wenn ja, wer genehmigt diese und welche Informationen müssen diesbezüglich von den Mitarbeiter_innen zur Verfügung gestellt werden?

b) Wie und von wem werden diese Angaben überprüft?

c) Wie sehen diesbezüglich die Compliance-Vorschriften aus?

d) Von wem werden die Compliance-Vorschriften erstellt?

 

2. Gibt es Kriterien, welche Nebentätigkeiten nicht gestattet sind?

a) Wenn ja, welche?

b) Gibt es eine Liste von Nebentätigkeiten, die nicht gestattet sind? Bitte um Übermittlung der Liste.

 

3. Wie wird sichergestellt, dass Mitarbeiter_innen keinen Nebentätigkeiten nachgehen, die unvereinbar mit ihrer Tätigkeit im Ministerium sind?

a) Wie ist die Unvereinbarkeit diesbezüglich definiert?

b) Ist dem Ministerium bekannt, ob Mitarbeiter_innen aktuell für EADS/Airbus tätig sind oder für diese Unternehmen Leistungen erbringen?

 

4. Gibt es Richtlinien, Personen nicht einzustellen, deren vorherige Tätigkeiten unvereinbar mit einer Arbeit im Ministerium sind?

a) Wenn ja, wie wird überprüft, ob vorherige Tätigkeiten mit der Arbeit im Ministerium vereinbar sind?

b) Ist dem Ministerium bekannt, ob Mitarbeiter_innen vormalig für EADS/Airbus tätig waren oder für diese Unternehmen Leistungen erbrachten?

 

5. Wie sind die Richtlinien, wenn Mitarbeiter_innen für Unternehmen gearbeitet haben oder als Nebentätigkeit dort arbeiten, denen von Seiten der Republik schwerer Betrug vorgeworfen wird?