2286/J XXVI. GP

Eingelangt am 16.11.2018
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Anfrage

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Demonstrationen zum EU-Gipfel in Salzburg

 

Die Versammlungsfreiheit und das Recht zur öffentlichen Meinungsäußerung durch Demonstration sind Grundrechte und elementare Bestandteile der Verfassung unserer Republik Österreich. Im Umfeld des EU-Gipfels am 19. bzw. 20. September 2018 in Salzburg, in dessen Rahmen sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Länder trafen, um unter anderem Lösungen für mehr Sicherheit in Europa zu finden, fanden umfangreiche Demonstrationen statt.  Bei diesen kam es zu gewalttätigen Ausschreitungen bzw. Tumulten, insbesondere zu tätlichen Angriffen auf Exekutivbeamte, über welche beispielsweise die „Salzburger Nachrichten“ in ihrer Ausgabe vom 21. September 2018 unter anderem wie folgt berichteten:

Laut Zeugen blockierten zwischenzeitlich 150 bis 200 Menschen die Straße. Es bildete sich ein langer Stau. Die Demonstranten standen zunächst rund 100 Beamten der Einsatzeinheit gegenüber. Sie forderten offenbar die Freilassung von fünf Personen, die zur Identitätsfeststellung vorübergehend festgenommen worden waren. Dabei kam es zu einem Drängen in Richtung eines Polizeiwagens - die Polizei setzte Pfefferspray ein. Eine Person musste laut Rotem Kreuz behandelt werden. Die Situation begann sich bei der Demonstration vom Hauptbahnhof über das Andräviertel und die Linzer Gasse zum Volksgarten aufzuschaukeln: Dabei kam es wegen des großen Andrangs - mehr als 1000 Teilnehmer marschierten beim Protest gegen die EU-Migrationspolitik mit - auf dem Weg in die Steingasse zu ersten Reibereien mit den Einsatzkräften. Kurz nach 15.00 Uhr hatten dort - im Bereich Platzl - etliche, teils vermummte Teilnehmer an der Spitze des Demonstrationszugs versucht, die genehmigte Route zu verlassen und die Polizeiabsperrung zu durchbrechen. Dabei ging ein mit einer Sturmmaske vermummter Mann mit einer Stange auf Beamte los. Bei der Waffe dürfte es sich um einen Fahnenstange aus Holz gehandelt haben, zunächst war noch von einer Eisenstange die Rede.“

Auf einem Anrainervideo ist weiters der direkte und gewalttätige Marsch und Angriff durch einen Demonstrationszug auf eine Polizeiabsperrung zu erkennen, wobei vermummte Demonstranten mit Stangen auf Beamte einschlugen.

An der Demonstration und den Ausschreitungen hat auch der sogenannte „Schwarze Block“ in großer Zahl teilgenommen, welcher dem linksextremen Spektrum zuzuordnen ist und für seine tätlichen Aggressionen gegen Exekutive, Zivilpersonen und fremdes Eigentum bekannt ist, wie die Landespolizeidirektion Salzburg in einer Presseaussendung am 20. September 2018 bekannt gab: „Rund 120 Angehörige des Schwarzen Blocks versuchten im Bereich Platzl die genehmigte und vereinbarte Route zu verlassen und in Richtung Staatsbrücke zu ändern“.

Unter den Teilnehmern dieser eskalierten Demonstration befand sich darüber hinaus auch Michel Reimon, Mitglied des Europäischen Parlaments der Grünen, welcher offenbar im Zuge der Auseinandersetzungen  zwischen gewalttätigen Demonstranten und Polizei ins Handgemenge geriet und eine leichte Blessur erhalten  hat.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Demonstrationen bzw. Kundgebungen waren angemeldet?

 

2.    Wer waren namentlich die anmeldenden Organisationen und Personen?

 

3.    War der Exekutive die Mitwirkung radikaler Gruppen, wie etwa des „Schwarzen Blocks“, im Vorfeld bekannt?

 

4.    Falls ja, mit welchen Maßnahmen reagierte die Exekutive darauf?

 

5.    Kamen Informationen über die Teilnahme radikaler bzw. potenziell gewaltbereiter Gruppen von benachbarten, ausländischen Behörden, wie etwa der deutschen Polizei?

 

6.    Wenn nein, worauf ist dies zurückzuführen?

 

7.    Wer zeichnete für die Genehmigungen verantwortlich?

8.    Haben unangemeldete Demonstrationen stattgefunden?

 

9.    Falls ja, wie viele, von wem wurden diese abgehalten und kam es zu Auflösungen durch die Exekutive?

 

10. In welcher Form wurden Maßnahmen gegen die Verantwortlichen ergriffen, falls es zu unangemeldeten Demonstrationen kam?

