2370/J XXVI. GP

Eingelangt am 29.11.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesministerin für Frauen‚ Familien und Jugend

betreffend Folgeanfrage: Absage der Ergebnispräsentation bzgl. Evaluierung B-KJHG 2013

 

Die geplante Kompetenzverschiebung der Kinder- und Jugendhilfe hin zur Landeskompetenz ist nach wie vor in der Öffentlichkeit umstritten. Nachdem sämtliche Expert_innen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe vielerlei Gründe dafür angeführt haben, warum die Kinder- und Jugendhilfe Bundeskompetenz bleiben sollte, gibt es immer noch keine Einigung bzgl. der zukünftigen Kompetenzverteilung.

Fest steht, dass es aufgrund der schon heute zwischen Bund und Ländern geteilter Aufgabenbereiche große Unterschiede insbesondere bei Qualitätsstandards, Ausbildungsniveaus von Beschäftigten und auch der Unterbringung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in KJH-Einrichtungen gibt.

Eine entsprechende Evaluierung des 2013 beschlossenen Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes (B-KJHG) hätte zu einer Verbesserung der aktuellen Lage anhand wissenschaftlicher Evidenz führen können. Diese Studie hätte am 22. November - kurz nach dem Verfassungsausschuss, in dem die Kompetenzentflechtung beschlossen werden hätte sollen (am 14.11.2018), vom Österreichischen Institut für Familienforschung (ÖIF) präsentiert werden sollen. Nachdem die Kompetenzbereinigung verschoben wurde, wurde die Präsentation der Evaluationsergebnisse ebenso abrupt (zwei Tage vor der Veranstaltung) "aus organisatorischen Gründen" auf unbestimmte Zeit verschoben:

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Auf die Frage, warum sich die Veröffentlichung der Evaluierung des 2013 beschlossenen Gesetzes, die lt. der ehemaligen Familienministerin Sophie Karmasin schon Mitte 2018 präsentiert hätte werden sollen (siehe dazu 11406/AB zu 11890/J, XXV. GP), noch einmal verzögert hat, hat Bundesministerin Juliane Bogner-Strauß in einer neuerlichen Anfragebeantwortung (1522/AB zu 1527/J, XXVI.GP) folgendermaßen geantwortet:

"Die Fertigstellung der Evaluierungsstudie hat sich verzögert, da nach intensiven Diskussionen im Sounding-Board zur fachlichen und wissenschaftlichen Begleitung und Beratung, in dem das Österreichische Institut für Familienforschung, das Bundeskanzleramt (BKA), die Universitäten Wien und Linz, die Bundesländer, die Kinderund Jugendanwaltschaften, der Salzburger Kinder- und Jugendrat, SOS-Kinderdorf und der Dachverband der Österreichischen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen vertreten waren, das Evaluationsdesign um zwei Zielgruppen erweitert wurde. Zusätzlich wurden nunmehr auch Eltern befragt, die freiwillig Erziehungshilfe der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen, sowie Jugendliche in voller Erziehung. Durch diese Erweiterung sollten die Umsetzung der Partizipation und der Verschwiegenheitspflicht, insbesondere im Hinblick auf Mitspracherechte bei Entscheidungen und die persönliche Zufriedenheit damit, abgefragt werden." Die Evaluierung werde "im Herbst 2018 fertiggestellt und sodann dem Nationalrat vorgelegt", hat man weiters angegeben.

Nachdem sich das Jahr 2018 schon langsam dem Ende zuneigt und eine Präsentation der Ergebnisse der Evaluierung weiter verschoben wird, wenngleich diese wichtige Ergebnisse und Learnings bezüglich der Effektivität des derzeit herrschenden Systems und damit einhergehend auch Verbesserungspotential aufzeigen könnte, stellt sich die Frage, wann die Evaluierung denn nun tatsächlich präsentiert wird und welche "organisatorischen Gründe" diesmal gegen die Veröffentlichung gesprochen haben.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Welche expliziten "organisatorischen Gründe" haben zur Absage der Präsentation der Ergebnisse des Evaluierungsberichts geführt?

2.    Wird die Evaluierung noch im Jahr 2018 veröffentlicht?

3.    Welchen Zusammenhang gibt es zwischen den Turbulenzen rund um den Beschluss der Kompetenzverschiebung und der Absage der Präsentation der Ergebnisse?

4.    Fließen die Ergebnisse der Evaluierung in die geplante 15a-Vereinbarung zwischen den Bundesländern ein und in welcher Form?

5.    Wie viel kostete die durchgeführte Evaluierung?

a.    Entstehen Kosten durch die verzögerte Fertigstellung? Wenn ja, bitte um Aufschlüsselung.

6.    "Die Kinder- und Jugendhilfestatistiken für die Berichtsjahre 2015, 2016 und 2017 werden in der Evaluierungsstudie analysiert. Nach eingehenden Diskussionen der Ergebnisse der Evaluierungsstudie – unter anderem im Nationalrat – werden ein allfälliger Novellierungsbedarf sowie die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen geprüft" (1522/AB). Eine Veröffentlichung der Ergebnisse ist nicht gleichzusetzen mit einer Fertigstellung der Studie. Auch wenn der Endbericht der Evaluierung noch nicht veröffentlicht wurde, sehen Sie es nicht als Aufgabe Ihrer Sektion aus den veröffentlichten KJH-Statistiken Schlüsse zu ziehen?

7.    Welche konkreten weiteren Maßnahmen planen Sie im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, basierend auf den bisher veröffentlichten Daten der Kinder- und Jugendhilfestatistiken?

a.    Wann wird die Kinder- und Jugendhilfestatistik 2018 veröffentlicht?

8.    Sie haben in der Anfragebeantwortung 1522/AB folgendes angegeben: "Ich möchte daher vor allem, dass auch weiterhin der Schutz von Kindern und Jugendlichen bundesweit einheitlich gewährleistet sowie ein ressourcenschonender Verwaltungseinsatz ermöglicht wird".

a.    Wie genau sorgen Sie für einen ressourcenschonenden Verwaltungseinsatz?

b.    Wie garantieren Sie für einen reibungslosen Ablauf, wenn es um die Zusammenarbeit zwischen Bundesländern geht, die unterschiedliche Regelungen haben, oder unterschiedliche Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe anbieten?

c.    Wie garantieren Sie als Jugendministerin den "bundesweit einheitlichen Schutz" von Kindern und Jugendlichen, wenn es weiterhin unterschiedliche Regelungen und Standards zwischen Bundesländern gibt?