2386/J XXVI. GP

Eingelangt am 05.12.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Angela Lueger,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „deutsche Rechtsextremisten, gegen die ein Haftbefehl in Deutschland vorliegt, auf der Flucht - Auswirkungen aus Österreich“

Am 4. Dezember hat die APA folgende Aussendung veröffentlicht:

APA0307 AA, CA 04.12.2018 13:29:21

Hunderte deutsche Rechtsextremisten auf der Flucht
Utl.: Nach Haftbefehlen untergetaucht

Extremismus/Strafverfolgung/Deutschland

Hunderte Rechtsextremisten sind in Deutschland auf freiem Fuß, obwohl Haftbefehle gegen sie vorliegen. Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linken hervor.

Demnach wurde Ende September nach 467 Rechtsextremisten per Haftbefehl gefahndet, ohne dass die Sicherheitsbehörden die Beschuldigten auffinden konnten. Nur 108 von ihnen wurden allerdings wegen politisch motivierter Delikte gesucht.

"Die Sicherheitsbehörden müssen sich endlich einmal etwas einfallen lassen, um der flüchtigen Nazis schneller habhaft zu werden", forderte Linke-Innenexpertin Ulla Jelpke. Es sei beunruhigend, "dass es einer dreistelligen Zahl von Neonazis gelingt, sich seit 2017 und teilweise sogar noch länger der Festnahme zu entziehen".

Bei fast jedem Vierten handelt es sich um einen bekannten Gewalttäter. 110 der 467 gesuchten Rechtsextremisten sind bei den Sicherheitsbehörden als "gewalttätig" verzeichnet, nach 99 Neonazis wurde ausdrücklich wegen Gewaltdelikten gefahndet.

Einige der gesuchten Rechtsextremisten haben sich inzwischen ins Ausland abgesetzt. Von den Neonazis, gegen die seit mehr als einem halben Jahr ein Haftbefehl vorliegt, haben nach Angaben des Innenministeriums 29 das Land verlassen. Die meisten halten sich demnach in Österreich, Polen, Tschechien und Italien auf. Bei der Frage, ob die Gesuchten aktiv untergetaucht seien, hält sich das Ministeriums jedoch bedeckt: "Ob sich Personen, deren Aufenthaltsort durch die datenbesitzenden Stellen als "unbekannt" bewertet wurde, bewusst der Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen, kann häufig erst nach Auffinden der Personen fundiert eingeschätzt werden."

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1.         Wurden Sie vom deutschen Innenministerium über diesen Sachverhalt informiert,

wonach 467 Rechtsextremisten, die per Haftbefehl in Deutschland gesucht werden, sich zum Teil in das Ausland (genannt wurden Österreich, Polen, Tschechien und Italien) abgesetzt haben sollen, wie dies in einer Anfragebeantwortung im Deutschen Bundestag bestätigt wurde?

 

2.         Wann erfolgte diese Information und warum haben Sie die Öffentlichkeit über diese Gefährdungssituation nicht informiert?

3.         Nach Ihrem Medienerlass sind Verdächtige mit ausländischem Hintergrund verstärkt den Medien zu melden. Gilt dies auch für deutsche Rechtsextreme?

4.         Ist Ihnen bekannt, wegen welcher Delikte gegen diese Personen gefahndet wird?

5.         Was wurde bisher in der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Österreich in dieser Angelegenheit unternommen, wie viele Treffen hat es gegeben und sind gemeinsame Aktionen geplant?

6.         Wurde bereits ein deutscher Rechtsextremer auf österreichischem Boden gefasst, bei welchem ein Fahndungsbefehl in Deutschland vorliegt?