2254/J XXVI. GP

Eingelangt am 08.11.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Daniela Holzinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend die finanzielle Unterstützung von pflegenden Angehörigen für Ersatzpflege

 

BEGRÜNDUNG

Die Pflege von Angehörigen ist eine herausfordernde Tätigkeit und mit enormen psychischen und physischen Belastungen verbunden. Deshalb ist es nachvollziehbar und geboten, dass so viele pflegende Angehörige wie möglich eine Auszeit von der Pflege nehmen können.

Angehörige von pflegebedürftigen Menschen können gem. § 21a des Bundespflegegeldgesetzes (BPGG) beim Bundessozialamt einen Antrag auf eine Zuwendung zur Finanzierung einer professionellen oder privaten Ersatzpflege stellen, und zwar dann, wenn sie wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen vorübergehend verhindert sind. Für „Young Carers" bestehen zudem Verhinderungsgründe durch einen Schulskikurs, eine Projektwoche oder durch den Besuch einer Berufsschule.

Gemessen an der großen Zahl der Angehörigen, die tagtäglich Pflegearbeit leisten, wird diese Ersatzpflege allerdings eher selten in Anspruch genommen. Wahrscheinlich besteht hier ein Informationsdefizit. Diese Anfrage hat auch zum Ziel, dieses Defizit zu beheben und die Aufwendungen für die Ersatzpflege transparent zu machen. Anträge zur Ersatzpflege geben zudem einen guten Einblick in das wirkliche Pflege-Geschehen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Wie viele Anträge auf Ersatzpflege wurden im Jahr 2017, sowie im Jahr 2018 bislang gestellt? Die Anzahl der Anträge bitte nach Kalenderjahren und Pflegegeldstufen getrennt auflisten.

2.       Wie viele Anträge auf Ersatzpflege wurden im Jahr 2017, sowie im Jahr 2018 bislang positiv entschieden? Die Anzahl der Anträge bitte nach Kalenderjahren und Pflegegeldstufen getrennt auflisten.

3.       Wie viele Anträge auf Ersatzpflege wurden im Jahr 2017, sowie im Jahr 2018 bislang negativ entschieden? Die Anzahl der Anträge bitte nach Kalenderjahren und Pflegegeldstufen getrennt auflisten.

4.       Was waren die häufigsten Gründe für die Ablehnung eines Antrags auf Ersatzpflege?

5.       Wie lange dauerte die Bearbeitung der Anträge auf Ersatzpflege im Jahr 2017, sowie 2018 im Durchschnitt?

6.       Wie hoch war das Durchschnittseinkommen der AntragstellerInnen auf Ersatzpflege im Jahr 2017 sowie im Jahr 2018?

7.       Wie hoch waren die Zuwendungen für die Ersatzpflege jeweils in den Jahren 2017, sowie im Jahr 2018 bislang, und wie hoch waren die Zuwendungen durchschnittlich pro Fall?


8.       Wie viel Geld stellt der Bund für die Finanzierung der Ersatzpflege in den Jahren 2017-2018 jährlich zur Verfügung (bitte Angabe der Einzeljahre)?

9.       Welches Durchschnittsalter hatten die AntragstellerInnen auf Ersatzpflege im Jahr 2017 sowie im Jahr 2018?

10.   Wie viele „Young Carers" (pflegende Kinder zwischen 5 und 18 Jahren) nahmen die Möglichkeit der Ersatzpflege im Jahr 2017, sowie im Jahr 2018 in Anspruch (bitte getrennt nach Geschlecht angeben)?

11.   Welches Durchschnittsalter haben pflegende Kinder, die Ersatzpflege beantragen?

12.   Wie hoch ist der Frauenanteil unter den Antragstellenden auf Ersatzpflege im Jahr 2017 sowie im Jahr 2018?

13.   Wie verteilte sich die Zahl der Antragstellenden auf Ersatzpflege nach Bundesländern im Jahr 2017 sowie im Jahr 2018?

14.   Wie verteilt sich die Zahl der bewilligten Anträge auf Ersatzpflege nach Bundesländern im Jahr 2017 sowie im Jahr 2018?

15.   Wie erklären Sie sich die regionalen Unterschiede in der Inanspruchnahme von Ersatzpflege?

16.   Wie verteilte sich die Zahl der AntragstellerInnen auf Ersatzpflege in den Jahren 2017 und 2018 nach dem Verwandtschaftsverhältnis zur pflegebedürftigen Person?

17.   Wie viele Prozent der AntragstellerInnen betreuten im Jahr 2017 sowie im Jahr 2018 eine Person mit einer demenziellen Erkrankung?

18.   Für welchen Zeitraum wurde die Ersatzpflege im Durchschnitt im Jahr 2017 sowie im Jahr 2018 beantragt?

19.   Ist eine Valorisierung bzw. Erhöhung der finanziellen Unterstützung für eine Ersatzpflege vorgesehen?

20.   Förderbar ist nur eine Ersatzpflege von mindestens einer Woche bzw. von mindestens 4 Tagen bei demenzieIl erkrankten Personen bzw. minderjährigen Pflegebedürftigen. Ist eine Senkung der mindestens zu beanspruchenden Ersatz-Pflegetage vorgesehen?

21.   Förderbar ist Ersatzpflege für höchstens vier Wochen pro Kalenderjahr. Ist hier eine Ausdehnung der maximalen Dauer geplant?

22.   In wie viel Prozent der Fälle wurde im Jahr 2017 sowie im Jahr 2018 professionelle Ersatzpflege und in wie viel Prozent private Ersatzpflege in Anspruch genommen?

23.   Wie viel Prozent der AntragstellerInnen stellten im Jahr 2017 sowie im Jahr 2018 einen Antrag auf Ersatzpflege wegen Krankheit, wie viel Prozent wegen Urlaub und wie viel Prozent wegen sonstiger wichtiger Gründe?

24.   Welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit ergreifen Sie, um über die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Zuschusses zur Ersatzpflege zu informieren?