2382/J XXVI. GP

Eingelangt am 04.12.2018
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Outsourcing in der Sicherheitsverwaltung

 

Gemäß § 22 des Sicherheitspolizeigesetzes obliegt den Sicherheitsbehörden der besondere Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen der Republik (etwa dem Parlament) und ihrer Handlungsfähigkeit. Ebenso sind Vertreter ausländischer Staaten, internationaler Organisationen und anderer Völkerrechtssubjekte, sowie diesen zur Verfügung stehende amtliche und private Räumlichkeiten zu schützen.

Zunehmend werden private Sicherheitsdienstleister für die Republik in einem hoheitlichem Kontext tätig, der laut § 5 des Sicherheitspolizeigesetzes in erster Linie den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, dass heißt den Angehörigen des Wachkörpers Bundespolizei, vorbehalten wäre.

Anhand des jüngsten Falles im BVT-Untersuchungsausschuss eingesetzten G4S-Mitarbeiter mit rechtsextremen Hintergrund, der ohne vorangegangene Sicherheitsüberprüfung seiner Person zur Sicherung des Ausschusslokales des BVT Untersuchungsausschusses eingesetzt wurde, zeigt sich, in welchem Maße sich die Republik in sensiblen Bereichen der Sicherheitsverwaltung bereits ihrer Hoheitsrechte begeben hat. Stattdessen nehmen private Sicherheitsfirmen diese Aufgabe wahr- dies nicht nur bei Schutz und Bewachung von Gebäuden von verfassungsmäßigen Einrichtungen der Republik, sondern beispielsweise auch zur Personenkontrolle bei Sportgroßveranstaltungen.

Durch die unkontrollierte Inanspruchnahme externer privater Sicherheitsdienstleister und deren Personal, entstehen gefährliche Sicherheitslücken im sensiblen Bereichen der Hoheitsverwaltung. Dieses "Outsourcing" lässt die Grenzen zwischen hoheitlichem und privatem Handeln verschwimmen, geht auf Kosten der Sicherheit sowie der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und birgt Probleme beim Rechtsschutz für potentiell von unverhältnismäßiger Anwendung von Befehls- und Zwangsgewalt Betroffenen.

Darüber hinaus werden zuletzt verstärkt Angehörige des Österreichischen Bundesheeres per Assistenzeinsatz zur Erledigung ureigener Aufgaben der Sicherheitsverwaltung eingesetzt.

So etwa zur Bewachung von Botschaftsgebäuden und Internationalen Organisationen in Wien. Auch hier wird im großen Stil "Outsourcing" zur Entlastung des Polizeibudgets betrieben. Es ist zu befürchten, dass auch die dort eingesetzten Soldat_Innen keinerlei Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurden.

Weiters ist das Bundesheer- wie der jüngsten Beantwortung (1716/AB) des Bundesministers für Landesverteidigung Mario Kunasek auf die schriftlichen Anfrage (1712/J) des Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff zu entnehmen ist- derzeit nach wie vor an der Bundesgrenze zur Unterstützung des BMI zur Überwachung des Eintrittes in das Bundesgebiet und des Austrittes aus diesem ("Grenzmanagement"), im Einsatz. Dies wäre ebenfalls gem § 2 Sicherheitspolizeigesetz eine Aufgabe der Sicherheitsverwaltung, für die in erster Linie von Mitgliedern des Wachkörpers Bundespolizei zuständig wäre.

Zur Heranziehung des Bundesheeres zu Assistenzeinsätzen sind nach dem Wehrgesetz grundsätzlich alle Behörden und Organe des Bundes, der Länder und Gemeinden innerhalb ihres jeweiligen Wirkungsbereiches berechtigt, sofern sie eine ihnen zukommende Aufgabe nur unter Mitwirkung des Bundesheeres erfüllen können. Dem Wortlaut des Gesetzes (arg. "nur") ist daher zu entnehmen, dass Assistenzeinsätze lediglich für außergewöhnliche Krisenfälle wie etwa Naturkatastrophen kurzfristige Krisensituationen, welche die innere Sicherheit betreffen, vorgesehen sind. Dass das Bundesheer dauerhaft zugunsten des BMI budgetentlastend tätig werden soll, ist weder durch den Gesetzeswortlaut gedeckt, noch Sinn und Zweck der Bestimmung des Wehrgesetzes.

