2309/J XXVI. GP
Eingelangt am 20.11.2018
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Umgang von BMI-MitarbeiterInnen mit ZeugInnen in der Causa BVT (II)
Am 9. Mai 2018 wurde seitens der Fragestellerin bereits eine Anfrage (780/J) betreffend "Umgang von BMI-MitarbeiterInnen mit ZeugInnen in der Causa BVT" eingebracht. Diese Anfrage wurde am 7. Juli 2018 durch den BM für Inneres beantwortet (782/AB).
Grund für das neuerliche Einbringen sind zahlreiche Widersprüche zwischen den Antworten auf die genannten Fragen 1-13 und weiterer schriftlicher Anfragebeantwortungen durch den Bundesminister für Inneres bzw. den Angaben von Auskunftspersonen im Rahmen der Befragungen im BVT-Untersuchungsausschuss.
Als Beispiele seien genannt:
·
die Frage 1 wurde in 782/AB wie folgt beantwortet: "Die
Zeugenperson 3 wurde am 16.02.2018 angehört." In 1503/AB vom
15.10.2018 antwortet der BM für Inneres auf Frage 22:
"Mit einer einzigen späteren Zeugenperson fand auf deren
ausdrücklichen Wunsch ein einziges unverbindliches Gespräch statt.
Das Ersuchen, dieses Gespräch zu führen, hatte die Zeugenperson bereits
in ihrem Gespräch mit dem zuständigen Fachreferenten im
Generalsekretariat des BMI artikuliert." Aus den Befragungen von
Auskunftspersonen im Untersuchungsausschuss ergibt sich, dass es sich beim in
1503/AB genannten Gespräch des Bundesministers für Inneres um ein
Gespräch mit jener Zeugin handelt, die auch am 16.02.2018 angehört
wurde, sowie, dass bei diesem Gespräch auch GS Goldgruber und Dr. Lett anwesend
waren. Zusammenfassend kann also festgehalten werden, dass die Beantwortung der
Frage 1 in 782/AB unvollständig und daher unrichtig ist. GS
Goldgruber gab in diesem Zusammenhang vom Untersuchungsausschuss befragt an,
dass die Frage 1 in 782/AB deshalb unvollständig beantwortet worden sei,
da es eine Verschwiegenheitszusage gäbe. Diese Begründung ist weder
schlüssig noch rechtlich gedeckt. Unschlüssig deshalb, da das zweite
Treffen in 1503/AB letztlich doch erwähnt wurde, rechtlich nicht gedeckt,
da hier kein Fall von Amtsverschwiegenheit vorliegt und der BM für Inneres
sich jedenfalls auf Amtsverschwiegenheit berufen müsste, wenn er eine
Anfrage nicht vollinhaltlich beantwortet. Dies war in concreto nicht der
Fall.
·
in Beantwortung der Frage 4 ("Äußerten
ZeugInnen von sich aus die Absicht oder den Wunsch, bei der Staatsanwaltschaft
auszusagen? Wenn ja, welche bzw. wie viele der vier ZeugInnen waren dies?")
führt der Bundesminister für Inneres aus: "Ja, eine
Zeugin." Im Rahmen ihrer Befragung als Auskunftsperson vor dem
BVT-Untersuchungsausschuss gab diese Zeugin allerdings an, dass es GS Goldgruber
gewesen sei, der im Rahmen ihrer "Anhörung" im BVT mitgeteilt
habe, dass sie bei der Staatsanwaltschaft aussagen müsse. Und im Rahmen
der in weiterer Folge tatsächlich erfolgten Einvernahme gab die Zeugin zu
Protokoll, dass ihr Dr. Lett gesagt habe, sie solle zur Staatsanwaltschaft
gehen, und dass sie nicht genau wisse, warum sie hier sei.
