2387/J XXVI. GP

Eingelangt am 05.12.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Claudia Gamon‚ MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Entwicklung der Forschungsprämie

 

Die Forschungsprämie können Unternehmen für Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung in Anspruch nehmen und direkt beim zuständigen Finanzamt beantragen. Sie beträgt seit 1. Jänner 2018 vierzehn Prozent, davor seit 2016 zwölf Prozent. Die Forschungsprämie wird vom Finanzamt gutgeschrieben. Die kolportierte Höhe der Gutschriften aus dem Jahr 2015, als die Forschungsprämie noch bei zehn Prozent fixiert war, liegt bei 500 Mio. EUR.

Um sie für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung geltend machen zu können, ist ein Gutachten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) notwendig.

2016 wurde die Evaluierung der Forschungsprämie beschlossen, 2017 wurde diese Evaluierung (https://www.bmf.gv.at/budget/aktuelle-berichte/BMF_Evaluierung_der_Forschungspraemie_Endbericht.pdf?67ruop) präsentiert.

Die Wirksamkeit der Forschungsprämie gilt demnach als erwiesen. Sie rechnet sich, wenn ein Euro Steuergeld wenigstens einen Euro an zusätzlichen F&E-Ausgaben auslöst. Die Evaluation der Forschungsprämie hat für Österreich diesen Effekt mit 1,2 bis 2,2 Euro an zusätzlichen F&E-Ausgaben beziffert.

Somit gilt Konsens, dass die Forschungsprämie wirksam zur Sicherung des Standortes ist. Nicht abschließend geklärt ist, ob und in welcher Form sie auch innovationsfördernd wirkt und neue Forschungsfelder unterstützt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie hoch waren die Steuergutschriften der Forschungsprämie, die durch die Inanspruchnahme der Forschungsprämie geltend gemacht wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017?

2.    Wie viele Großbetriebe nahmen im Jahr 2015, 2016 und 2017 die Forschungsprämie in Anspruch?


3.    Wie viele Kleinbetriebe nahmen im Jahr 2015, 2016 und 2017 die Forschungsprämie in Anspruch?

4.    Wie viele Kleinbetriebe nahmen im Jahr 2015, 2016 und 2017 die Forschungsprämie in Anspruch?

5.    Wie war in den Jahren 2015, 2016 und 2017 die finanzielle Verteilung der Forschungsprämie zwischen Klein-, Mittel- und Großbetrieben?

6.    Wieviel Prozent der Betriebe riefen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 die geltend gemachte Forschungsprämie dann tatsächlich ab?

7.    Wie hoch schätzen Sie die budgetären Auswirkungen der mit 1.1. 2018 geltenden Erhöhung der Forschungsprämie auf 14 % pro Jahr ein?

8.    Haben Sie beziehungsweise werden Sie eine Wirkungsfolgenabschätzung für die Erhöhung der Forschungsprämie von 12 auf 14 % durchführen?

9.    Ist nach der Erhöhung der Forschungsprämie auf 14% eine weitere Evaluierung geplant?