Auch der Einsatz von privaten Dienstleistern sowie Mitgliedern des Bundesheeres in der Sicherheitsverwaltung, führt zu einer Verwässerung des hoheitlichen wie des exekutiven Charakters des Schutzauftrages, der in den genannten Schutzbereichen primär der Polizei obliegt.

Im Bereich der Sicherheitsverwaltung bietet nur der Einsatz von Polizeibediensteten im engeren Sinne Schutz und Gewähr, dass zentrale hoheitliche Befugnisse und Kernaufgaben im Bereich der inneren Sicherheit fachgerecht, sicher und und vor allem gesetzmäßig und dem damit einhergehenden Rechtsschutz vollzogen werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Zog oder zieht das Bundesministerium für Inneres zum Zeitpunkt der Einbringung dieser Anfrage im Jahr 2018 im Bereich der Sicherheitspolizei private Sicherheitsdienstleister (wie etwa "G4S" oder "ÖWD") im Rahmen des Vollzugs von Hoheitsaufgaben zur Unterstützung oder alleinigen Besorgung von Aufgaben (etwa Kontrolltätigkeiten, Personen- oder Objektschutz) bei?

a.    Wenn ja,

                                  i.    seit wann?

                                ii.    für welche Aufgabe genau werden/wurden diese privaten Sicherheitsdienstleister 2018 eingesetzt? (Bitte um genaue Aufstellung der einzelnen Einsätze)

                               iii.    Welche Dienstleister (Unternehmen) sind/waren im Jahr 2018 damit jeweils beauftragt?

                               iv.    Wie viele Mitarbeiter_innen solcher Sicherheitsdienstleister sind/waren dabei im Jahr 2018 im Einsatz?

                                 v.    Sind/waren diese Mitarbeiter_Innen bewaffnet?

1.    Wenn ja, welche Waffen tragen/trugen diese Mitarbeiter_Innen?

                               vi.    Werden/wurden alle Mitarbeiter_Innen dieser Sicherheitsdienstleister die im Jahr 2018 im Einsatz waren einer umfassenden Sicherheitsüberprüfung (SPG) bzw einer Zuverlässigkeitsprüfung (GewO) unterzogen bevor diese den Dienst beginnen/begonnen haben?

1.    Wenn nein, weshalb nicht?

2.    Wenn ja, gab es im Zuge einer solcher Überprüfung bei Mitarbeiter_Innen bereits einmal Beanstandungen in Bezug auf die Ergebnisse dieser Überprüfungen?

3.    Wurden Mitarbeiter_Innen privater Sicherheitsdienstleister in Folge dieser Überprüfungen schon einmal vom Dienst abgezogen?

                              vii.    Welche Kosten (pro Monat und pro Jahr) sind/waren mit diesem Einsatz der privaten Sicherheitsdienstleister im Jahr 2018 verbunden?

                             viii.    Wie wurden die Mitarbeiter_Innen dieser privaten Sicherheitsdienstleister entlohnt? (Angabe des Bruttostundenlohns)

                               ix.    Wurden die Mitarbeiter_Innen dieser privaten Sicherheitsdienstleister auf ihren Einsatz besonders vorbereitet/geschult?

1.    Wenn ja, wie?

2.    Wenn nein, weshalb nicht?

                                 x.    Weshalb werden/wurden diese Aufgaben nicht von Angehörigen des Wachkörpers Bundespolizei wahrgenommen?

                               xi.    Ist beabsichtigt diese Aufgabe hinkünftig wieder von Exekutivwachebeamten des BMI durchführen zu lassen?

1.    Wenn ja, ab wann?

2.    wenn nein, weshalb?

2.    Werden/Wurden zum Zeitpunkt der Einbringung dieser Anfrage zur Bewachung von Gebäuden von verfassungsmäßigen Einrichtungen der Republik privaten Sicherheitsdienstleister im Jahr 2018 im Auftrag des BMI eingesetzt?

a.    Wenn ja,

                                  i.    seit wann?

                                ii.    in welchen Gebäuden/Institutionen werden/wurden solche privaten Sicherheitsdienstleister im Jahr 2018 eingesetzt? (Bitte um genaue Aufstellung der einzelnen Einsätze)

                               iii.    Welcher Dienstleister (Unternehmen) ist/war bei der jeweiligen Institution im Jahr 2018 damit beauftragt?

