2406/J XXVI. GP

Eingelangt am 10.12.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Ladung des Sachverständigen MMag. Dr. Gerd Konezny als Auskunftsperson in den Untersuchungsausschuss über das Kampfflugzeugsystem "Eurofighter Typhoon“

BEGRÜNDUNG

MMag. Dr. Gerd Konezny wurde von der StA Wien beauftragt, ein Gutachten im Verfahren 604 St 6/11f („Eurofighter Stammverfahren“) zu erstellen. Aufgrund seiner dadurch gewonnen Eindrücke wurde er vom Untersuchungsausschuss für den 4.12.2018 als Auskunftsperson geladen. Per Schreiben von 30.10.2018 teilte MMag. Dr. Konezny dem Untersuchungsausschuss mit, dass er ex lege der Amtsverschwiegenheit gem. § 127 Abs 1 StPO unterliege und es keine Entbindung von Gesetzes wegen für diese Amtsverschwiegenheit gebe. Die StA Wien bestätigte seine Rechtsansicht.

Nach Ansicht des Verfahrensanwaltes RA Dr. Andreas Joklik und des Verfahrensrichters Dr. Roland Rohrer ist eine Entbindung von der Amtsverschwiegenheit jedoch durchaus möglich. Nach interner Besprechung der Fraktionen, dem Verfahrensrichter und dem Verfahrensanwalt wurde das BMVRDJ gebeten, die Entbindung doch vorzunehmen. Im Gegenzug wurde die Befragung von MMag. Dr. Gerd Konezny in einer vertraulichen Sitzung vorgeschlagen. Diesem Vorschlag ist das BMVRDJ nicht nachgekommen.

Anfrage:

1.    Mit welcher Begründung wurde der Sachverständige MMag. Dr. Gerd Konezny nicht von seiner Verschwiegenheit entbunden?