2339/J XXVI. GP

Eingelangt am 21.11.2018
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Doris Margreiter, Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Anzeigen nach Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz

 

 

Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (AGVG) ist seit 1. Oktober 2017 in Kraft. Es sieht vor, dass an öffentlichen Orten und in öffentlichen Gebäuden die Gesichtszüge nicht durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt bzw. verborgen werden dürfen, dass sie nicht mehr erkennbar sind.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Verstöße (in absoluten Zahlen) sind seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Anzeige gebracht worden?

a)    Wenn ja, bitte um Unterteilung nach Jahr, zuständiger Behörde und Strafhöhe

2.    Bitte um Aufschlüsselung der Zahlen nach Bundesländern.

3.    Wie hoch war die durchschnittliche Strafhöhe?

4.    Wird statistisch festgehalten, in welcher Form die Verhüllung erfolgte? Wenn ja, bitte um Auswertung nach Art der Verhüllung.

5.    Ab welcher Lufttemperatur wird eine Verhüllung zum Schutz vor Kälte in der Praxis akzeptiert?

6.    Wurden regional Schwerpunktkontrollen durchgeführt?

a)    Wenn ja, wann und wo?

7.    Gibt es ein Stadt-Land-Gefälle nach Delikten?

8.    Ist vorgesehen das Gesetz zu erweitern?

9.    Gab es Gespräche des Ministeriums mit Vertretern der Tourismuswirtschaft zu diesem Thema?

10. Sind dem Ministerium Fälle bekannt, wonach Touristen aus dem arabischen Raum in Österreich eine Strafe nach diesem Gesetz erhalten haben?

11. Gab es Fälle, wonach in österreichischen Fußballstadien nach dem Gesetz gestraft wurde?