2296/J XXVI. GP

Eingelangt am 16.11.2018
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Einwallner, Loacker, Kolleginnen und Kollegen

 

an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur & Medien

 

betreffend die „Schließung der alevitischen Vereine (AABF) im Rahmen des Islamgesetzes“

 

Mit dem „neuen Islamgesetz“ wollte man in Österreich die Kontrolle über islamistisch-fundamentalistische Strömungen erlangen und finanzielle Unterstützungen aus dem Ausland (Türkei und Saudi Arabien) eindämmen. Das Gesetz zwingt nun jedoch liberale Gruppen Mitglied der konservativen Dachorganisation (IÖG und IAGÖ) zu werden, da diesen beiden Organisationen das Monopolrecht auf diese Religionen zugesprochen wurde und auch die Aleviten unter dem Dachverband der AABF (Föderation der Aleviten Gemeinden Österreichs) gezwungen werden, sich zu den Islam-Aleviten zu bekennen.

Im Auftrag der im März 2015 als Religionsgemeinschaft anerkannten Islamisch Alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, IAGÖ, die seither unter dem Namen ALEVI-Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich bekannt ist, verbietet das österreichische Kultusamt den alevitischen Vereinen (des AABF) ihren Glaubensritualen nachzugehen.

Die anerkannte islamische Strömung innerhalb der AlevitInnen (ALEVI-Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich) bezieht sich in ihrer Forderung auf die Regelungen des österreichischen Islamgesetzes (BGBl. I 39/2015), in dem sie am 13. März 2015 eine Anerkennung erlangt hat.

Das Alevitentum ist eine völlig eigenständige Religion. Sie ist ursprünglich in Gebieten entstanden, die heute als Vorderer und Mittlerer Osten bezeichnet werden. Das Alevitentum hat sich zwar in einer islamischen, zum Teil auch christlichen Umgebung, entwickelt, doch unterscheidet es sich vom Islam ebenso wie vom Christentum in allen Aspekten seines Gottes- und Menschenbildes, seiner religiösen Lehren und seiner rituellen Praxis.

Aleviten werden in der Türkei bedroht und diskriminiert, weil sie sich weder an die 5 Glaubenssäulen des Islam halten, noch an die Gebote und Verbote des Korans, nicht zum Ramadan fasten und auch keine „Haddsch“ machen.
Die Grundlage des Alevismus ist nicht der Koran, an den sunnitische und schiitische Muslime glauben. Ihre Religion besteht aus schamanistischen, islamischen und gnostisch-christlichen Elementen. Am stärksten unterscheidet sich der Alevismus vom Islam in der Auffassung eines staatlichen Rechtssystems (Laizismus, Gleichberechtigung, weltliche Gesetze und Demokratie), Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frauen sowie den Minderheits- und Menschenrechten.

Für ihre eigenständige Religions- und Lebensauffassung haben die Aleviten durch die sunnitischen Osmanen und später durch die sunnitische Türkei immer wieder Verfolgungen, Attentate, Massaker, Erniedrigung und Verhöhnung erlitten.

 

Aus den hier dargelegten Gründen richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur & Medien nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Haben Sie bzw. Stellen Ihres Hauses und insbesondere das Ihnen unterstehende Kultusamt Kenntnis von den Statuten und dem Vereinszweck der Föderation der Aleviten Gemeinden Österreichs (AABF)?

2.    Wann haben Sie bzw. Stellen Ihres Hauses und insbesondere das Kultusamt diese Kenntnis erlangt?

3.    Haben Sie oder bzw. Stellen Ihres Hauses und insbesondere das Kultusamt auf Basis dieser Kenntnis Maßnahmen gesetzt oder werden diese noch setzen?

4.    Um welche Maßnahmen handelt es sich dabei und bis wann werden diese jeweils umgesetzt sein?

5.    Haben Sie bzw. Stellen Ihres Hauses und insbesondere das Kultusamt Unterschiede zwischen den religiösen Lehren und den Strukturen der ALEVI-Alevitischen Glaubensgemeinschaft und der Föderation der Aleviten Gemeinden Österreichs (AABF) festgestellt?

6.    Welche Feststellungen kann das Kultusamt zu den Unterschieden zwischen der ALEVI-Alevitischen Glaubensgemeinschaft und der Föderation der Aleviten Gemeinden Österreichs (AABF) festellen?

7.    In mehreren europäischen Staaten (England, Dänemark, Schweiz: Basel, Deutschland: Baden-Württemberg, Nordrhein Westfalen, Bayern, Bremen, Hessen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Saarland und Berlin) ist die Alevitische Glaubensgemeinschaft unabhängig von jeglicher Islam-Konnotation anerkannt.
Wie begründen Sie die Zuordnung der alevitischen Gemeinde in Österreich und die Föderation der Aleviten Gemeinden Österreichs zum Islam  und die damit einhergehende Anwendung des Islamgesetzes für diese?

8.    Wie viele alevitische Vereine sind österreichweit von der Anwendung des Islamgesetzes betroffen?