Vor dem Hintergrund der über diese exemplarisch genannten sehr zahlreichen
weiteren Widersprüche und Unvollständigkeiten, welche insbesondere im
Rahmen der bisherigen Ergebnisse des Untersuchungsausschusses zu Tage traten,
ersuchen die Anfragesteller um Überprüfung, Richtigstellung und Ergänzung
der Fragen. Die Anfragesteller ersuchen auch darum, dass sich der BM für
Inneres - entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und des parlamentarischen Usus
- explizit auf die Amtsverschwiegenheit beruft, wenn die Ansicht vertreten
wird, dass eine vollständige Beantwortung aus Verschwiegenheitsgründen
nicht möglich ist. Zusätzlichen Klärungsbedarf gibt es auch
hinsichtlich der Beantwortung der Frage 22, AB 1503/AB, zumal die dortige
Fragestellung lautete: "An wie vielen Besprechungsterminen in Zusammenhang
mit der Vermittlung von Zeugen an die WKStA bzw. der Vorbereitung, Durchführung
und Nachbereitung der Hausdurchsuchung nahm der Bundesminister für Inneres
teil (Bitte um Auflistung Termin, Teilnehmer und wesentlicher Inhalt)?"
und die Beantwortung in Hinblick auf die gestellte Frage unvollständig
ist, da die angeforderte Auflistung "Termin, Teilnehmer und wesentlicher
Inhalt" fehlt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Welche konkreten Schritte setzten MitarbeiterInnen welcher Stellen des BMI betreffend jene 4 ZeugInnen zur Causa BVT, welche am 21., 22., 23. und 26.02.2018 von der Staatsanwaltschaft einvernommen wurden? Insbesondere wann nahmen MitarbeiterInnen welcher Stellen im BMI jeweils mit der/dem jeweiligen Zeugin/en Kontakt auf und welchen Inhalts waren diese Kontaktaufnahmen jeweils?
2. Wann nahmen welche ZeugInnen mit welchen Stellen im BMI Kontakt auf und welchen Inhalts waren diese Kontaktaufnahmen jeweils?
3. Welche Informationen teilten die ZeugInnen MitarbeiterInnen welcher Stellen des BMI mit?
4. Äußerten ZeugInnen von sich aus die Absicht oder den Wunsch, bei der Staatsanwaltschaft auszusagen? Wenn ja, welche bzw. wie viele der vier ZeugInnen waren dies?
5. Ist es korrekt, dass ZeugInnen von einem Ihrer Kabinettsmitarbeiter gesagt wurde, sie sollen an einem bestimmten Datum zur Staatsanwaltschaft kommen, ohne dass ihnen die Gründe dafür genannt wurden?
a. Wenn ja, auf welche ZeugInnen trifft dies zu?
6. Ist es korrekt, dass Udo Lett zwei ZeugInnen auf deren ausdrücklichen Wunsch hin zur WKStA begleitete?
7. Wurde ZeugInnen je von MitarbeiterInnen des BMI nahegelegt, bei der Staatsanwaltschaft auszusagen? Wenn ja, MitarbeiterInnen welcher Stellen im BMI waren dies?
8. Wann erlangten Sie jeweils Kenntnis von wenn auch nur mündlich bzw. von Teilen des Inhalts ihrer Wahrnehmungen und Informationen welcher Zeug/in?
9. Welche Informationen über den Umgang von MitarbeiterInnen des BMI mit den ZeugInnen hatten Sie jeweils zu welchem Zeitpunkt?
10. Wiesen Sie MitarbeiterInnen zum Umgang und weiteren Verfahren mit den ZeugInnen in irgendeiner Art und Weise an und wenn ja, welchen Inhalts waren diese Anweisungen?
11. Waren Sie insbesondere in eine Entscheidung involviert, ZeugInnen nahezulegen, bei der Staatsanwaltschaft auszusagen?
12. Wenn ja, welchem/r ZeugIn?
13. An wie vielen Besprechungsterminen in Zusammenhang mit der Vermittlung von Zeugen an die WKStA bzw. der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hausdurchsuchung nahmen Sie persönlich teil (bitte um Auflistung Termin, TeilnehmerInnen und wesentlicher Inhalt)? Wo fand dieses Treffen statt und wie lange dauerte dieses?
14. Warum fand dieses Treffen, welches nach Einschätzung der Anfragesteller den Wirkungsbereich des BM.I betreffende Inhalte gehabt haben sollte, in Klubräumlichkeiten der FPÖ statt?