 

11. Haben sogenannte „spontane Demonstrationen“ stattgefunden?

 

12. Falls ja, wie viele und von wem wurden diese abgehalten?

 

13.  Kam es zu Auflösungen von sogenannten „spontanen Demonstrationen“ durch die Exekutive?

 

14. Wenn ja, aus welchen Gründen und von wem wurden diese abgehalten?

 

15. Wurde jener Teil der Demonstration, welcher auf einem oben beschriebenen Anrainervideo festgehalten wurde und aus dem es zu Angriffen auf Beamte kam, aufgelöst?

 

16. Falls ja, welche Maßnahmen wurden gegen die Verantwortlichen ergriffen?



17. Wurden Waffen bzw. als Waffen verwendete Gegenstände sichergestellt?

 

18. Falls ja, welche?

 

19. Kam es zu Anzeigen aufgrund von Verstößen gegen § 9 des Versammlungsgesetzes („Vermummungsverbot“)?

 

20. Wenn ja, wie viele?

 

21. Führten Verstöße gegen das „Vermummungsverbot“ zu Auflösungen einzelner Demonstrationszüge?

 

22. Falls nein, warum nicht?

 

23. Wurde die Einreise von im Vorfeld bekannten, potenziell gewaltbereiten Demonstrationsteilnehmern auf österreichisches Staatsgebiet an der Grenze kontrolliert?

24. Wurde für den Zeitraum des EU-Gipfels das Schengen-Abkommen außer Kraft gesetzt?

 

25. Ist in Zukunft eine Abänderung der Genehmigungspraxis für Demonstrationen, bei welchen bereits im Vorfeld durch stichhaltige Hinweise massive gewaltsame Ausschreitungen zu erwarten sind, geplant?

26. Falls ja, in welcher konkreten Form?

27. Wie hoch war der mittelbare Kostenaufwand für die Demonstrationen, welcher für den entsprechenden Polizeieinsatz sowie die weiteren Sicherheitsmaßnahmen angefallen war?

 

28. Auf welche Höhe beläuft sich die Schadenssumme, welche insgesamt durch Demonstrationsteilnehmer an öffentlichem und privatem Eigentum verursacht wurde?

 

29. Gibt es Bekundungen seitens der für diese Demonstrationen Verantwortlichen, an der Behebung der verursachten Schäden mitzuwirken?

30. Zu wie vielen Anzeigen kam es insgesamt rund um die Demonstrationen zum EU-Gipfel in Salzburg?

 

31. Welche Gesetzesverstöße betrafen diese vorwiegend?

32. Wie viele Festnahmen gab es im Umfeld der Demonstrationen zum EU-Gipfel insgesamt?

33. Wie viele Beamte wurden im Umfeld dieser Demonstrationen verletzt und mit welchem Schweregrad?

34. Wie werden der „Schwarze Block“ im Speziellen und die Antifa-Szene im Allgemeinen von den Behörden eingestuft?

 

35. Werden Personen, welche derartigen linksextremen Vereinigungen bzw. der Antifa-Szene angehören, behördlich beobachtet?

 

36. Falls ja, wie viele bundesweit?

 

37. Welche Vereinigungen bzw. Gruppen werden in Österreich als „linksextrem“ eingestuft und mit welcher Begründung?

 

38. Stehen diese unter behördlicher Beobachtung?

 

39. Sind dem Bundesministerium nationale bzw. internationale Versuche zu Vernetzungen innerhalb des linksextremen Spektrums bekannt?

 

40. Falls ja, inwiefern?

 

41. Wie viele Ermittlungsverfahren, welche auf einen Tatbestand mit linksextremen Hintergrund zurückzuführen sind, laufen aktuell?

 

42. Gibt es darunter Gruppierungen, insbesondere rund um den EU-Gipfel in Salzburg, welche bereits in der Vergangenheit durch Vergehen, wie etwa durch Gewalttaten oder Sachbeschädigungen bei Demonstrationen, auffällig wurden?

 

43. Wenn ja, welche?

 

44. In welchem Ausmaß und Zeitraum wurde der Bundesminister für Inneres über die Geschehnisse rund um den EU-Gipfel informiert?

 

45.  Ist dem Bundesministerium bekannt, welche Rolle MdEP Michel Reimon als Teilnehmer an der Demonstration spielte?