2262/J XXVI. GP

Eingelangt am 12.11.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz

betreffend nachträgliche Schwarzbau-Genehmigung durch ÖVP-Bürgermeister Winkler, Kitzbühel

 

Zum wiederholten Male berichtete die Tiroler Tageszeitung am 24.10.2018 in ihrer Printausgabe von Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen den amtierenden ÖVP Bürgermeister Klaus Winkler und weitere Verdächtige wegen Verdachts der Bestechlichkeit und des Amtsmissbrauchs: „Grund war ein im Jahr 2012 mit der ÖVP-Stimmenmehrheit im Gemeinderat nachträglich legalisierter Schwarzbau bei einer 24-Millionen-Villa“. siehe: „Rätsel um Ermittlungen in Kitzbühel“:
https://www.tt.com/wirtschaft/standorttirol/14938330/raetsel-um-ermittlungen-in-kitzbuehel).

 

Festzuhalten ist, dass die Stadtgemeinde Kitzbühel mit Schreiben des Dipl.-Ing. Andreas Gröbner vom 28.12.2011, eingegangen im Amt der Stadt Kitzbühel am 05.01.2012, informiert wurde, dass es sich bei der geplanten Umwidmung um die nachträgliche Sanierung eines Schwarzbaues auf Freiland handle. Trotzdem wurde der Beschluss auf Umwidmung gefasst.

 

Im Fall der Umwidmung hatte sich der damalige Grundbesitzer — ein namhafter Bauträger aus Kitzbühel — bereit erklärt, der Stadt knapp 70 m² Grund abzutreten und die Kosten für den Bau einer neuen Stromleitung der Stadtwerke Kitzbühel zu übernehmen, berichtete die TT im Artikel „Justiz weitet Ermittlungen gegen Kitzbühels Stadtspitze aus“, Tiroler Tagezeitung vom 30.03.2016, https://www.tt.com/panorama/verbrechen/11309552/justiz-weitet-ermittlungen-gegen-kitzbuehels-stadtspitze-aus

Dazu führte Tiroler Tageszeitung am Montag, den 21.09.2015, in ihrer Printausgabe näher aus und berichtete von Ermittlungen des Bundeskriminalamtes sowie der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen den amtierenden ÖVP Bürgermeister Klaus Winkler und zwei weitere Verdächtige wegen „Bestechlichkeit und Amtsmissbrauch rund um ein Millionenhaus“.

Kitzbühel – Ein 2012 mit den Stimmen der Bürgermeisterliste, gleichzeitig ÖVP-Fraktion, nachträglich legalisierter Schwarzbau in Kitzbühel beschäftigt die Justiz. Wie die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) der TT bestätigte, wird diesbezüglich in der Kitzbühler Gemeindestube ermittelt. „Wir prüfen

den Verdacht der Bestechlichkeit beziehungsweise der Bestechung sowie des Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit einer nachträglichen Legalisierung eines Schwarzbaus“, sagt Oberstaatsanwalt und WKStA-Sprecher Norbert Hauser.“ (Tiroler Tageszeitung, 21.09.2012)

Während der am Montag den 14. Mai 2012 abgehaltenen Gemeinderatssitzung zum relevanten Zweitbeschluss des Widmungsansuchens, äußerte sich ein Gemeinderatsmitglied kritisch gegenüber des geplanten Umwidmungsvorhabens des Bürgermeisters. (Vgl. Protokoll 19. Gemeinderatssitzung). In dieser bereits eingangs erwähnten Abstimmung im Gemeinderat, ob die zu Unrecht bebaute Fläche „Freiland“ in „Sonderfläche Zufahrt“ umgewidmet werde, was eine Überdachung legalisieren sollte, kam es zu folgendem Ergebnis:

·        11 Stimmen dafür

·        5 Stimmen dagegen

·        1 Stimmenthaltung

Angemerkt sei, dass so viele Gegenstimmen außergewöhnlich sind. Schließlich kam es doch am selben Tag nie zu einer Abstimmung mit mehr als einer Gegenstimme. Äußerst suspekt ist ebenfalls die Tatsache, dass zwei Stimmberechtigte Gemeindemitglieder vor der Abstimmung den Saal verlassen haben und erst nach Ende der Abstimmung wieder an der Sitzung teilnahmen. Zusätzlich stand im Raum, dass mögliche Befangenheiten nicht wahrgenommen wurden.

