2364/J XXVI. GP

Eingelangt am 28.11.2018
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Doris Margreiter, Genossinnen und Genossen

 

an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend

 

 

betreffend  Kindergeldrückzahlungen selbstständig Erwerbstätiger

 

Das Familienministerium hat die SVA angewiesen, keine Erinnerungsschreiben mehr an selbstständig Erwerbstätige zu verschicken, die sie vor Rückzahlungen im Falle von Zuverdiensten während der Karenzzeit schützen soll. Erfolgt die sogenannte monatlich Einkommensabgrenzung der Kindergeldbezieherin an die SVA nicht konform, der nur schwer nachvollziehbaren Berechnungsvorgabe, kann das gesamte Kinderbetreuungsgeld zurückverlangt werden – auch wenn die Zuverdienstgrenze nicht überschritten wurde. Entsprechende Mahnungs-und Erinnerungsschreiben an die Betroffenen wurden vom Familienministerium untersagt, auch Nachfristen sind nicht mehr zulässig. Bei Zuwiderhandlungen von MitarbeiterInnen der SVA wurde seitens des Familienministeriums, laut Standard-Artikel, mündlich sogar mit Amtshaftungsklagen gedroht.

So kam es bereits dazu, dass Betroffene das gesamte Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen mussten. Im Falle von Frau Bayer sind dies 9.000 €uro, die sie trotz Einhaltung der Rahmenbedingungen fünf Jahre später an die SVA zurückzahlen musste[1]. Genaue Zahlen dazu, wie viele Selbstständige von der Rückzahlung betroffen sind, wurden aktuell nicht herausgegeben.

Diese Vorgehensweisen seitens des Familienministeriums sind nicht nachvollziehbar. Es handelt sich dabei um familienfeindliche Maßnahmen, die das Budget beim Kinderbetreuungsgeld offenbar begrenzen soll. Um wieviel genau es sich dabei handelt, ist Gegenstand dieser Anfrage.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage:

 

1.     Wie viele Personen sind aktuell im Jahr 2018 von Rückzahlungen beim Kinderbetreuungsgeld betroffen?

a.     Wie viele waren es in den letzten drei Jahren? Bitte um Aufschlüsselung der Zahlen.

b.     Wie hoch sind die durchschnittlichen Rückzahlungen?

2.     Wann und von wem wurde die Anweisung an die SVA erteilt?

a.     Warum wurde diese erteilt?

                                          i.    Hat diese Anweisung, Einsparungen beim Kinderbetreuungsgeld zum Ziel?

3.     Wie lange darf die Karenz zurückliegen um Rückzahlungen geltend machen zu können?

a.     Bitte um Bekanntgabe des durchschnittlichen Zeitraumes der Karenz bis zur Aufforderung der Rückzahlung.

b.     Bitte um Bekanntgabe der längsten Dauer zwischen Karenz und Aufforderung zur Rückzahlung des Kinderbetreuungsgeldes.

 



[1] Standard Artikel: https://derstandard.at/2000092102048-1072/Wenn-Selbststaendige-ploetzlich-tausende-Euro-Kindergeld-zurueckzahlen-muessen (26.11.18)