                               iv.    Wie viele Mitarbeiter_Innen solcher Sicherheitsdienstleister sind/waren dabei im Jahr 2018 im Einsatz?

                                 v.    Sind/waren diese Mitarbeiter_Innen bewaffnet?

1.    Wenn ja, welche Waffen tragen/trugen diese Mitarbeiter_Innen?

                               vi.    Welche Kosten (pro Monat und pro Jahr) sind/waren mit diesem Einsatz der privaten Sicherheitsdienstleister im Jahr 2018 verbunden?

                              vii.    Wie wurden die Mitarbeiter_Innen dieser privaten Sicherheitsdienstleister entlohnt? (Angabe des Bruttostundenlohns)

                             viii.    Wurden die Mitarbeiter_Innen dieser privaten Sicherheitsdienstleister auf ihren Einsatz besonders vorbereitet/geschult?

1.    Wenn ja, wie?

2.    Wenn nein, weshalb nicht?

                               ix.    Weshalb werden/wurden diese Aufgaben nicht von Angehörigen des Wachkörpers Bundespolizei wahrgenommen?

                                 x.    Ist beabsichtigt diese Aufgabe hinkünftig wieder von Exekutivwachebeamten des BMI durchführen zu lassen?

1.    Wenn ja, ab wann?

2.    wenn nein, weshalb?

                               xi.    Werden/wurden alle Mitarbeiter_Innen dieser Sicherheitsdienstleister, die im Jahr 2018 im Einsatz waren, einer umfassenden Sicherheitsüberprüfung (SPG) bzw einer Zuverlässigkeitsprüfung (GewO) unterzogen, bevor diese den Dienst beginnen/begonnen haben?

1.    Wenn nein, weshalb nicht?

2.    Wenn ja, gab es im Zuge solcher Überprüfung bei Mitarbeiter_Innen bereits Beanstandungen in Bezug auf die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung?

3.    Wurden Mitarbeiter_Innen privater Sicherheitsdienstleister in Folge einer Sicherheitsüberprüfung schon einmal vom Dienst abgezogen?

3.    Zieht/zog das Bundesministerium für Inneres im Jahr 2018 im Bereich der Fremdenpolizei als Teil der Sicherheitsverwaltung private Sicherheitsdienstleister (wie etwa "G4S" oder "ÖWD") im Rahmen des Vollzugs von Hoheitsaufgaben zur Unterstützung oder alleinigen Besorgung von Aufgaben bei?

a.    Wenn ja,

                                  i.    seit wann?

                                ii.    für welche Aufgabe genau werden diese privaten Sicherheitsdienstleister im Jahr 2018 eingesetzt? (Bitte um genaue Aufstellung der einzelnen Einsätze)

                               iii.    Welcher Dienstleister (Unternehmen) ist/war im Jahr 2018 damit beauftragt?

                               iv.    Welche Kosten sind/waren damit im Jahr 2018 verbunden?

                                 v.    Sind/waren diese Mitarbeiter_Innen bewaffnet?

1.    Wenn ja, welche Waffen tragen/trugen diese Mitarbeiter_Innen?

                               vi.    Werden/wurden alle Mitarbeiter_Innen dieser Sicherheitsdienste, die im Jahr 2018 im Einsatz waren, einer umfassenden Sicherheitsüberprüfung (SPG) bzw einer Zuverlässigkeitsprüfung (GewO) unterzogen, bevor diese den Dienst beginnen?

1.    Wenn nein, weshalb nicht?

2.    Wenn ja, gab es im Zuge solcher Überprüfung bei Mitarbeiter_Innen bereits einmal Beanstandungen in Bezug auf die Ergebnisse dieser Überprüfungen?

3.    Wurden Mitarbeiter_Innen privater Sicherheitsdienstleister in Folge dieser Überprüfungen schon einmal vom Dienst abgezogen?

                              vii.    Wie wurden die Mitarbeiter_Innen dieser privaten Sicherheitsdienstleister entlohnt? (Angabe des Bruttostundenlohns)

                             viii.    Wurden die Mitarbeiter_Innen dieser privaten Sicherheitsdienstleister auf ihren Einsatz besonders vorbereitet/geschult?

1.    Wenn ja, wie?

2.    Wenn nein, weshalb nicht?

                               ix.    Weshalb werden/wurden diese Aufgaben nicht von Angehörigen des Wachkörpers Bundespolizei wahrgenommen?

