2282/J XXVI. GP

Eingelangt am 15.11.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend Beteiligungen von Universitäten an Unternehmen

 

Seit dem Jahr 2004 sind Österreichs Universitäten vollrechtsfähig. Somit haben sie auch das Recht, sich an Unternehmen zu beteiligen. Der Rechnungshof hat die Gebarung der Medizinischen Universität Wien sowie der Universität Linz in den Jahren 2012 bis 2016 hinsichtlich ihrer Beteiligungen geprüft. Wie aus dem Prüfbericht Bund 2018/53 hervorgeht, leisteten die Medizinische Universität Wien sowie die Universität Linz für ihre Beteiligungsunternehmen Zuschüsse in Millionenhöhe.

Es zeigte sich: Im Jahr 2015 wandte die Medizinische Universität Wien aus ihrem Globalbudget rund 15,47 Millionen Euro für ihre Beteiligungen auf. Die Erträge lagen bei rund 3,84 Millionen Euro. Somit ergaben sich für das Jahr 2015 Verluste in der Höhe von 11,63 Millionen Euro. Die Medizinische Universität Wien hielt mit Stichtag 31. Dezember 2015 insgesamt acht Beteiligungen zu einem Buchwert von 2,88 Millionen Euro. So hielt die Medizinische Universität Wien etwa bis zum Jahr 2016 insgesamt 50 Prozent an der Trägergesellschaft der Karl Landsteiner Privatuniversität, 2016 übertrug sie die Hälfte ihrer Geschäftsanteile an die Technische Universität Wien. Dies ist vor allem unter dem Gesichtspunkt des Bundesfinanzierungsverbotes durchaus problematisch. Die Aufwendungen der Universität Linz lagen 2015 bei rund 964.100 Euro, Erträge konnten in der Höhe von rund 494.420 Euro erzielt werden. Somit ergab sich ein Verlust von 469.680 Euro.

Den Verlusten standen hohe Vergütungen gegenüber. An der Medizinischen Universität Wien lag die höchst erzielbare Vergütung für einen Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin im Jahr 2015 bei 586.497 Euro, an der Universität Linz bei 181.313 Euro bei Hochrechnung auf ein Beschäftigungsausmaß von 100 % und Zuerkennung der maximal möglichen Prämien. Dies lag beträchtlich über den im Kollekivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten festge­legten Bezügen von leitenden Bediensteten bzw. Professor_innen. Alleine die erzielbaren Prämien konnten an der MedUni Wien bis zu rd. 293.000 EUR und an der Universität Linz bis zu rd. 41.000 EUR ausmachen. Tatsächlich ausbe­zahlt wurden für das Jahr 2015 an der MedUni Wien bspw. Prämien von bis zu rd. 106.000 EUR und an der Universität Linz bis zu rd. 30.000 EUR pro Person. Fallweise wurden für die Geschäftsführungen zusätzliche Pensionsvorsorgen abgeschlossen.

Weiters war der Leiter der Finanzabteilung der Medizinischen Universität Wien bei zwei Beteiligungsunternehmen kaufmännischer Geschäftsführer. An der Universität Linz war für die JKU–Betriebs– und Vermietungs–GmbH zwei Geschäftsführer bestellt: Ein Mitglied des Rektorats sowie ein Angehöriger des allgemeinen Universitätspersonals. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Interessenkonflikte in Zusammenhang mit Doppelfunktionen problematisch. Der Rechnungshof empfiehlt hier dringend eine personelle Entflechtung.

Beide Universitäten trugen durch ihre Beteiligungen auch ein Markt– und Unter­nehmerrisiko. An der MedUni Wien traten das Kredit– und das Veranlagungsrisiko (risikoreiche Veranlagungen waren nicht ausgeschlossen), an der Universität Linz das Haftungsrisiko für ihre JKU–Betriebs– und Vermietungs–GmbH hinzu – sie wies per 31. Dezember 2015 Haftungen von in Summe 134,09 Mio. EUR in ihrer Bilanz aus. Dem standen Eventualforderungen in Höhe von 84,46 Mio. EUR gegenüber.

Ende 2016 umfassten die Geschäftsführungen sämtlicher Beteiligungsunterneh­men der österreichischen Universitäten 117 Personen, davon waren 22, also knapp 19 %, Frauen. Besonders auffällig ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass an der Universität Linz keine einzige Frau als Geschäftsführerin (im Gegensatz zu 19 männlichen Geschäftsführern) tätig war.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Gibt es seitens des BMBWF Bestrebungen der Empfehlung des Rechnungshofes hinsichtlich einer personellen Entflechtung geschäftsführender Leitungsorgane von Beteiligungsunternehmen der Medizinischen Universität Wien bzw. der Universität Linz nachzukommen? D.h. was können und werden Sie tun?

2.    Ist es aus Sicht des BMBWF, vor dem Hintergrund wesentlicher Verluste bei Beteiligungsunternehmen, gerechtfertigt, geschäftsführenden Leitungsorganen von Beteili­gungsunternehmen Spitzenwerte von rd. 586.500 EUR (MedUni Wien) bzw. rd. 181.300 EUR (Universität Linz) bei Hochrechnung auf ein Beschäftigungsausmaß von 100 % plus maximal mögliche Prämien, d.h. im Verhältnis zu den Verlusten relativ hohe Vergütungen, zuzuerkennen?

a.    Falls ja, inwieweit wurden aus Sicht des BMBWF, Kriterien der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ausreichend berücksichtigt?

3.    Welche Pläne gibt es seitens des BMBWF ein, je nach Größe und Bedeutung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens, angepasstes Risikomanagement einzuführen, welches Risiken für die Universität identifiziert, bewertet und Strategien zur Risikominimierung entwickelt?

4.    Hat der Bundesminister Kenntnis darüber, dass die Frauenquote in den Geschäftsführungen sämtlicher Beteiligungsunterneh­men der österreichischen Universitäten bei 19% liegt bzw. an der Universität Linz gar bei 0%?

a.    Falls ja, welche Strategie verfolgt das BMBWF, um mehr weibliche Geschaftsführerinnen in die Geschäftsführungen der Beteiligungsunterneh­men der österreichischen Universitäten zu bringen?

5.    Wie beurteilt das BMBWF den Fall der MedUni Wien hinsichtlich der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften GmbH unter dem Gesichtspunkt des Bundesfinanzierungsverbots für Privatuniversitäten und des unkoordinierten Einsatzes öffentlicher Mittel?