2318/J XXVI. GP

Eingelangt am 21.11.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Alma Zadic, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres Herbert Kickl
betreffend Kontaktgruppe Afghanistan

BEGRÜNDUNG

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) steht in Bezug auf seine Entscheidungspraxis bei afghanischen Asylwerbenden seit längerer Zeit in der öffentlichen Kritik.

In einer Anfragebeantwortung (1082/AB) durch den Bundesminister für Inneres wurde die Frage nach Fortbildungen für BFA-Mitarbeiterlnnen wie folgt beantwortet:

Frage 4a:

Wenn ja, um welche Fortbildungen handelt es sich?

Afghanistan ist für das Jahr 2018 ein ausgewiesenes Schwerpunktthema des BFA und betrifft somit sämtliche Tätigkeitsbereiche. Aus- und Fortbildungen fokussieren grundsätzlich auf die Durchführung von qualitativ hochwertigen asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren.

Alleine im Jahr 2018 werden zentral 14 Schulungen im Bereich der Einvernahme und Bescheiderstellung - unter anderen auch mit Schwerpunkt Afghanistan - durchgeführt.

Darüber hinaus werden in den einzelnen Regionaldirektionen laufend Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts besprochen und in die tägliche Arbeit miteinbezogen.

Aufgrund der Schwerpunktsetzung betreffend Afghanistan wurde eine „Kontaktgruppe Afghanistan" ins Leben gerufen, deren Mitglieder sich regelmäßig treffen. Der Kontaktgruppe kommt auch eine wesentliche Rolle beim Wissenstransfer hinsichtlich bzw. im Umgang mit Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu, mit dem Ziel eine einheitliche Entscheidungs- und Vollzugspraxis bzw. einheitliche Vorgehensweise zu erreichen. Zu Afghanistan werden den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Bundesamts spezielle Qualitätsdokumente zur Unterstützung zur Verfügung gestellt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.      Was genau ist die „Kontaktgruppe Afghanistan" und welche Kompetenzen hat sie?

2.       Wann wurde die „Kontaktgruppe Afghanistan" gegründet und aus welchem Anlass?

3.       Durch wen wurde die „Kontaktgruppe Afghanistan" gegründet?

4.       Wie viele Mitglieder hat die „Kontaktgruppe Afghanistan"?

5.       Wer sind die Mitglieder der „Kontaktgruppe Afghanistan" (bitte um Auflistung inkl. Funktion/Organisation des Mitglieds)?

6.       Welche Kriterien gibt es, um als Mitglied in die „Kontaktgruppe Afghanistan" aufgenommen zu werden?

7.       Wie oft finden Treffen der „Kontaktgruppe Afghanistan" statt? (Bitte um Auflistung nach Jahr/Monat, Anzahl der Teilnehmerinnen, Ort, Dauer, Kosten, Kostenträger und Ergebnis.)

8.       In welcher Weise kommt der „Kontaktgruppe Afghanistan" eine wesentliche Rolle beim Wissenstransfer hinsichtlich des Umgangs mit Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu? Bitte um genaue Ausführung, welche Aufgabe die Kontaktgruppe im Zusammenhang mit dem Wissenstransfer hat.

9.       Wurde das Ziel der „Kontaktgruppe Afghanistan" bereits erreicht?

a.   Wenn ja, wann, mit welchem Ergebnis und in welcher Weise?

b.   Wenn nein, warum nicht?

10.   Wurde die „Kontaktgruppe Afghanistan" bereits einer Evaluierung unterzogen?

a.   Wenn ja, bitte um Bekanntgabe der Ergebnisse.

b.   Wenn ja, durch wen?

c.   Wenn nein, warum nicht?

d.   Wenn nein, ist eine Evaluierung in Zukunft geplant, und wenn ja, wann?

11.   Stammen die in der Anfragebeantwortung beschriebenen „speziellen Dokumente" zu Afghanistan, welche den Mitarbeiterinnen des Bundesamts zur Unterstützung zur a. Verfügung stehen, aus der „Kontaktgruppe Afghanistan"?

a.   Wenn ja, um welche Dokumente handelt es sich dabei?

b.   Wenn ja, sind diese Dokumente öffentlich einsehbar?

c.  Wenn nein, um welche Dokumente handelt es sich dabei?

d.   Wenn nein, sind diese Dokumente öffentlich einsehbar?

12.   Welches Budget ist für die „Kontaktgruppe Afghanistan" vorgesehen? (Bitte um Auflistung nach Jahr und Summe des Geldbetrages, sowie Auflistung der Verwendung der Gelder.)