2394/J XXVI. GP
Eingelangt am 06.12.2018
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Anfrage
der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA,
Kolleginnen und Kollegen,
an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend
betreffend Evaluierung des Kinderbetreuungsgeld-Kontos
Im Regierungsprogramm heißt es auf Seite 103: „Das mit März 2017 eingeführte Kinderbetreuungsgeld-Konto soll evaluiert und entsprechend im Interesse der Verbesserung der Wahlfreiheit adaptiert werden."
Familienministerin Bogner-Strauß meinte in der Familienausschusssitzung am 8.5.2018, dass man bei der Evaluierung des Kinderbetreuungsgeld-Kontos die Problematik eines Anspruchsverlustes für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld aufgrund einer Erwerbsunterbrechung wegen Pflegekarenz berücksichtigen werde.[1]
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
1. Wann ist die Fertigstellung der Evaluierung des Kinderbetreuungsgeld-Kontos geplant?
2. Wird der Bericht zur Evaluierung des Kinderbetreuungsgeld-Kontos veröffentlicht?
3. Gibt es schon Erkenntnisse aus der Evaluierung des Kinderbetreuungsgeld-Kontos?
4. Ist die Problematik, wie im Entschließungsantrag 196/A(E) (XXVI.GP) beschrieben, wonach Personen, die aufgrund von Pflegekarenz den Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld verlieren, Bestandteil der Evaluation?
5. Gibt es schon Lösungsansätze für die im Entschließungsantrag 196/A(E) (XXVI.GP) beschriebene Problematik?
6. In der Familienausschusssitzung vom 8.5.2018 sprachen Sie davon, dass man nur zwei Fälle kenne, die aufgrund der Inanspruchnahme von Pflegekarenz den Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld verloren.-Sind-mittlerweile mehrere solche Fälle bekannt?