2303/J XXVI. GP

Eingelangt am 20.11.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz

betreffend Entbindung von der Amtsverschwiegenheit in Causa BVT

 

Hinsichtlich jener vier ZeugInnen, auf Basis deren Aussagen die Hausdurchsuchung im BVT angeordnet wurde (GZ 6 St 2/18f, WKStA), stellt sich die Frage, wie, wann, durch wen und in welcher Form diese von der Amtsverschwiegenheit entbunden wurden (https://diepresse.com/home/innenpolitik/5508525/BVT_Verletzten-Hauptzeugen-das-Amtsgeheimnis, https://kurier.at/politik/inland/spannung-in-causa-bvt-extremismus-chefermittlerin-im-u-ausschuss/400142369).

Diese Frage ist von zentraler Bedeutung, zumal Aussagen von ZeugInnen, welche ohne vorherige Entbindung von der Amtsverschwiegenheit erfolgen, bei sonstiger Nichtigkeit nicht verwertet werden dürfen (§ 155 StPO). Darüber hinaus ist die Verletzung eines Amtsgeheimnisses auch ein Straftatbestand nach § 310 StGB.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wann wurde die WKStA hinsichtlich jener vier ZeugInnen, auf Basis deren Aussagen die Hausdurchsuchung im BVT angeordnet wurde (6 St 2/18f), jeweils vom Vorliegen der Entbindung von der Amtsverschwiegenheit in Kenntnis gesetzt?

2.    Durch wen erfolgte diese Mitteilung jeweils?

3.    In welcher Form erfolgte diese Mitteilung?

4.    War die Entbindung von der Amtsverschwiegenheit im Rahmen der Einvernahmen der vier genannten ZeugInnen Thema?

a.    Wenn ja: von wem wurde dies jeweils aufgebracht?

b.    Wenn nein: warum wurde dies seitens der WKStA nicht aktiv thematisiert?

5.    Wann erfolgte hinsichtlich der vier genannten ZeugInnen jeweils erstmals eine schriftliche Entbindung von der Amtsverschwiegenheit?

6.    Erstreckte sich diese schriftliche Entbindung nach ihrem Wortlaut auch auf bereits erfolgte Einvernahmen?

7.    Wenn eine mündliche Entbindung von Anfang an vorlag: warum wurde dann im Rahmen der Dienstbesprechung am 12.3.2018 zum Thema BVT auch die Problematik der fehlenden Entbindung von der Amtsverschwiegenheit thematisiert (https://derstandard.at/jetzt/livebericht/2000089090991/redcontent/1000132228/staatsanwaeltin-und-bvt-extremismusleiterin-werden-im-u-ausschuss-befragt)?

8.    Der Untersuchungsausschuss hat zu Tage gebracht, dass jener Vermerk im Tagebuch der fallführenden Staatsanwältin über die Einsatzbesprechung am 27.2.2018, in welcher völlig disloziert festgehalten wird, dass GS Goldgruber auf Nachfrage bestätigt haben solle, dass eine Entbindung von der Amtsverschwiegenheit bereits mündlich erfolgt sei, einen Tag nach der genannten Dienstbesprechung vom 12.3. nachträglich angefertigt wurde. Wurde in der Dienstbesprechung vom 12.3.2018 der Auftrag zur Anfertigung des in Rede stehenden Vermerks erteilt?