2369/J XXVI. GP

Eingelangt am 29.11.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit‚ Soziales‚ Gesundheit und Konsumentenschutz

 

betreffend Hebesätze für die Krankenversicherung zu hoch angesetzt und in der Folge auch die Bundesausfallhaftung an die Pensionsversicherung?

 

Aufsichtspflichten des BMASGK laut ASVG:

Die Versicherungsträger und der Hauptverband, samt ihren Anstalten und Einrichtungen, unterliegen der Aufsicht des Bundes (BMASGK) (§ 448 ASVG). Die Aufsicht hat dabei die Zweckmäßigkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Sparsamkeit zu überprüfen. (§ 449 ASVG).

 

Anfragebegründung:

Der Bund (BMF) überweist jährlich im Rahmen der Bundesausfallhaftung Milliarden-Beträge an die Pensionsversicherungs-Träger. Diese wiederum geben einen Teil davon an die KV-Träger weiter. Dabei handelt es sich um die "Beiträge zur Krankenversicherung der Pensionisten" (Hebesätze). Welche Parameter für die Ermittlung der Hebesätze relevant sind, ist allerdings nicht bekannt. Bekannt ist nur die Höhe der Hebesätze (178%-397%).

Es ist davon auszugehen, dass die Hebesätze über dem Finanzbedarf der Krankenkassen angesetzt sind, wenn man sich vor Augen hält, dass die KV insgesamt und nahezu alle Kassen seit 2009 durchgehend Überschüsse erwirtschaften. Konkret sind seit 2009 die Hebesatz-Einnahmen kontinuierlich auf 1,6 Mrd. Euro (2016) angestiegen, während im gleichen Zeitraum die durchschnittlichen, jährlichen KV-Überschüsse bei etwa 250 Mio. Euro lagen. Laufende Überschüsse widersprechen aber dem SV-Ziel der "Nicht-Gewinnorientierung", das sich aus den ASVG-Zielen der "Sparsamkeit" und "Zweckmäßigkeit" ergibt. Folgerichtung müssen die Hebesätze entsprechend nach unten angepasst werden, damit sie mittelfristig lediglich den Finanzbedarf decken, aber nicht überdecken.

Um einen Eindruck der Größenordnung zu bekommen: Wären die Hebesätze 2016 lediglich Finanzbedarf-deckend angesetzt gewesen, hätte sich der Bund 316 Mio. Euro erspart. Diese Summe entspricht beispielsweise ca. 0,3 Beitragssatz-Punkten in der AUVA, also dem 3-fachen, was die Bundesregierung bei der AUVA-Beitragssenkung (0,1%) bewirken wird.

 

 

Ziel-Definition der Sozialversicherung:

 

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http://www.hauptverband.at/cdscontent/?contentid=10007.750771&viewmode=content

 


 

Geldflüsse bezüglich der (überhöhten) Hebesätze:

 

Bund => PV-Träger => KV-Träger (die seit einem Jahrzehnt Überschüsse erzielen)

 

Zieht man 2016 als Referenzjahr heran, waren die Hebesatzzahlungen…

·        …an die GKKn u. BKKn (von PVA) 264 Mio. Euro zu hoch

·        …an die SVA (von PV_SVA) 20 Mio. Euro zu hoch

·        …an die SVB (von PV_SVB) 29 Mio. Euro zu hoch

·        …an die VAEB (von PV_VAEB) 3 Mio. Euro zu hoch

 

In Summe handelt es sich um 316 Mio. Euro, die 2016 von der PV an die KV über dem KV-Bedarf bezahlt wurden. Um diesen Betrag könnte der Bund seine Bundesausfallhaftungs-Zahlungen an die PV-Träger reduzieren. In weiterer Folge könnten die PV-Träger ihre Hebesatzzahlungen an die KV-Träger reduzieren, ohne das die Kassen nicht mehr ausgabendeckend wären.

 

Tabellarische Darstellung der Zahlungsflüsse 2010-2017

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Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

1.    BMF: Sind die in der Anfragebegründung genannten Zahlen zur "Bundesausfallhaftung" des Bundes an die PV-Träger korrekt?

a.    Wenn ja, bitte um fehlende Werte (2017) ergänzen.

b.    Wenn nein, bitte um korrekte Werte bzw. fehlende Werte (2017) ergänzen.

2.    BMASGK: Sind die in der Anfragebegründung genannten Zahlen zu den "Beiträgen zur Krankenversicherung für Pensionisten" ("Pensionisten-Dienstgeberbeiträge") der PV-Träger an die KV-Träger korrekt?

a.    Wenn ja, bitte um fehlende Werte (2017) ergänzen.

b.    Wenn nein, bitte um korrekte Werte bzw. fehlende Werte (2017) ergänzen.

3.    BMASGK: Sind die in der Anfragebegründung genannten Zahlen zu den "Jahresüberschüssen der Krankenkassen" korrekt?

a.    Wenn ja, bitte um fehlende Werte (2017) ergänzen.

b.    Wenn nein, bitte um korrekte Werte bzw. fehlende Werte (2017) ergänzen.

4.    BMASGK/BMF: Die KV-Träger sind aufgrund der ASVG-Ziele "Sparsamkeit" und "Zweckmäßigkeit" nicht gewinnorientiert.

a.    Wie argumentieren die KV-Träger die seit 2009 durchgehenden Überschüsse gegenüber den BMASGK?

b.    Wie argumentieren die PV-Träger (Bundesausfallhaftungsempfänger) die seit 2009 durchgehenden Überschüsse in der KV gegenüber dem BMF?

                                  i.    Gab es Seitens des BMF bereits Einwände gegenüber den PV-Trägern, dass die Hebesätze zu hoch angesetzt seien?

5.    BMASGK: Wie haben sich die Eigen-KV-Beiträge der Penionist_innen (5,1%, "Pensionisten-Dienstnehmerbeiträge") zwischen 2015 und 2018 entwickelt? (je KV-Träger und Jahr, inklusive BKKn!)

6.    BMASGK: Wie haben sich die "Beiträge zur Krankenversicherung für Pensionisten" ("Pensionisten-Dienstgeberbeiträge") zwischen 2015 und 2018 entwickelt (je KV-Träger und Jahr, inklusive BKKn!)

7.    BMASGK: Wie hat sich seit 2015 die durchschnittliche Zahl der Pensionist_innen entwickelt? (je KV-Träger und Jahr, inklusive BKKn!)

8.    BMASGK: Auf Basis welcher Parameter werden die Hebesätze („Beiträge zur Pensionsversicherung der Pensionisten“) im Generellen festgelegt und wie wurden sie in der Regierungsvorlage zum SV-Organisationsgesetz festgelegt?

a.    Wie überprüfen Sie, ob die Hebesätze bedarfsgerecht angesetzt sind?

9.    BMASGK: Wie haben sich die Hebesätze gem. § 26 Abs 2 BSVG, § 73 Abs 2 ASVG und § 29 Abs 2 GSVG seit 2010 entwickelt?