2259/J XXVI. GP

Eingelangt am 09.11.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend offene Forderungen der Finanzämter

BEGRÜNDUNG

Das Maß an Steuergerechtigkeit eines Landes ergibt sich nicht nur aus der Ausgestaltung seines Steuer- und Abgabensystems - welches in Österreich insbesondere hinsichtlich einer Umverteilung der Steuerlast weg von Arbeit und Arbeitseinkommen hin zu Vermögen, Vermögensübertragungen und Vermögenseinkommen dringend einer Nachbesserung bedarf. Das Maß an Steuergerechtigkeit wird auch durch die Umsetzung der bestehenden Gesetze definiert.

Als würde die Verschiebung von Gewinnen und die kontinuierliche Senkung der darauf zu entrichtenden Steuern nicht Anlass genug zur Sorge geben, geht aus einem Text von Peter Turrini in „Die Presse“ vom 3. November 2018 hervor: „Aber auch Gewinne, die deklariert werden, werden von Großunternehmungen nicht versteuert. So beziffert (inoffiziell) eines der größten Wiener Finanzämter den Stand seiner uneinbringlichen Forderungen auf acht Milliarden Euro. Auf meine Frage, warum es hier keine gerichtliche Verfolgung gebe, bekomme ich die (inoffizielle) Antwort, die Akten würden ,nach oben' gehen und dort entschwinden. “[1]

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    Entspricht das von Peter Turrini im oben zitierten Text beschriebene Vorgehen (Akten gehen nach oben und entschwinden) in einem Wiener Finanzamt der Wahrheit?

2.    Entspricht der von Peter Turrini im oben zitierten Artikel angeführte Betrag an „uneinbringlichen Forderungen" von acht Milliarden Euro in einem Wiener Finanzamt den Tatsachen?

3.    Wenn nein, wie hoch ist der tatsächliche Betrag?

4.    Um welches Wiener Finanzamt handelt es sich?

5.    Wie hoch sind in diesem Finanzamt die uneinbringlichen Forderungen in der veranlagten Einkommensteuer bzw. in der Körperschaftsteuer in den Jahren 2015 bis 2017? (Bitte jeweils getrennt nach Jahren und Abgabenarten anführen.)

6.    Wie hoch ist die Summe der Gewinne, die in diesem Finanzamt zur Veranlagung gelangen? (Bitte die Summen getrennt für die veranlagte Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer und für die Jahre 2015, 2016 und 2017 anführen.)

7.    Wie hoch sind die Einnahmen an veranlagter Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer in diesem Finanzamt in den Jahren 2015 bis 2017? (Bitte jeweils getrennt nach Jahren und Abgabenart anführen.)

8.    Wer ist mit der Leitung dieses Finanzamtes beauftragt?

9.    Hat der/die Leiter/in dieses Finanzamtes eine Nähe zu einer politischen Partei bzw. gehört er/sie einer politischen Partei an?

10.  Wenn ja, (zu) welcher?

11.  Wie hoch sind die offenen Forderungen an Körperschaftsteuer und veranlagter Einkommensteuer aller österreichischen Finanzämter in den Jahren 2015 bis 2017? (Bitte um jeweils separate Darstellung je Abgabe und Jahr.)

12.  Welche Ursachen hat die noch nicht erfolgte Einbringung der in Frage 11 erfragten Forderungen, und welche absoluten Beträge sind den einzelnen Ursachen zuzurechnen?

13.  Welcher Anteil der in Frage 11 erfragten Forderungen gilt als „uneinbringlich“?

14.  Welche Maßnahmen wurden (und werden) ergriffen, um die in Frage 13 erfragten Forderungen (doch) einzubringen?

15.  Welche Maßnahmen werden ergriffen, um dem Anwachsen der in Frage 13 erfragten Forderungen entgegen zu wirken?

16.  Bis wann ist die Einbringung der in Frage 11 erfragten Forderungen zu erwarten? (Bei stark unterschiedlichen Fristen bitte um Darstellung in Clustern - z.B. in Quartalsschritten)

17.  Wie hoch ist das Ausfallsrisiko der in Frage 11 erfragten Forderungen? (Bei stark unterschiedlichen Werten bitte um Darstellung in Clustern - z.B. in 10 %-Schritten.)

18.  Welche Maßnahmen werden ergriffen, um das Ausfallsrisiko zu reduzieren?



[1] Peter Turrini: Es ist ja auch mein Land, 03.11.2018, Die Presse, Spectrum, S. 2.