2256/J XXVI. GP

Eingelangt am 09.11.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend Änderung des Schulzeitgesetzes im Rahmen der Bildungsreform

 

Mit dem Bildungsreformgesetz 2017 wurde auch §4 des Schulzeitgesetzes geändert. Es gibt nun nicht mehr die Möglichkeit, durch Verordnung eine Stunde aus diversen Gründen um 5 Minuten zu verkürzen oder eine Pause zu streichen. Es könnten zwar Stunden an einem Tag verkürzt werden, die dadurch gewonnene Zeit muss aber an anderen Tagen der gleichen Woche wieder "hereingehohlt" werden. Viele Schulstandorte in ländlichen Regionen haben große Probleme, hier eine gut administrierbare Lösung zu finden. Also werden vielerorts die 50 Minuten Einheiten beibehalten. Daraus resultiert speziell im ländlichen Raum die Herausforderung, die Abfahrtszeiten der Schulbusse, die auf ein Ende des Vormittagunterrichts abgestimmt waren, so zu verlegen, dass die Schülerinnen und Schüler diese auch erreichen. Zudem wird damit das eigentliche Ansinnen der Bildungsreform, für mehr Schulautonomie zu sorgen, konterkariert.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Muss laut aktuellem Gesetz tatsächlich die durch Stundenverkürzungen gewonnene Zeit in derselben Woche wieder "hereingeholt" werden, oder sehen Sie hier auch eine andere mögliche Auslegungsart des Gesetzes?

a.    Wenn ja, wie lautet diese?

2.    Wie viele Schulstandorte sind Ihnen bekannt, die zumindest die letzte Schulstunde am Vormittag bisher per Verordnung auf 45 Minuten verkürzt hatten? Bitte um Darstellung nach Bundesland, Schulstandort, Grund der Verordnung und Stundenanzahl.

3.    Sind Ihnen dienstrechtliche Konsequenzen besagter Änderung bekannt, etwa bei Lehrpersonen, die die 45 Minuten Stunden im Dienstvertrag festgeschrieben haben?

a.    Wenn ja, bitte um Bekanntgabe der Ihnen bekannten Fälle.

b.    Wenn ja, welche Kosten sind hier im schlimmsten Fall zu erwarten?

c.    Sollten Ihnen hierzu keine konkreten Daten oder Zahlen vorliegen, bitte gegebenenfalls um Ihre diesbezügliche Einschätzung.

4.    Wie viele Schulstandorte sind Ihnen bekannt, die aufgrund besagter Änderungen im Schulzeitgesetz im Rahmen der Bildungsreform ihre Schulbuszeiten verändern mussten?

5.    Welche Lösungsvorschläge für angeführte Problematik ist seitens Ihres Ministerium angedacht?

6.    Wann ist mit Umsetzung dieser Lösung zu rechnen?