2248/J XXVI. GP

Eingelangt am 08.11.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit‚ Soziales‚ Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Unvollständige Darstellung der Verwaltungsaufwände in der Sozialversicherung - eine Klarstellung und ein Update seitens des BMASGK



Ministerin wirft gesamter Opposition "unvollständige" Darstellung der SV-Verwaltungsaufwände vor

Im Rahmen einer „Dringlichen Anfrage“ 2069/J XXVI. GP (24.10.2018) zur Sozialversicherungsreform haben Sie die gesamte Opposition mit folgendem Pauschalurteil belegt: „Der Verwaltungsaufwand, wie ihn die Opposition darstellt, ist unvollständig! In Wahrheit ist der Verwaltungsaufwand in der österreichischen Sozialversicherung wesentlich höher.“

Stenographisches Protokoll:

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NEOS in SV-Studie von "c-alm" wegen unvollständiger SV-Verwaltungskosten-Darstellung explizit erwähnt


Dieser Vorwurf ist insofern kurios, da NEOS seit Jahren auf die unvollständige Darstellung der Verwaltungsaufwände in der Sozialversicherung hinweist. NEOS wurde diesbezüglich in der Studie "Effizienzpotenziale in der Sozialversicherung" (2017) des Schweizer Instituts c-alm (Auftraggeber WKO) sogar explizit erwähnt - im Gegensatz zu allen anderen Parteien (LINK: https://news.wko.at/news/oesterreich/Stu-die-c-alm-Effizienz-in-der-Sozialversicherung-15.3.2017.pdf). Wie auch immer, es ist erfreulich, dass Sie die Verschleierung von Verwaltungsausgaben in der Sozialversicherung zur Kenntnis genommen haben.

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Laut der oben erwähnten SV-Studie ist vor allem in der Krankenversicherung die Verwaltungsquote mindestens doppelt so hoch, wie offiziell ausgewiesen. Andere Länder (z.B.: Deutschland und Schweiz) sind diesbezüglich ehrlicher, wie im nachfol-genden Länder-Vergleich gezeigt wird.

 

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Quelle: c-alm-SV-Studie 2017

 

 

Unvollständige Verwaltungsdarstellung: Zahlreiche Hinweise von NEOS

Allein heuer wurden seitens NEOS zu dieser Thematik mehrere Anfragen eingebracht, die ergeben haben, dass z.B. Werbeausgaben, ausgelagerte IT-Kosten, Hauptverbandsbeiträge, Gerichtskosten, Auszahlungsgebühren,… nicht auf dem offi-ziellen Verwaltungskonto ("Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand") verbucht werden. Zudem wurde ein NEOS-Antrag zur wahrheitsgetreuen Darstellung der Verwaltungskosten in der SV im "Ausschuss für Arbeit und Soziales" (29.5.2018) behandelt. Dieser Antrag wurde jedoch am von den Regierungsfraktionen als Kleinlichkeit abgetan und vertagt.

Link zum NEOS-Antrag: „Überarbeitung der Definition von "Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand" bei den Sozialversicherungsträgern und im Hauptverband“

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/A/A_00206/fnameorig_690229.html

 

 

 

 

NEOS in Medien bezüglich falscher Verwaltungsausgaben-Darstellung (Auszug aus dem Jahr 2018)



„Verwaltungskosten der Krankenkassen höher als ausgewiesen“ („Salzburger Nachrichten“, 7.7.2018):

https://www.sn.at/politik/innenpolitik/verwaltungskosten-der-krankenkassen-hoeher-als-ausgewiesen-31387222

„NEOS stören sich an VGKK-Werbebudget“ („Vorarlberger Nachrichten“, 10.7.2018):

https://www.vol.at/neos-stoeren-sich-an-vgkk-werbebudget/5857775

„SVA hat die mit Abstand höchsten Kosten für Öffentlichkeitsarbeit“ („Der Standard“, 11.7.2018):

https://derstandard.at/2000083187634/SVA-hat-die-mit-Abstand-hoechsten-Kosten-fuer-Oeffentlichkeitsarbeit

„Wie Österreichs Krankenkassen ihre Verwaltungskosten verstecken“ („Die Presse“, 25.7.2018):

https://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/5470008/Wie-Oesterreichs-Kran-kenkassen-ihre-Verwaltungskosten-verstecken?from=suche.intern.portal

“Krankenkassen schwindeln bei den Kosten“ („Die Presse“, 7.9.2018):

https://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/5503746/Krankenkassen-schwin-deln-bei-den-Kosten?from=suche.intern.portal


 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Ist Ihnen bekannt, dass NEOS seit Jahren auf zu niedrig ausgewiesene Verwaltungsaufwände der Sozialversicherungsträger hinweist?

a.    Wenn ja, auf Basis welcher Grundlage haben Sie bei der Beantwortung zur "Dringlichen Anfrage" am 24.10.2018 behauptet, dass "die Opposition" (SPÖ, NEOS, Liste Pilz) die SV-Verwaltungsaufwände „unvollständig“ darstellt?

b.    Wenn nein, inwiefern sind Sie bereit, jene Erkenntnisse z.B. aus der c-alm-Studie, mit denen die Angaben über Verwaltungsaufwände als unvollständig belegt sind, in ihrer Aufsichtsfunktion anzuwenden?

2.    NEOS hat Sie in dieser Legislaturperiode mehrfach auf die unvollständige Darstellung der Verwaltungsaufwände hingewiesen (Anfragen und Anträge). Inwiefern wird die bestehende "Weisung für die Rechnungslegung und Rechnungsführung bei den Sozialversicherungsträgern und dem Hauptverband" allen Anforderungen gerecht, die Ihre Aufsichtsfunktion stellt, um einen vollständi-gen Blick auf die Verwaltungsaufwände zu bekommen?

a.    Wenn ja, welche Anpassungen der bestehenden "Weisung für die Rechnungslegung und Rechnungsführung bei den Sozialversicherungsträgern und dem Hauptverband" könnten diesbezüglich weitere Verbesserungen für eine effiziente Sozialversicherung erwirken?

b.    Wenn nein, wann passen Sie die "Weisung für die Rechnungslegung und Rechnungsführung bei den Sozialversicherungsträgern und dem Hauptver-band" entsprechend an und ab wann soll diese für die SV-Träger bindend sein?

c.    Wenn nein, weshalb haben Sie die "Weisung für die Rechnungslegung und Rechnungsführung bei den Sozialversicherungsträgern und dem Hauptver-band" nicht dementsprechend angepasst?