 

Das fiel auch der Zeitung „Echo“ auf, die im Februar 2013 groß berichtete.

/download/attachments/26296557/2013-02_Echo_Schwarzbau.png?version=1&modificationDate=1540911328415&api=v2

Auch die Tageszeitung „Kurier“ wundert sich in der Ausgabe vom 14.09.2017 über die Dauer des Verfahrens und berichtet unter Berufung auf die WKStA, die Ermittlungen seien abgeschlossen: https://kurier.at/chronik/oesterreich/illegaler-promibau-in-kitzbuehel-bleibt-fuer-buergermeister-ohne-folgen/286.032.182

Am 24.10.2018, also mehr als ein Jahr nach dem medial berichteten Abschluss der Ermittlungen, berichtet in weiterer Folge, wie oben erwähnt, die Tiroler Tageszeitung unter dem Titel „Rätsel um Ermittlungen in Kitzbühel“, dass die WKStA „immer noch keinen Vorhabensbericht fertiggestellt“ habe. (https://www.tt.com/wirtschaft/standorttirol/14938330/raetsel-um-ermittlungen-in-kitzbuehel)

 

Weil in dieser Causa kein Bezug zu Beschuldigten in Übersee oder dunklen Geldflüssen in Panama anzunehmen ist, alle möglichen Verdächtigen, Beschuldigten und/oder Zeugen in und um Kitzbühel aufhältig sind, stellt sich die Frage, weshalb sich die Ermittlungen betreffend die nachträgliche Widmung eines Schwarzbaus über so viele Jahre in die Länge ziehen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Um wie viele Verdächtige handelt es sich in der gegenständlichen Causa?

2.    In welchem Stadium befindet sich das Ermittlungsverfahren?

3.    Wurden im Ermittlungsverfahren Zeugen einvernommen?

a.    Wenn ja, wie viele Zeugen wurden einvernommen?

4.    Wurde im Ermittlungsverfahren einer oder mehrere Sachverständige bestellt?

a.    Wenn ja, wie viele und für welche konkrete(n) Fragestellung(en) wurde ein Sachverständiger beauftragt?

b.    Wenn ja, haben die Sachverständigen bereits ihre Gutachten erstellt und übermittelt?

5.    Wurde das Ermittlungsverfahren bereits abgeschlossen?

a.    Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis wurde das Ermittlungsverfahren abgeschlossen?

6.    Wurde das Verfahren gegen einen oder mehrere Beschuldigte eingestellt?

7.    Wurde das Verfahren gegen einen oder mehrere Beschuldigte abgebrochen?

8.    Wurde im Verfahren gegen einen oder mehrere Beschuldigte ein Strafantrag/Anklageschrift bei Gericht eingebracht?

a.    Falls ja, ist in diesem Verfahren gegen einen oder mehrere Beschuldigte bereits ein Urteil ergangen?

b.    Falls ja, wurde in diesem Verfahren gegen einen oder mehrere Beschuldigte ein Freispruch oder ein Schuldspruch ausgesprochen?

9.    Hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft einen Vorhabensbericht erstellt?

a.    Wenn ja, wann wurde dieser Vorhabensbericht an die OStA übermittelt?

10. Wenn die Ermittlungen, wie medial berichtet, schon im Septemer 2017 abgeschlossen waren, warum dauerte die Erstellung eines Vorhabensberichtes so lange?

11. Sind in dieser Sache Weisungen an die WKStA ergangen?

12. Sind in dieser Sache Weisungen an die zuständige OStA ergangen?