2397/J XXVI. GP

Eingelangt am 07.12.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Schließung von Bundesbetreuungseinrichtungen

Medienberichten zufolge sollen bis Jahresende in ganz Österreich sieben der insgesamt zwanzig Bundesbetreuungseinrichtungen für Asylwerber_innen geschlossen werden. Demnach handelt es sich um das Verteilerquartier Graz-Puntigam (Steiermark), die Sonderbetreuungsstelle MED Oberösterreich in Gallspach, sowie die Betreuungsstellen in Althofen (Kärnten), Mondsee (Oberösterreich), Gaisberg (Salzburg), Ohlsdorf (Oberösterreich) und Steinhaus am Semmering (Steiermark). Dass ausgerechnet diese sieben Einrichtungen geschlossen werden, rechtfertigte der Sprecher des Innenministeriums so: „Das hängt ab von den Kosten, wie lange die Verträge gelten und ob man dort aussteigen kann.“

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

1.    Welche Bundesbetreuungseinrichtungen sollen geschlossen werden?

2.    Wann sollen diese Bundesbetreuungseinrichtungen geschlossen werden? Bitte um Aufschlüsselung nach Quartier.

3.    Wie viele Plätze insgesamt boten diese Quartiere jeweils und wie viele Plätze waren zum Zeitpunkt der vorzeitigen Vertragsauflösung besetzt? Bitte um Aufschlüsselung nach Quartier.

4.    Gab oder gibt es Personen, die aufgrund der vorzeitigen Vertragsauflösung umgesiedelt werden mussten bzw. müssen?

a.    Wenn ja, wie viele und wohin wurden bzw. werden diese jeweils umgesiedelt? Bitte um Aufschlüsselung nach Quartier.

 

5.    Wie lange laufen die Verträge für die von der Schließung betroffenen Bundesbetreuungseinrichtungen noch (inkl. Mietverträge, sonstige Dienstleistungsverträge)? Bitte um Aufschlüsselung nach Quartier, Vertragsgegenstand und Vertragspartner_innen.

6.    Welche monatlichen Mietkosten fielen bzw. fallen für diese Quartiere seit der Eröffnung jeweils an? Bitte um Aufschlüsselung nach Quartier und Monat.

7.    Fallen auch nach der Schließung für diese Quartiere Mietkosten an?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe? Bitte um Aufschlüsselung nach Quartier und Monat.

8.    Aus welchen Verträgen konnte das Innenministerium vorzeitig aussteigen?

9.    Zu welchen Konditionen erfolgten etwaige vorzeitige Vertragsauflösungen? Bitte um Aufschlüsselung pro Quartier und Vertrag.

10. Aus welchen Verträgen konnte das Innenministerium nicht vorzeitig aussteigen?

11. Wie hoch sind die Kosten insgesamt, die aufgrund der vorzeitigen Schließung der betroffenen Bundesbetreuungseinrichtungen für die Republik anfielen?

12. Wie lange laufen die Verträge für die verbleibenden Bundesbetreuungseinrichtungen (inkl. Mietverträge, sonstige Dienstleistungsverträge)? Bitte um Aufschlüsselung nach Quartier, Vertragsgegenstand und Vertragspartner_innen.

13. Welche monatlichen Mietkosten fallen für diese verbleibenden Quartiere an? Bitte um Aufschlüsselung nach Quartier und Monat.

14. Bieten die verbleibenden Bundesbetreuungseinrichtungen ausreichend Platz für die von der Quartierauflösung betroffenen Personen? Bitte um Aufschlüsselung nach Quartier.

15. Wie viele Plätze insgesamt bieten die verbleibenden Quartiere jeweils und wie viele Plätze waren dort zum Zeitpunkt der Schließung der anderen Quartiere besetzt? Bitte um Aufschlüsselung nach Quartier.