2394/J XXVI. GP

Eingelangt am 06.12.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA,

Kolleginnen und Kollegen,

 

an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend

 

betreffend Evaluierung des Kinderbetreuungsgeld-Kontos

 

Im Regierungsprogramm heißt es auf Seite 103: „Das mit März 2017 eingeführte Kinderbetreuungsgeld-Konto soll evaluiert und entsprechend im Interesse der Verbesserung der Wahlfreiheit adaptiert werden."

Familienministerin Bogner-Strauß meinte in der Familienausschusssitzung am 8.5.2018, dass man bei der Evaluierung des Kinderbetreuungsgeld-Kontos die Problematik eines Anspruchsverlustes für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld aufgrund einer Erwerbsunterbrechung wegen Pflegekarenz berücksichtigen werde.[1]

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

1.       Wann ist die Fertigstellung der Evaluierung des Kinderbetreuungsgeld-Kontos geplant?

2.   Wird der Bericht zur Evaluierung des Kinderbetreuungsgeld-Kontos veröffentlicht?

3.    Gibt es schon Erkenntnisse aus der Evaluierung des Kinderbetreuungsgeld-Kontos?

4.       Ist die Problematik, wie im Entschließungsantrag 196/A(E) (XXVI.GP) beschrieben, wonach Personen, die aufgrund von Pflegekarenz den Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld verlieren, Bestandteil der Evaluation?

5.       Gibt es schon Lösungsansätze für die im Entschließungsantrag 196/A(E) (XXVI.GP) beschriebene Problematik?

6.       In der Familienausschusssitzung vom 8.5.2018 sprachen Sie davon, dass man nur zwei Fälle kenne, die aufgrund der Inanspruchnahme von Pflegekarenz den Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld verloren.-Sind-mittlerweile mehrere solche Fälle bekannt?



[1] Vgl. https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2018/PK0510/#XXVI_A_00196