2391/J XXVI. GP

Eingelangt am 05.12.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Reform des BVT

 

Medienberichten ist zu entnehmen, dass eine Reform des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) zeitnah geplant ist. Laut den vorliegenden Informationen soll das BVT um 100 MitarbeiterInnen aufgestockt werden. Darüber hinaus ist offenbar die strikte BVT-interne Trennung von Vorfeldaufklärung und kriminalpolizeilicher Ermittlungstätigkeit vorgesehen. Dazu soll eine Organisationseinheit mit dem Fokus auf Informationsbeschaffung im Rahmen des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes aufgebaut werden. Hierfür soll ein Auswahlverfahren angewandt werden, wobei unklar ist, ob auch bestehende MitarbeiterInnen dieses im Zuge des BVT-Umbaus durchlaufen müssen. Ebenso ist offenbar eine dreimonatige Ausbildung im Bereich der Informationsbeschaffung vorgesehen.

Die Generaldirektorin für die öffentliche Sicherheit sprach auch davon, dass Posten unter Umständen neu ausgeschrieben werden sollen, sollte es zu entsprechenden Verwendungsänderungen kommen.

Unklar ist zum derzeitigen Zeitpunkt, ob und in welcher Form und Intensität das Parlament und dabei insbesondere der Ständige Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten in die geplante Reform eingebunden werden soll.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie lautet der genau Zeitplan zur Umsetzung der geplanten Reform?

2.    Bis wann soll diese abgeschlossen sein?

3.    Wer arbeitete den gegenständlichen Reformplan aus?

4.    In welchem Zeitraum wurde dieser Reformplan ausgearbeitet?

5.    Welche Expert_innen wurden dieser Ausarbeitung beigezogen?

6.    Wurden dafür auch Beratungshonorare bezahlt, und falls ja, an wen und in welcher Höhe?

7.    Welche Stellen sollen neu ausgeschrieben werden (bitte um möglichst detaillierte Auflistung)?

8.    Wann erfolgen diese Ausschreibungen?

9.    Sind in Zusammenhang mit der gegenständlichen Reform auch Ausschreibungen geplant, die sich an BM.I-externe Personen richten?

a.    Falls ja: für welche Bereiche und in welchem quantitativen Ausmaß?

10. Sind die Auswahlverfahren und die dabei zum Einsatz kommenden Tests bereits ausgearbeitet?

a.    Durch wen wurden diese ausgearbeitet?

b.    Falls externe Ausarbeitung: Wer hat diese ausgearbeitet und welche Kosten fielen hierfür an?

11. Wie wird das Auswahlverfahren im Detail ausgestaltet sein (bitte um möglichst detaillierte Darlegung der Phasen des Auswahlverfahrens, der angewandten Tests etc.)?

12. Wer wird diese Tests durchführen?

13. Wie und durch wen soll die Bewertung/Gewichtung der Ergebnisse erfolgen?

14. Unter welchen Umständen werden auch Personen, die derzeit im BVT ihren Dienst versehen, diese Tests zu absolvieren haben?

15. Was ist die Konsequenz, wenn das Ergebnis des Auswahlverfahrens für Personen, die derzeit im BVT ihren Dienst versehen, negativ ist?

16. Ist geplant Führungspositionen im BVT (Referatsleitung, Abteilungsleitung, BVT-Direktorium) neu auszuschreiben?
a. Falls ja: um welche handelt es sich dabei aus derzeitiger Sicht?
b. Falls noch nicht beantwortbar: bis wann ist mit der Klärung der Frage, ob es zu Neuausschreibungen von Führungspersonen kommt, zu rechnen?

17. Welche Änderungen soll es auf Grund der geplanten Reform im Bereich des Extremismusreferats geben?

18. Ist hier eine Trennung des Referats nach Bedrohungslagen (Rechtsextremismus, Linksextremismus, Staatsverweigerer..) geplant?

a.    Wenn ja: in welcher Form soll diese Trennung erfolgen (bitte um möglichst detaillierte Beantwortung auch hinsichtlich des jeweiligen geplanten Personalstandes)?

19. Wann sollen die avisierten Schulungen beginnen?

20. Wer wird an diesen Schulungen teilnehmen?

21. Wo werden diese Schulungen stattfinden?

22. Durch wen werden diese Schulungen durchgeführt?

23. Wie hoch sind die veranschlagten Gesamtkosten für diese Schulungen?

24. Welche Kompetenzen sollen durch die Schulungen erworben werden?

25. In wie weit soll das Parlament und dabei insbesondere der Ständige Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten in die geplante Reform eingebunden werden?

a.    Falls eine Einbindung des Parlaments in die Ausarbeitung des Reformvorhabens nicht geplant ist: warum nicht?