2336/J XXVI. GP

Eingelangt am 21.11.2018
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mario Lindner, Sonja Hammerschmid, Genossinnen und Genossen,

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Sexualerziehung an Schulen.

 

Schon vor dem Sommer brachten Berichte der Salzburger Nachrichten über Workshops des Vereins „Teen Star“ die Frage von wertfreier Sexualerziehung durch externe Vereine an Schulen wieder in die Öffentlichkeit. Damals wurde zum Inhalt von Schulworkshops durch diesen Verein unter anderem berichtet:

 

„Natürlich erkläre man, dass natürliche Familienplanung erst von Erwachsenen in der Ehe gelebt werden könne. „Wir stellen unbequeme Fragen und zeigen die Nebenwirkungen der Pille auf, das tut sonst keiner.“ Diese Behauptung sei absurd, sagt Gynäkologe Christian Fiala. Die Pille sei das am besten erforschte Medikament überhaupt. „Vor jungen Menschen natürliche Familienplanung zu propagieren ist verantwortungslos.“ Fiala leitet die Gynmed-Ambulanz in Salzburg. (...) TeenSTAR lege den Jugendlichen nahe, Sexualität erst in der Ehe zu leben. Masturbation werde als Fehlschritt auf dem Weg zu einer hingebenden, empfangenden Sexualität gesehen. Homosexualität gelte als Identitätsproblem und „Verirrung“. Schwule unternähmen den vergeblichen Versuch, einen Mangel zu kompensieren. Die sexuelle Orientierung sei durch eine Kombination aus Therapie, Selbsthilfegruppen und Seelsorge veränderbar.“[1]

 

Aktuelle Medienberichte, die sich auf die Schulungsunterlagen des genannten Vereins berufen, werfen nun weitere Fragen auf. Als zuständiger Bundesminister gaben Sie in Ihrer Beantwortung auf die parlamentarische Anfrage 1412/J unter anderem folgende Auskünfte:

 

„Sachlich ist festzuhalten, dass die im Grundsatzerlass zur Sexualpädagogik beschriebenen Zielsetzungen eine positive Haltung zur Entwicklung der eigenen Sexualität der Schülerinnen und Schüler sowie eine respektvolle Haltung gegenüber den verschiedenen Formen von Sexualität und geschlechtlichen Identitäten mit einschließen. Eine bewusste Diskriminierung in welcher Form auch immer widerspricht klar diesen Intentionen. (...) Die Berichterstattung über die Aktivitäten des Vereins TeenSTAR wurde zum Anlass genommen, die Landesschulräte/Stadtschulrat für Wien entsprechend zu sensibilisieren und geeignete qualitätssichernde Maßnahmen einzufordern. Mit der Schulaufsicht in Salzburg, wo die Aktivitäten des Vereins am intensivsten zu sein scheinen, wurde vereinbart, flächendeckend zu erheben, an welchen Standorten derartige Workshops stattgefunden haben bzw. bereits geplant sind. Ferner ist ein Gespräch des Landesschulrats für Salzburg mit dem Verein TeenSTAR im September2018 geplant, um den erhobenen Vorwürfen nachzugehen und gegebenenfalls Maßnahmen im Hinblick auf geplante schulische Kooperationen zu setzen. Zudem ist beabsichtigt, eine Begutachtung der Materialien von TeenSTAR durch die zuständige Fachabteilung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung vorzunehmen.“[2]

Aktuellen Medienberichten zufolge wurde seitens des Landesschulrats Salzburg mit einem Schreiben vom 10.10.2018 an die Direktionen aller allgemein bildenden Pflichtschulen die Unterlassung von weiteren Workshops mit dem Verein „Teen Star“ angeordnet. Die angekündigte Prüfung seitens des Bundesministeriums, sowie etwaige Konsequenzen standen bisher aus. Nach Medienberichten vom 20. und 21. November 2018 gab das Bundesministerium bekannt, dass „der umstrittene Aufklärungsverein TeenSTAR (...) künftig nicht mehr an Schulen arbeiten“ darf.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

