2401/J XXVI. GP

Eingelangt am 07.12.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesministerin für Arbeit‚ Soziales‚ Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Betäubungslose Ferkelkastration

 

Die Debatte, wie man die betäubungslose Ferkelkastration hin zu einer tierfreundlicheren Variante weiterentwickeln kann, wird seit Jahren geführt. Im Tierschutzbericht 2017 findet sich dazu nur: "Die immer wieder aufflammenden öffentlichen Diskussionen rund um Eingriffe bei Nutztieren (u.a. betäubungslose Kastration von Ferkeln, Enthornen von Ziegen) haben im BMGF zu dem Entschluss geführt, einen Diskussionsprozess zu starten, dessen Ausgang nicht eine eindeutige Empfehlung oder ein Gesetzesentwurf sein sollte, sondern eine Auflistung bzw. Beschreibung aller Eingriffe mit den zugehörigen Durchführungsoptionen einschließlich aller Vor- und Nachteile. Die Ergebnisse der ausführlichen Diskussionen sollten dann in Form einer Matrix den politischen Entscheidungsträgern vorgestellt werden und für allfällige geplante Gesetzesänderungen eine neutrale Entscheidungshilfe darstellen. Im Herbst 2014 fand die Startveranstaltung unter Beteiligung der betroffenen Verkehrskreise statt, bei der man den Stakeholdern das Konzept vorstellte und die Hintergründe erläuterte. Anschließend wurden drei Arbeitsgruppen gegründet (...)".

In Deutschland hingegen ist man bereits näher an Lösungen. Es gibt ein fertiges Gesetz, aufgrund einiger Unklarheiten in der Anwendung wurde das Verbot der betäubungslosen Kastration am 27. 11. 2018 um weitere zwei Jahre verschoben. Das wird von einigen deutschen Rechtsexperten als problematisch angesehen. Jens Bülte vom Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht der Universität Mannheim vertritt etwa die Meinung, dass der Entwurf einen gravierenden Eingriff in das Verfassungsrechtsgut Tierschutz darstellt. Die Begründung, dass eine Kostensteigerung für Agrarunternehmen verhindert und Wettbewerbsnachteile vermieden werden müssten, reiche nicht aus. Die Weiterführung einer Ausnahme für die betäubungslose Kastration um zwei Jahre sei unvertretbar. Die betäubungslose Kastration stelle vermeidbares Tierleid dar und sei somit verfassungswidrig. Damit wird die Debatte in Deutschland wohl auch weitergehen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Zuständig für das Thema ist seit 2014 die Arbeitsgruppe Schwein (Kastration und Schwanzkupieren), die wiederum in Subarbeitsgruppen aufgeteilt wurde. Das Ergebnis führte zu der Novelle der 1. Tierhaltungsverordnung vom Juni 2017.

a.    Welche Expert_innen waren Teil dieser Arbeitsgruppe?

b.    Aufgrund welcher Erkenntnisse bleibt die Kastration von Ferkeln ohne jegliche Betäubung weiterhin dauerhaft zugelassen?

c.    Weswegen weichen die Erkenntnisse in Österreich doch deutlich von denen der deutschen Expert_innen ab, die Möglichkeiten der Kastration mit Betäubung vorgelegt haben?

2.    Sind Sie in Kontakt mit der Initiative "FairFerkel", welche sich seit langer Zeit mit dem Thema auseinandersetzt?

3.    In Deutschland wurde nun vor Kurzem das Tierarzneimittel "Isofluran Baxter vet 1000 mg/g“ zur Inhalationsnarkose für Hunde, Katzen, Pferden und Schweinen zugelassen, das gemäß dem deutschen BMEL eine wirksame Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration ermöglicht. Dadurch steht künftig ein neues, praxisgerechtes Verfahren zu Verfügung, das die Fortführung der chirurgischen Ferkelkastration unter tierschutzgerechten Bedingungen ermöglicht.

a.    Ist dieses Tierarzneimittel auch in Österreich bereits zugelassen und wenn nein: wann ist mit dem Zulassungsprozess zu rechnen?

b.    Halten Sie die Inhalationsnarkose für den richtigen Weg für die Ferkelkastration?

c.    Ist abschätzbar, welche Mehrkosten damit auf die Tierhalter zukommen?

4.    Seitens vieler Stakeholder wird gefordert, hier EU-weit gleich zu handeln, um keine Wettbewerbsnachteile zu erleiden, womit das Thema auch relevant für den europäischen Agrarmarkt ist.

a.    Wie erfolgt die Abstimmung mit den österreichischen Nachbarstaaten, insbesondere mit dem wichtigen Handelspartner Deutschland?

b.    Wie wird die Europäische Kommission in dieser Frage eingebunden?

c.    Welche Initiativen hat das BMASGK in dieser Frage konkret gesetzt?

d.    Mit welchen Folgen für den Ferkelmarkt rechnen Sie, wenn das Verbot nur in Österreich beschlossen wird?

5.    Gemäß einer Umfrage lehnen 82% der österreichischen Bürger_innen die betäubungslose Ferkelkastration ab. Welchen Fahrplan verfolgt das Ressort nun, um hier zeitnahe zu einer von vielen Österreicher_innen verlangten Lösung zu kommen?