                                 x.    Ist beabsichtigt diese Aufgabe hinkünftig wieder von Exekutivwachebeamten_Innen des BMI durchführen zu lassen?

1.    Wenn ja, ab wann?

2.    wenn nein, weshalb?

b.    Sind/waren in österreichischen Schubhafteinrichtungen (PAZ) zum Zeitpunkt der Einbringung dieser Anfrage private Sicherheitsdienstleister im Jahr 2018 zur Unterstützung der Polizei im Einsatz?

                                  i.    Wenn ja,

1.    seit wann?

2.    für welche Aufgabe genau werden/wurden diese privaten Sicherheitsdienstleister im Jahr 2018 eingesetzt? (Bitte um genaue Aufstellung)

3.    Welcher Dienstleister (Unternehmen) ist/war im Jahr 2018 damit beauftragt?

4.    Welche Kosten sind/waren damit im Jahr 2018 verbunden?

5.    sind/waren deren Mitarbeiter_Innen bewaffnet?

a.    Wenn ja, welche Waffen tragen/trugen diese Mitarbeiter_Innen?

6.    Werden/wurden alle Mitarbeiter_Innen dieser Sicherheitsdienstleister, die im Jahr 2018 im Einsatz waren, einer umfassenden Sicherheitsüberprüfung (SPG) bzw einer Zuverlässigkeitsprüfung (GewO) unterzogen, bevor diese den Dienst in den Einrichtungen beginnen/begonnen haben?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Wenn ja, gab es im Zuge solcher Überprüfung bei Mitarbeiter_Innen bereits Beanstandungen in Bezug auf die Ergebnisse dieser Überprüfungen?

c.    Wurden Mitarbeiter_Innen privater Sicherheitsdienstleister in Folge dieser Überprüfungen schon einmal vom Dienst in einem PAZ abgezogen?

7.    Wie wurden die Mitarbeiter_Innen dieser privaten Sicherheitsdienstleister entlohnt? (Angabe des Bruttostundenlohns)

8.    Wurden die Mitarbeiter_Innen dieser privaten Sicherheitsdienstleister auf ihren Einsatz besonders vorbereitet/geschult?

a.    Wenn ja wie?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

9.    Weshalb werden/wurden diese Aufgaben nicht von Angehörigen des Wachkörpers Bundespolizei wahrgenommen?

10. Ist beabsichtigt diese Aufgabe hinkünftig wieder von Exekutivwachebeamten_Innen des BMI durchführen zu lassen?

a.    Wenn ja, ab wann?

b.    wenn nein, weshalb?

c.    Sind im Bereich der Fremdenpolizei zum Zeitpunkt der Einbringung dieser Anfrage private Sicherheitsdienstleister im Jahr 2018 an den österreichischen Grenzen (incl Flughäfen) private Sicherheitsdienste zur Unterstützung der Polizei im Einsatz?

                                  i.    Wenn ja,

1.    seit wann?

2.    für welche Aufgabe genau werden/wurden diese privaten Sicherheitsdienstleister im Jahr 2018 eingesetzt? (Bitte um genaue Aufstellung)

3.    Welcher Dienstleister (Unternehmen) ist/war im Jahr 2018 damit jeweils beauftragt?

4.    Welche Kosten sind/waren damit im Jahr 2018 verbunden?

5.    Sind/waren deren Mitarbeiter_Innen bewaffnet?

a.    Wenn ja, welche Waffen tragen/trugen die Mitarbeiter_Innen?

6.    Wie wurden die Mitarbeiter_Innen dieser privaten Sicherheitsdienstleister entlohnt? (Angabe des Bruttostundenlohns)

7.    Wurden die Mitarbeiter_Innen dieser privaten Sicherheitsdienstleister auf ihren Einsatz besonders vorbereitet/geschult?

a.    Wenn ja wie?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

8.    Weshalb werden/wurden diese Aufgaben nicht von Angehörigen des Wachkörpers Bundespolizei wahrgenommen?

9.    Ist beabsichtigt diese Aufgabe hinkünftig wieder von Exekutivwachebeamten des BMI durchführen zu lassen?

a.    Wenn ja, ab wann?

b.    wenn nein, weshalb?

