2361/J XXVI. GP
Eingelangt am 23.11.2018
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Anfrage
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Folgeanfrage: Rolle der Kommandos im Österreichischen Bundesheer bei Assistenzeinsätzen
Auf unsere Anfrage 1712/J vom 19.9.2018 zum Thema Assistenzeinsatz des Bundesheeres an der Staatsgrenze haben wir wiederum eine nicht vollständige Antwort auf unsere Fragen erhalten, die wir schon in Anfrage 1151/J stellten.
Wir sehen es aber als erfreulichen Ansatz, dass Sie die Information mit uns teilen, dass „Militärkommandanten, Offiziere und Unteroffiziere ... nur während ihres Dienstes im Einsatzstab Anspruch auf eine Einsatzzulage (haben), nicht jedoch für Dienstaufsicht im Rahmen ihrer originären Aufgaben.“
Dennoch besteht weiterer Klärungsbedarf.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wir haben betreffend die Aufwendungen für den laufenden
Assistenzeinsatz dar-um ersucht, den Anteil an Personalkosten, Einsatzzulagen
gem. Einsatzzulagen-gesetz, Sachaufwendungen und Anmietungskosten getrennt nach
territorial zuständigen Militärkommanden auszuwerfen. Dem sind Sie
nicht nachgekommen. Wir ersuchen Sie erneut, diese Frage zu beantworten.
2. Sie stellen fest, dass Militärkommandanten, Offiziere und
Unteroffiziere für die Dienstaufsicht im Rahmen ihrer originären Aufgaben
keinen Anspruch auf eine Einsatzzulage haben. Nach unseren Recherchen gibt es
in den Militärkommanden hunderte von Einsatztagen, für die die
Einsatzzulage rechtswidrig angewiesen wurde, weil die betreffenden
Militärkommandanten, Offiziere und Unteroffiziere bloß die ihnen als
originäre Aufgabe auferlegte Dienstaufsicht ausgeübt haben.
a) Werden Sie die Bediensteten, die die Einsatzzulage rechtswidrig angewiesen
haben, disziplinarrechtlich zur Verantwortung ziehen? Wenn nein, warum nicht?
b) Werden Sie die Bediensteten, die die Einsatzzulage rechtswidrig angewiesen
haben, bei der Staatsanwaltschaft anzeigen? Wenn nein, warum nicht?
c) Werden Sie anordnen, dass die Bediensteten, die die Einsatzzulage rechtswidrig
empfangen haben, diese wieder zurückzahlen müssen? Wenn nein, warum
nicht?
d) Welche Maßnahmen bei der Fortführung des Assistenzeinsatzes
werden Sie setzen, damit sichergestellt wird, dass die ohnehin knappen Mittel
in Ihrem Res-sort widmungsgemäß und rechtskonform verwendet werden?