2337/J XXVI. GP

Eingelangt am 21.11.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Daniela Holzinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Gütesiegel für die 24-Stunden-Betreuung (Fortsetzung zur Anfrage 2319J)

Begründung

Die 24-Stunden Betreuung ist eine große Baustelle in der österreichischen Pflegelandschaft. Rund 5 Prozent derjenigen, die Pflege benötigen, nehmen eine 24-Stunden-Betreuung in Anspruch. Diese ist in der Regel für die Angehörigen kostspielig, womit der Kreis derjenigen, die sie nutzen können, bereits sozial eingeschränkt ist.

Die praktischen Probleme bei der 24-Stunden-Betreuung reichen von der notwendigen Qualifizierung der Personenbetreuerinnen (derzeit ist keine Ausbildung gesetzlich vorgeschrieben) über ihre Deutschkenntnisse und die notwendige Verzahnung mit der mobilen Pflege und der medizinischen Unterstützung bis zur unklaren Förderung und zu einer Reihe dubioser Vermittlungsagenturen, die mit der Not der Angehörigen ein Geschäft auf dem Rücken der Personenbetreuerinnen machen. Das geht bis hin zu ausbeuterischen Arbeitsbedingungen.

Eine oftmals unzureichende Kontrolle seitens staatlicher Organe rundet das Bild ab.

In der politischen und gesellschaftlichen Diskussion zum Thema Pflege spielt daher eine Reform der 24-Stunden-Betreuung eine besondere Rolle, auch weil immer wieder Medien über die kritische Situation berichten. Eine Lösung dafür soll - so die Gesundheitsministerin Hartinger-Klein - ein „Gütesiegel 24-Stunden-Betreung“ sein. (Quelle:

https://www.sn.at/politik/innenpolitik/guetesiegel-fuer-24-stunden-pflege-kommt-2019-

59937646)

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher (in Fortsetzung der Anfrage 2319J) die

Anfrage:

7.  Welche fachliche Ausbildung der 24-Betreuerinnen soll im Zuge des von Ihnen angekündigten Zertifizierungsverfahrens vorgeschrieben werden?

8.  Wo und wie können diese fachlichen Kenntnisse erworben werden?

9.  Werden die Ausbildungskosten von den Agenturen übernommen werden?

10.  Welches Niveau der Deutschkenntnisse sollen die zertifizierten 24-Stunden- Betreuerinnen nachweisen (A1, A2, B1, B2, C1)?

11.  Werden für den Nachweis der Deutschkenntnisse neben den österreichischen Diplomen ÖSD und ÖlF weitere Diplome anerkannt? Falls Ja: Welche?

12.  Wie soll laut angekündigtem Qualitätszertifikat die Vertretung im Krankheitsfall einer Betreuerin geregelt werden?

13. Was genau umfassen die „umfassenden Aufzeichnungs- und

Offenlegungsverpflichtungen“, die bei einem Inkassovertrag zwischen Vermittlungsagentur und Betreuungskraft zu beachten sind?

14.  Welche Inhalte genau sind mit der angekündigten „schriftlichen Verankerung bestimmter Vertragsinhalte sowohl im Verhältnis zwischen Personenbetreuungskraft und Vermittlungsagentur als auch im Verhältnis mit den Kundinnen und Kunden“ gemeint?