10. Werden/wurden alle Mitarbeiter_Innen dieser Sicherheitsdienstleister, die im Jahr 2018 im Einsatz waren, einer umfassenden Sicherheitsüberprüfung (SPG) bzw einer Zuverlässigkeitsprüfung (GewO) unterzogen, bevor diese den Dienst in den Einrichtungen beginnen/begonnen haben?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Wenn ja, gab es im Zuge solcher Überprüfung bei Mitarbeiter_Innen bereits Beanstandungen in Bezug auf die Ergebnisse dieser Überprüfungen?

c.    Wurden Mitarbeiter_Innen privater Sicherheitsdienstleister in Folge dieser Überprüfungen schon einmal vom Dienst abgezogen?

4.    Ist/war das Bundesheer zum Zeitpunkt der Einbringung dieser Anfrage mit einem Assistenzeinsatz im Bereich Überwachung des Ein- und Austrittes in das Bundesgebiet "Grenzmanagement" aufrund eines Antrags des BMI betraut?

a.    Wenn ja,

                                  i.    seit wann?

                                ii.    Für welche Aufgaben genau werden/wurden Angehörige des Bundesheeres im Rahmen dieses Assistenzeinsatzes 2018 eingesetzt? (Bitte um genaue Aufstellung)

                               iii.    Wie viele Soldaten_Innen sind/waren 2018 im Rahmen dieses Assistenzeinsatzes im Einsatz?

                               iv.    Welche Kosten sind/waren damit 2018 verbunden?

                                 v.    Weshalb werden diese Aufgaben nicht von Angehörigen des Wachkörpers Bundespolizei wahrgenommen?

                               vi.    Werden/wurden alle Bundesheersoldaten_Innen, die im Rahmen eines solchen Assistenzeinsatzes 2018 eingesetzt wurden, einer umfassenden Sicherheitsüberprüfung (SPG) unterzogen, bevor diese den Dienst beginnen/begannen?

1.    Wenn nein, weshalb nicht?

2.    Wenn ja, gab es im Zuge solcher Überprüfung bereits Beanstandungen in Bezug auf die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung?

3.    Wurden Soldaten_Innen in Folge einer Sicherheitsüberprüfung schon einmal vom Dienst abgezogen?

                              vii.    Ist beabsichtigt diese Aufgabe hinkünftig wieder ausschließlich von Exekutivwachebeamten des BMI durchführen zu lassen und den Assistenzeinsatz zu beenden?

1.    Wenn ja, ab wann?

2.    Wenn nein, weshalb nicht?

5.    Ist/war das Bundesheer zum Zeitpunkt der Einbringung dieser Anfrage mit einem Assistenzeinsatz im Jahr 2018 im Bereich des Schutzes von Vertretern ausländischer Staaten, internationaler Organisationen und anderer Völkerrechtssubjekte, der diesen zur Verfügung stehenden amtlichen und privaten Räumlichkeiten (§ 22 Abs 1 Z 2 SPG) betraut?

a.    Wenn ja,

                                  i.    seit wann?

                                ii.    Für welche Aufgaben genau werden/wurden Angehörige des Bundesheeres im Rahmen dieses Assistenzeinsatzes 2018 eingesetzt? (Bitte um genaue Aufstellung)

                               iii.    Wie viele Soldaten_Innen sind/waren 2018 im Rahmen dieses Assistenzeinsatzes im Einsatz?

                               iv.    Welche Kosten sind/waren damit 2018 verbunden?

                                 v.    Weshalb werden diese Aufgaben nicht von Angehörigen des Wachkörpers Bundespolizei wahrgenommen?

                               vi.    Ist beabsichtigt diese Aufgabe hinkünftig wieder ausschließlich von Exekutivwachebeamten des BMI durchführen zu lassen und den Assistenzeinsatz zu beenden?

1.    Wenn ja, ab wann?

2.    Wenn nein, weshalb nicht?

                              vii.    Werden/wurden 2018 alle Bundesheersoldaten_Innen, die im Rahmen eines solchen Assistenzeinsatzes eingesetzt wurden, einer umfassenden Sicherheitsüberprüfung (SPG) unterzogen bevor diese den Dienst am Schutzobjekt beginnen?

1.    Wenn nein, weshalb nicht?

2.    Wenn ja, gab es im Zuge solcher Überprüfung bereits Beanstandungen in Bezug auf die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung?

3.    Wurden Soldaten_Innen in Folge einer Sicherheitsüberprüfung schon einmal vom Dienst abgezogen?