2247/J XXVI. GP

Eingelangt am 08.11.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesministerin für Arbeit‚ Soziales‚ Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Unvollständige Darstellung der Verwaltungsaufwände: Chefärztlicher Dienst


Aufsichtspflichten des BMASGK laut ASVG:

Die Versicherungsträger und der Hauptverband, samt ihren Anstalten und Einrichtungen, unterliegen der Aufsicht des Bundes (§ 448 ASVG). Die Aufsicht hat dabei die Zweckmäßigkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Sparsamkeit zu überprüfen. (§ 449 ASVG).

 

Ministerin weist auf höhere SV-Verwaltungsaufwände (als offiziell ausgewiesen) hin

Im konkreten Fall liegt der Vorwurf der geschönten Wirtschaftlichkeit der Sozialversicherungsträger vor. Der Vorwurf wurde von Ihnen im Rahmen der Beantwortung der „Dringlichen Anfrage“ 2069/J XXVI. GP (24.10.2018) erhoben – siehe Auszug aus dem stenographischen Protokoll (NR-Plenum, 24.10.2018). Demnach sind die tatsächlichen Verwaltungsaufwände der SV-Träger viel höher als offiziell ausgewiesen. Unter anderem sind die „chefärztlichen Dienste“ (offizielle Gebarungsgruppe: „vertrauensärztlicher Dienst“) laut Ihren Ausführungen als Verwaltungsaufwand zu sehen. In den Erfolgsrechnungen findet man den „vertrauensärztlichen Dienst“ jedoch unter den Leistungsaufwands-Gebarungsgruppen.

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Quelle: Stenographisches Protokoll zur „Dringlichen Anfrage“ 2069/J XXVI. GP (24.10.2018)


NEOS teilt die Ansicht der Ministerin

NEOS teilt diese Ansicht der Ministerin und weist seit Jahren darauf hin, dass die Verwaltungsaufwände der SV-Träger zu niedrig ausgewiesen sind. Anfragebeantwortungen Ihrerseits vermitteln jedoch den Eindruck, dass Sie Ihre Aufsichtspflichten gegenüber den SV-Trägern und Ihre Auskunftspflichten bei Anfragebeantwortungen nur sehr defensiv wahrnehmen. Das Ergebnis sind in der Regel nur sehr fragmentiert beantworte Anfragen, welche die parlamentarische Kontrolle erschweren. Deshalb habe ich Ihnen die von mir gewünschten Zahlen vorab zusammengetragen. Abschließend möchte Sie bitten, die unten angeführten Zahlen zu prüfen und zu bestätigen bzw. berichtigen.

 


Aufwände für den Chefärztlichen Dienst (Vertrauensärztlicher Dienst)

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Quelle: Jahresberichte, www.avsv.at

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Betreffend Tabelle Anfragebegründung: Sind die angeführten Aufwände für den Vertrauensärztlichen Dienst in den SV-Trägern und den jeweiligen Sparten (KV, UV, PV, Bundespflegegeld) korrekt?

a.    Wenn nein, bitte korrigieren Sie die entsprechenden Werte.

2.    Mit 2.11.2018 waren nicht alle Jahresberichte 2017 veröffentlicht. Wie hoch waren die Aufwände für den Vertrauensärztlichen Dienst in den SV-Trägern und den jeweiligen Sparten (KV, UV, PV, Bundespflegegeld) für das Berichtsjahr 2017?

3.    Wie viele Anspruchsberechtigte gab es zwischen 2014 und 2017 in den SV-Trägern und den jeweiligen Sparten?

4.    Wie viele VZÄ waren in den Vertrauensärztlichen Diensten zwischen 2014 und 2017 angestellt? (Darstellung nach Jahr, SV-Trägern und den jeweiligen Sparten)

5.    Weshalb sind die Pro-Kopf-Aufwände für den Vertrauensärztlichen Dienst in den rot markierten Trägern (siehe Tabelle Anfragebegründung, rechter Teil) signifikant überdurchschnittlich hoch?

a.    Bezüglich VAEB (KV, PV, BPGG)?

b.    Bezüglich BKK Wiener Verkehrsbetriebe?

c.    Bezüglich SVB (PV)?

d.    Bezüglich BVA (BPGG, BPÜG)?

6.    In welchen SV-Trägern wurde bei der Gebarungsgruppe Vertrauensärztlicher Dienst ein Personalüberhang festgestellt und welche Maßnahmen wurden diesbezüglich eingeleitet?

7.    Welche Schritte setzen Sie in Ihrer Aufsichtsfunktion, um eine korrekte Zuordnung des vertrauensärztlichen Dienstes zu den Verwaltungskosten zu bewirken?