2399/J XXVI. GP

Eingelangt am 07.12.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen,

an den Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz

betreffend Einsatz von Bodycams in der Justizwache

 

Der Herr Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz hat in einer Aussendung vom 13. 9. 2018  einen Pilotbetrieb für den Einsatz von Bodycams in der Justizwache angekündigt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende

Anfrage:

1.    Wurde mit dem Pilotbetrieb für den Einsatz von Bodycams in der Justizwache bereits begonnen? Wenn nicht, wann wird der Pilotbetrieb starten?

2.    In welcher Justizvollzugsanstalt/in welchen Justizvollzugsanstalten wird der Pilotbetrieb durchgeführt?

3.    Wie viele Bodycams welchen Herstellers wurden/werden für den Pilotbetrieb angeschafft?

a.    Wie hoch ist der dafür notwendige Aufwand?

b.    Wurde/Wird ein Vergabeverfahren durchgeführt?

4.    In der Aussendung vom 13. 9. 2018 wird der Einsatz von Bodycams mit der "Herabsetzung von Gewaltbereitschaft" begründet. Auf welche Studien oder Daten gründet sich diese Einschätzung?

5.    In der Aussendung vom 13. 9. 2018 wird auf die positiven Erfahrungen mit dem Einsatz von Bodycams bei "anderen Einsatzorganisationen wie der Polizei" verwiesen.

a.    Worin bestehen die "positiven Erfahrungen"?

a.    Wurde der Einsatz von Bodycams in der Polizei evaluiert? Wenn nein, worauf gründen sich die „positiven Erfahrungen“?

b.    Welche anderen Einsatzorganisationen nutzen Bodycams oder haben einen Pilotbetrieb durchgeführt?