2273/J XXVI. GP

Eingelangt am 15.11.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen,

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

 

betreffend die Verwendung von Justizwachebeamten im Strafvollzug

Das BMVRDJ plant derzeit, neue Justizwachebeamte einzustellen (http://www.tt.com/panorama/verbrechen/14764824-91/breite-unterst%C3%BCtzung- f%C3%BCr-die-justizwache.csp). Bisher läuft dieser Vorgang eher schleppend (https://wien.orf.at/news/stories/2913774/). Fraglich ist, ob eine derartige Bedarfsoffensive der einzig richtige Weg ist. Viel eher sieht es derzeit so aus, als würden Justizwachebeamte auch für Tätigkeiten herangezogen werden, die eigentlich von einer anderen - hierzu auch besser ausgebildeten - Berufsgruppe erledigt werden könn­ten. Anscheinend werden Justizwachebeamte häufig für zivile Tätigkeiten verwendet, die eigentlich in den allgemeinen Verwaltungsbereich fallen würden, wie etwa in Direktionsstellen, Ausbildungsstellen, Vollzugsstellen oder Wirtschaftsstellen. Dies re­duziert nicht nur das für den „klassischen“ Justizwachedienst vorhandene Personal, sondern verursacht darüber hinaus auch hohe Kosten.

Deshalb richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz folgende

Anfrage:

1.  Wie viele Planstellen (in Vollbeschäftigungsäquivalenten/VBÄ) und zugekaufte

Stellen (die Stundenverpflichtungen ebenfalls in Vollbeschäftigungsäquivalenten angeben) sind den österreichischen Justizanstalten mit Stichtag 01.07.2018 zugewiesen?

2.   Wie verteilen sich diese nach Gesamt-VBÄ auf die einzelnen Justizanstalten, Verwendungsgruppen und Berufsgruppen (z. B.: Exekutivbedienstete, Sozial­arbeiter, Psychologe etc.)?

3.  Wie viele Justizwachebedienstete waren tatsächlich von Montag bis Freitag

ausschließlich an ihrem zugewiesenen Arbeitsplatz (Messzeitraum 01.01.2018

bis 30.06.2018)? Bitte aufgeschlüsselt nach den Bereichen Exekutive (um­fasst Wachzimmer, Eskorten, Besuche, Verhandlungen, Torwache, Posten), Abteilungen, Verwaltung                und             Betrieben.

4.    Wie viele Arbeitsstunden in Prozent der Gesamtverpflichtung werden von Jus-­

tizwachebeamten an ihrem zugewiesenen Arbeitsplatz in der Verwaltung ver­richtet (Messzeitraum 01.01.2018 bis 30.06.2018; ausschließlich Montag bis Freitag, keine Feiertage)?

5.    Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Ausschreibung von Planstellen im Be-

reich der Verwaltung in Justizanstalten (Verwendungsgruppe E2a bzw E2b
oder v3/A4 bzw v4/A4)?

6.    Sind Planstellen, deren Tätigkeit die eines Hauptsachbearbeiters (Verwen-

dungsgruppe E) umfassen auch für Bedienstete der Verwendungsgruppen A/v zugänglich?

a.    Wenn nein: warum nicht?

7.    Weshalb werden Exekutivbedienstete (Verwendungsgruppe E2a oder E2b) in

Direktionsstellen, Ausbildungsstellen, Wirtschaftsstellen oder Vollzugsstellen eingesetzt?

a.    Wenn der Grund die „Personal-,, oder „Einsatzreserve“ ist: Wie wird der durch die Verwendung der Personal- oder Einsatzreserve entstehende Arbeitskraftverlust an der zugeteilten Stelle ausgeglichen?

b.    Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dieser Einsatz?

8.   Ist es kostenintensiver, Exekutivbedienstete in Direktionsstellen, Ausbildungs-

stellen, Wirtschaftsstellen oder Vollzugsstellen einzusetzen, als etwa Bedienstete der Verwendungsgruppen v3/A3 oder v4/A4 heranzuziehen?

a.    Wenn ja: Würde ein Einsatz von Bediensteten der Verwendungsgruppen v3/A3 oder v4/A4 nicht viel eher den Budgetzielen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit entsprechen?

b.    Wären Verwaltungsbedienstete für diese Tätigkeiten aufgrund der Grundausbildung v3 und v4 besser ausgebildet?

9.    Welche Aufgaben fallen in einer Direktionsstelle, Ausbildungsstelle, Wirt-

schaftsstelle oder Vollzugsstelle an, die eine Ausbildung als Justizwachebe­dienstete erfordern oder rechtfertigen?

a.    Wieviel Prozent der Tätigkeit an diesen Stellen sind zivile Aufgaben?

b.    Wieviel Prozent der Gesamtzahl an Planstellen der Direktionsstellen, Ausbildungsstellen, Wirtschaftsstellen oder Vollzugsstellen sind derzeit mit Bediensteten in der Verwendungsgruppe E besetzt?

10.  Wenn Arbeitsplätze mehr als 50% zivile Tätigkeiten beinhalten (Schriftverkehr, Kommunikation mit Behörden/externen Einrichtungen, etc) könnten sie dem Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport vorgelegt werden, damit dieser sie auf Antrag als Arbeitsplatz der Allgemeinen Verwaltung bewertet (§ 137 Abs 1 BDG). Wurden in der aktuellen GP bereits entsprechende Anträ­ge dem Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport vorgelegt?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja: Welche (bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)?

11.  Ist es zeitnah geplant, derzeit als Planstellen in der Verwendungsgruppe E (beziehungsweise E2a oder E2b) bewertete Posten in Direktionsstellen, Aus­bildungsstellen, Wirtschaftsstellen oder Vollzugsstellen dem Bundesminister- für öffentlichen Dienst und Sport zur Neubewertung in A/v vorzulegen?

a.    Wenn nein: Weshalb nicht?

b.    Wenn ja: Welche (bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)?

12.  Wann wurden letztmalig Überprüfungen der Tätigkeiten (Anpassung der An­forderungsprofile und Bewertungsschemata) in den einzelnen Bereichen der Justizanstalten durchgeführt und einer neue Arbeitsplatzbewertung (mit Be­fund und Gutachten) zugeführt? Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalt, Verwendungsgruppen und Bereichen.

 

a.    Was waren die Ergebnisse dieser Überprüfungen?

b.    Wurden die Ergebnisse dieser Überprüfungen umgesetzt?

13. Im Jahr 2015 wurde die Unternehmensberatung Fa. Malik (heute Mag. Oliver Wichtl) mit dem Projekt „Weiterentwicklung des Strafvollzuges in Österreich“ beauftragt. Gibt es bereits Ergebnisse?

a.    Wenn Nein: warum nicht?

b.    Wenn Ja: Wie lauten diese?

c.    Welche Kosten sind durch dieses Projekt bisher entstanden?

d.    Welche Kosten wurden für dieses Projekt budgetiert?

14. Gibt es Regelungen, die eine Veränderung der Personalstruktur in einzelnen Justizanstalten als Reaktion auf Veränderungen in der Insassenpopulation vorsehen?

a.   Wenn nein: Weshalb nicht?

b.   Wenn ja: Welche sind das?

15. Gibt es zur gelebten Vollzugspraxis, etwa im Zusammenhang mit Personalauswahl und Personaleinsatz im Kontext des operativen Vollzugs, einen Aus­tausch mit anderen europäischen Ländern?

a.    Wenn Ja: Inwiefern?

b.    Wenn Ja: Welche Ergebnisse gab es bisher?

c.    Wenn Nein: Weshalb nicht?