Anfrage:

 

1.    Welche Ergebnisse hat die „Begutachtung der Materialien von TeenSTAR durch die zuständige Fachabteilung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung“[3] ergeben? (Bitte um detaillierte Auskunft)

a.    Welche Fachabteilung(en) bzw. welche nachgelagerten Dienststellen war(en) mit dieser Prüfung beauftragt?

b.    In welcher Form sind die Ergebnisse der Prüfung des Landesschulrats Salzburg in die Begutachtung Ihres Ministeriums eingeflossen?

c.    In welchem Zeitraum wurde die Begutachtung durchgeführt?

d.    Wann wurde die Begutachtung beendet bzw. wann wurden Sie als zuständiger Bundesminister von den Ergebnissen informiert?

2.    Wurde im Zuge der „Begutachtung der Materialien von TeenSTAR durch die zuständige Fachabteilung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung“[4] ein Gespräch mit VertreterInnen des Vereins durchgeführt?

a.    Wenn ja, wann gab es dieses Gespräch?

b.    Wenn ja, welche relevanten Ergebnisse gab es für das Bundesministerium aus diesem Gespräch?

c.    Wenn nein, warum nicht?

d.    Gab es ein solches Gespräch zwischen VertreterInnen des Vereins und des Landesschulrats Salzburg? Wenn ja, wann fand dieses Gespräch statt? Wenn nein, warum nicht?

3.    Wurden im Zuge der „Begutachtung der Materialien von TeenSTAR durch die zuständige Fachabteilung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung“[5] Stellungnahmen, Gutachten etc. anderer öffentlicher oder privater Einrichtungen eingeholt?

a.    Wenn ja, welche Stellungnahmen wurden eingeholt?

b.    Wenn ja, welche Ergebnisse wurden dadurch erzielt? (bitte fügen Sie diese Stellungnahmen Ihrer Beantwortung an)

c.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Gab es im Zuge der „Begutachtung der Materialien von TeenSTAR durch die zuständige Fachabteilung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung“[6] Hinweise auf die von Medien aus den entsprechenden Unterlagen zitierten „guten Beratungsstellen“ bzw. dem „gute(n) Fachpersonal“ z.B. für Jugendliche mit homosexuellen Empfindungen bzw. in Fragen von Schwangerschaft?

a.    Liegt dem Bundesministerium eine Liste der entsprechenden Einrichtungen/Personen vor? Wenn ja, bitte fügen Sie diese Ihrer Beantwortung bei.

b.    Wenn nein, warum wurde seitens des Bundesministeriums nicht nach einer entsprechenden Auflistung verlangt?

5.    War schon vor den Medienberichten vom 20. und 21. November 2018 klar, dass es seitens des Bundesministeriums eine Benachrichtigung an alle Landesschulräte/Bildungsdirektionen geben wird, um einen Stopp weiterer Workshops des Vereins „Teen Star“ an Schulen bundesweit zu veranlassen?

a.    Wenn ja, wann und von wem wurde diese Entscheidung getroffen?

b.    Wenn nein, warum wurde diese Entscheidung erst nach ersten Medienberichten bekannt? (bitte begründen Sie Ihre Antwort)

c.    Wieso dauerte eine entsprechende Entscheidung des Ministeriums länger als jene des Landesschulrats Salzburg vom Oktober, obwohl bekannt war, dass der genannte Verein nicht nur in diesem Bundesland in Schulen aktiv ist? (bitte begründen Sie Ihre Entscheidung)



[1] Salzburger Nachrichten, 30. Juni 2018; WOCHENENDE, Seite 11

[2] Schriftliche Beantwortung 1424/AB

[3] ebd.

[4] ebd.

[5] ebd.

[6] ebd.