2229/J XXVI. GP

Eingelangt am 07.11.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesministerin für Frauen‚ Familien und Jugend

betreffend Nachzahlungen beim Kinderbetreuungsgeld für Selbstständige

 

Durch eine Gesetzesänderung im Kinderbetreuungsgeldgesetz im Jahr 2011 wurden neue Regeln für SVA-Versicherte festgelegt, wenn diese während der Zeit eines Kinderbetreuungsgeld-Bezugs zusätzliche Einkünfte erwirtschafteten. Damals wurde die Berechnung des Zuverdiensts bei Selbständigen, eine Frist für den Nachweis von Einkünften vor und nach dem KBG-Bezug und die Einführung von Sanktionen bei Verweigerung der Mitwirkung oder bei Verstoß gegen die Meldepflichten beschlossen (vgl. 1522 d.B., XXIV. GP).

Unter anderem sollten Versicherte fortan nachweisen, welche Einkünfte während eines Bezugs von Kinderbetreuungsgeld erwirtschaftet wurden, und welche in Zeiten außerhalb des relevanten Zeitpunktes. Für diese 'Abgrenzung' wurde vom Gesetzgeber eine Frist von zwei Jahren festgelegt. Als Sanktion wurde die Nachzahlung der über der Zuverdienstgrenze liegenden Beträge festgelegt.

Nun, gut sechs Jahre nach Inkrafttreten der Novelle - die mittlerweile wieder geändert wurde - tauchen vermehrt Fälle auf, in denen vor allem selbstständig erwerbstätige Frauen zu Nachzahlungen des Kinderbetreuungsgeldes aufgefordert werden, weil sie die entsprechenden Zuverdienstgrenzen überschritten hätten. Allerdings ohne vorab Informationen erhalten zu haben, dass Unterlagen nachzureichen sind. Ne-ben fehlender Information gibt es auch keine Möglichkeit zum Nachreichen der geforderten fehlenden Unterlagen, weshalb viele Betroffene nun mit teils hohen Rückforderungen konfrontiert sind.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    In wie vielen Fällen kam es seit 2012 zu Rückforderungen seitens der SVA gekommen, weil Selbständige die erforderliche Abgrenzung nicht rechtzeitig geliefert haben? (Bitte um Auflistung getrennt nach Jahr, Geschlecht, Bundesland und Branche)

a.    Wie hoch waren die verlangten Nachzahlungen jeweils?

2.    Wie oft wurden gegen derartige Bescheide Rechtsmittel eingelegt?

a.    Wie häufig würde diesen statt gegeben?

b.    Wie häufig kam es infolge dessen zu Klagen vor dem Arbeits- und Sozialgericht?

3.    Wie begründet man die Regelung, wonach es für Versicherte nicht möglich ist, erforderliche Unterlagen nachzureichen?

4.    Aus welchen Gründen verzichtet man seitens der SVA bzw. der Familiensektion darauf, Erinnerungen an Betroffene, bzw. Aufforderungen, fehlende Unterlagen zu übermitteln?

5.    Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um es insbesondere Selbständigen zu er-leichtern, Kinderbetreuungsgeld in Anspruch zu nehmen?

6.    Sind Sie bezüglich dieser Welle an Nachforderungen in Gesprächen mit der Österreichischen Wirtschaftskammer?

a.    Wenn ja, seit wann führen Sie diese Gespräche und mit wem?

                                  i.    Wurden aufgrund dieser Gespräche bereits Schritt gesetzt, um die Vollzugspraxis der SVA zu ändern?

b.    Wenn nein, warum nicht?