2305/J XXVI. GP
Eingelangt am 20.11.2018
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
betreffend Vereinbarkeit BMASGK und Aufsichtsratstätigkeit
Im Zusammenhang mit Machtwechseln dreht sich in Österreich bekanntlich gerne das Postenkarussell. Dabei geht es um Macht und um Einfluss, Qualifikationen kommt oft nicht mehr als eine Nebenrolle zu. Neu ist dieses Spiel also wahrlich nicht. Gerade die Sozialdemokraten und die ÖVP haben darin ihre Meisterschaft entwickelt.
Die WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG Vienna Insurance Group (Firmenbuchnummer 333376i) gilt als Unternehmen, das der SPÖ Wien besonders nahe steht. Aber offensichtlich stellt man sich dort schon auf die freiheitliche Machtübernahme in der Stadt Wien ein. So findet sich im Aufsichtsrat nicht nur die freiheitliche Expertin für Fragen aller Art, Dr. Barbara Kolm, sondern auch die Generalsekretärin des FPÖ-geführten BMASGK Helena Guggenbichler, Ehefrau des AkademikerballOrganisators und Wiener FPÖ-Gemeinderats Udo Guggenbichler. Gerade im Bereich des BMASGK sind solche personellen Verstrickungen kritisch zu sehen.
Denn bekanntermaßen ist eine der Kernaufgaben des BMASGK der Konsumentenschutz. Immer wieder kommt es, nicht nur die Wiener Städtische betreffend, im Bereich von Versicherungsthemen zu konsumentenrechtlichen Fragen, Beschwerden und Schlichtungsverfahren. Schon die Natur des Versicherungsgeschäfts, mit dem Ziel die Schadensquote auf Seiten des Anbieters niedrig zu halten und dem Ziel des versicherten Konsumenten, seine Forderungen zu maximieren, eröffnet natürlich einiges Konfliktpotential:
https://www.verbraucherblatt.at/category/versicherungen-schaden-abwicklung/wiener-stadtische-vienna-insurance-group/
https://www.verbraucherblatt.at/category/versicherungen-schaden-abwicklung/wiener-stadtische-versicherung-ag-vienna-insurance-group/
https://www.verbraucherblatt.at/category/versicherungen-schaden-abwicklung/wiener-stadtische-versicherung-ag/
Dieser natürliche Interessenkonflikt ist der Wiener Städtischen keineswegs vorzuhalten und soll auch nicht Thema der Anfrage sein. Ob allerdings die Generalsekretärin jenes Ministeriums, das sich um Angelegenheiten des Konsumentenschutzes kümmern muss, im Aufsichtsrat eines Unternehmens sitzen soll, das gerade im Spannungsfeld von wirtschaftlichen Überlegungen und Kundenbedürfnissen tätig wird, ist zumindest fraglich.
Denn Aufsichtsratsmitglieder sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit an das Unternehmensinteresse gebunden und haben sich am Wohl der Gesellschaft zu orientieren. Die Treuepflicht von Aufsichtsratsmitgliedern besagt weiters auch, dass bei Entscheidungen, eigene Interessen oder Interessen nahe stehender Unternehmen, die im Widerspruch mit den Interessen des zu beaufsichtigten Unternehmens stehen, nicht verfolgt werden dürfen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Ist bekannt, wie viele Mitarbeiterinnen des Kabinetts einer beruflichen Nebentätigkeit nachgehen?
a. Wenn ja, wie viele davon üben eine Aufsichtsratstätigkeit aus?
b. Wenn ja, wie viele davon üben eine Vorstandstätigkeit aus?
c. Wenn ja, wie viele davon üben eine Angestelltentätigkeit aus?
d. Wenn ja, wie viele davon sind selbständig erwerbstätig?
e. Wenn nein, wie gehen Sie mit möglichen Complianceproblematiken um?
2. Wie sehen die Regelungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kabinetts in Bezug auf Ausübung einer Nebentätigkeit allgemein aus?
3. Sind die Compliance-Regelungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kabinetts schriftlich festgelegt?
a. Wenn ja, wo können diese eingesehen werden?
4. Gibt es seitens des Ministeriums Freistellungen oder anderes Entgegenkommen in puncto Arbeitszeit für Nebentätigkeiten?
5. Können Sie ausschließen, dass die Generalsekretärin des BMASGK Einfluss auf die Arbeit des Ministeriums in Konsumentenschutzfragen rund um Fragen der Versicherungsbranche hat?
a. Wenn nein, wie stellen Sie sicher, dass Interessenskonflikte zwischen dem Wr.Städtische-Aufsichtsratsmitglied Guggenbichler und der Generalsekretärin Guggenbichler ausgeschlossen sind?
6. Können Sie ausschließen, dass die Generalsekretärin des BMASGK Einfluss auf die Arbeit des Ministeriums in Konsumentenschutzagenden hat?
7. Hat die Generalsekretärin des BMASGK den Zielen des BMASGK auch gerecht zu werden, wenn und während sie als Aufsichtsrätin einer Versicherungsgesellschaft tätig ist?
8. Können Sie ausschließen, dass die Generalsekretärin des BMASGK Zugang zu Materien in Konsumentenschutzagenden hat, die konkret die Wiener Städtische betreffen (Beschwerden, Anliegen betreffend Gesetzesänderungen udgl.)?
9. Wie lassen sich aus Ihrer Sicht Treuepflicht gegenüber der Wiener Städtischen und der Tätigkeitsbereich der Generalsekretärin im BMASGK vereinbaren?