2292/J XXVI. GP

Eingelangt am 16.11.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Andreas Kollross und Markus Vogl, Genossinen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend einen unentgeltlichen Zugang zum eigenen Bargeld in Österreich

 

Durch die jüngste Erkenntnis des VfGh können Gebühren für die Behebung von Bargeld Realität in Österreich werden. Trotz des hohen Gewinns der österreichischen Banken (3.6 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2018), würden damit Mehrkosten auf Kundinnen und Kunden zukommen und der unentgeltliche Zugang zum eigenen Bargeld nicht mehr gewährleistet werden.

Banken sind Finanzdienstleistungsinstitute. Im Zentrum steht die Tätigkeit der Banken im Bereich des Einnahmen- und Ausgabenmanagement von Zahlungsmitteln, von Sparen und Vermögensbildung. An diesen Tätigkeitsfeldern erkennt man, dass die Banken eine gesellschaftspolitische Aufgabe wahrnehmen, die weit über den rein ökonomischen Bereich hinausgeht. Mit der zentralen Stellung ist jedoch auch eine nicht unerhebliche Verantwortung der Banken der Gesellschaft, im Allgemeinen, und ihren Kunden, im speziellen, verbunden. Die einzelnen Bankkunden sind auch in Zeiten des personalschonenden Online-Bankings bei Entscheidungen in ihrem persönlichen Finanzmanagement auf die Expertise und die fachfrauliche und fachmännische Beratung angewiesen. Diese Vertrauensbeziehung muss erhalten bleiben, was auch durchaus im Sinne der Bankinstitute hinsichtlich der Kundenbindung ist. Sicherlich kann die Profitmaximierung jedoch nicht über das gerechtfertigte Interesse der österreichischen Bevölkerung gestellt werden, in ihrem persönlichen Finanzmanagement von ihrer Hausbank nicht alleine gelassen zu werden.

Trotzdem wir der Zugang zu Bargeld und Bankfilialen auf Grund der rigorosen Sparpolitik der einzelnen Bankinstitute zunehmend in vielen Gemeinden verschlechtert. Die Menschen mit Bankomatgebühren zu bestrafen, obwohl das oftmals die einzige Möglichkeit ist, zu seinem eigenen Geld in der eigenen Gemeinde zu kommen, ist nicht tragbar. Dies gilt sowohl im urbanen, verstärkt natürlich im ländlichen Raum. Es wird daher verlangt die wohnortsnahe Erreichbarkeit zu Bankfilialen und Bargeld sicherzustellen und die Bedürfnisse von in der Mobilität eingeschränkten Personen zu berücksichtigen.

Der Zugang zu Bargeld ist als essentielles Grundrecht der Menschen anzusehen - Menschen mit Bankomatgebühren zu bestrafen, obwohl das oftmals die einzige Möglichkeit ist, zu seinem eigenen Geld in der eigenen Gemeinde zu kommen, ist nicht hinzunehmen!

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende

Anfrage

 

1.    Sind Sie mit Banken und den Betreibern von Bankomatgeräten in Bezug auf Bargeldbehebungsgebühren im Gespräch?

a.    Sind Sie bzw. Ihr Ministerium diesbezüglich mit der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz bzw. dem zuständigen Ministerium in Kontakt?

 

2.    Stehen Sie bzw. Ihr Ministerium in Kontakt mit VertreterInnen des Bankenverbandes, um ohne gesetzliche Maßnahmen sicherzustellen, dass die Bevölkerung einen wohnortsnahen Zugang zu einer Bankfiliale hat, um ihr persönliches Finanz-Management mit Servicierung und Beratung durch ein fachkundiges Bankpersonal durchführen zu können?

a.    Wenn ja, seit wann und was waren die konkreten Inhalte dieser Treffen?

b.    Wenn nein, planen Sie eine solche Gesprächsrunde aufzunehmen?

 

3.    Sehen Sie vor eine vom Bund vorgeschriebene oder empfohlene „Mindestinfrastruktur“ von Bankomaten, sodass BewohnerInnen von kleineren Gemeinden auch ortsnahen Zugang zu ihrem Bargeld haben, sicherzustellen?

 

4.    Planen Sie der Bundesregierung einen Entwurf für einen Gesetzesvorschlag zu unterbreiten, um den unentgeltlichen Zugang zum eigenen Bargeld in allen Regionen Österreichs für die Bevölkerung wohnortsnah sicherzustellen?

a.    Wenn ja, werden dabei die Bedürfnisse von in der Mobilität eingeschränkten Personen berücksichtigen?

b.    Wenn nein, haben Sie andere Pläne um dieses Problem anzugehen?