2412/J XXVI. GP

Eingelangt am 11.12.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit‚ Soziales‚ Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Gewerkschafts-Konzeptpapier über eine 2-Sparten-SV (ohne UV) auf der Homepage des BMASGK



Auf der Homepage des BMASGK findet sich zum Datum der Einreichung dieser Anfrage folgendes Dokument aus dem Jahr 2016 (19.12.2016)

https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/1/6/0/CH3434/CMS1487591993504/studie_zu_effizienzpotentialen_in_der_oesterreichischen_sozialversicherung.pdf

Das Papier trägt folgenden Titel „Konzept für eine Studie zu: Bessere Leistungen für die Menschen: Effizienzpotentiale in der Gesundheitsversorgung und im Bereich der Pensionen“ und ist offensichtlich das Studienkonzept für die LSE-Studie gewesen. Auf Seite 11 wird relativ offen die Prüfung einer Auflösung der UV-Sparte und Eingliederung in die PV- bzw. KV-Sparte gefordert, wie in „neueren Sozialversicherungssystemen“. Das erklärt auch ein Stück weit, weshalb im Titel des Papiers, neben "Gesundheitsversorgung" und "Pensionen", das Wort "Unfallversorgung" nicht erwähnt wird (Grafik 1). In der LSE-Studie wird unter "Modell 3" das entsprechende 2-Spartensystem als mögliche Reformvariante vorgestellt (Grafik 2).

 

Konzeptpapier von einem Mitglied der GPA-djp-Bundesgeschäftsführung verfasst

Spannend dabei ist, dass das 13-seitige Papier laut den Dokument-Eigenschaften offensichtlich von einem ÖGB-Mitarbeiter verfasst wurde - derzeit Mitglied in GPA-Bundesgeschäftsführung. https://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_3.8.2.a/1342592305243/ueber-uns/presseservice/portraits-der-geschaeftsfuehrung/dr-david-mum?d=Touch

 

Dez. 2016: Die Gewerkschafts-Forderung nach einer AUVA-Eingliederung in die KV hätte die finanzielle Situation der "roten" GKKn deutlich verbessert und ist daher nachvollziehbar

Aus heutiger Sicht ist diese damalige Gewerkschafts-Position relativ verwunderlich, da die Gewerkschaft jetzt vehement gegen die AUVA-Auflösung auftritt. 2016 war die Gewerkschafts-Forderung nach einer Auflösung der AUVA und Eingliederung in die KV aber durchaus nachvollziehbar. Die Grundintention war offensichtlich, ähnlich wie bei der BVA, die UV-Sparte in die KV-Sparte einzugliedern. Die finanzstarke AUVA wäre also mit den unterfinanzierten GKKn verschmolzen, wodurch diese auf einen Schlag die (notwendige) finanzielle Grundlage für bessere Leistungskataloge besessen hätten. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die AUVA mit 1,1 Mrd. Euro außergewöhnlich hohes Reinvermögen besitzt, obwohl nur 0,1 Mrd. Euro gesetzlich vorzuhalten sind (Leistungssicherungsrücklage). (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_01650/index.shtml)

 

 

Dez. 2017: Gewerkschafts-Sinneswandel mit neuer Regierung

Der ÖGB/SPÖ-Sinneswandel kam wohl mit der neuen schwarz-blauen Regierung Ende 2017. Diese hatte angekündigt, die AUVA aufzulösen oder zumindest die Beiträge kräftig zu senken, ohne bei diesem Vorhaben die GKKn mitzudenken. Da diese seit Jahren von der AUVA quersubventioniert werden, hätte sich die finanzielle Situation der GKKn durch eine AUVA-Auflösung/-Beitragssenkung deutlich verschärft (https://derstandard.at/2000085470873/Krankenkassen-Querfinanzierung-ist-wohl-verfassungswidrig). Die grundsätzlich begrüßenswerte AUVA-Auflösung/-Beitragssenkung, jedoch ohne flankierende Maßnahmen für die GKKn, konnte somit von Gewerkschaft/SPÖ nur als Bedrohung aufgefasst werden.

Aus den oben geschilderten Zusammenhängen, ist 180°-Wende von Gewerkschaft/SPÖ bezüglich der AUVA-Auflösung nachvollziehbar. Es erklärt jedoch doch nicht das fortwährende Hickhack zwischen Gewerkschaft und Vorstand innerhalb der AUVA, das definitiv nicht dazu beiträgt, die AUVA zu einem effizienten, skandalfreien, kundenfreundlichen SV-Träger zu machen. In einer Pflichtversicherung mit Zwangsmitgliedschaften ist das aber das Um und Auf! (https://kurier.at/politik/inland/fsg-fordert-sofortigen-ruecktritt-von-auva-obmann-ofner/400132520)

 

 

 

Grafik 1: Titelseite des GPA-djp-Studienkonzeptpapiers für die LSE-Studie:

/download/attachments/26307881/image2018-12-10_7-14-27.png?version=1&modificationDate=1544428986127&api=v2

https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/1/6/0/CH3434/CMS1487591993504/studie_zu_effizienzpotentialen_in_der_oesterreichischen_sozialversicherung.pdf

 

Grafik 2: Das entsprechende GPA-djp-Modell (ohne UV) in der LSE-SV-Studie:

/download/attachments/26307881/image2018-12-7_7-55-38.png?version=1&modificationDate=1544165562408&api=v2

https://www.sozialministerium.at/site/Service_Medien/News_Veranstaltungen/News/Effizienzpotenziale_im_oesterreichischen_Sozialversicherungs_und_Gesundheitssystem

 

 

Ausschnitt aus dem Gewerkschaftspapier (Seite 11):

/download/attachments/26307881/image2018-12-6_19-16-44.png?version=1&modificationDate=1544120028017&api=v2

Quelle:

https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/1/6/0/CH3434/CMS1487591993504/studie_zu_effizienzpotentialen_in_der_oesterreichischen_sozialversicherung.pdf

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Ist Ihnen das Papier „Konzept für eine Studie zu: Bessere Leistungen für die Menschen: Effizienzpotentiale in der Gesundheitsversorgung und im Bereich der Pensionen“ auf der Seite des BMASGK bekannt?

2.    Welchen Betrag bezahlte das damalige BMASK und heutige BMASGK für die Erstellung des in Frage 1 genannten Papiers und an wen?

3.    Stehen Sie im Kontakt mit dem Autor des Papiers (Mitglied der GPA-djp-Bundesgeschäftsführung)?

a.    Wenn ja, in regelmäßigen Abständen?

b.    Wenn ja, welche Themen werden dabei besprochen?

4.    Wie stark war die GPA-djp (bzw. ÖGB, AK) bei der Erstellung des Studienkonzepts zur "LSE-SV-Studie" beteiligt?

5.    Wird von Seiten des BMASGK an einem Konzept zur Eingliederung der AUVA in KV/PV gearbeitet?

6.    Auf Basis welcher Studien oder wissenschaftlichen Erkenntnisse haben Sie bei der Erstellung der Regierungsvorlage zum SV-OG entschieden, dass eine 3-Sparten-SV gegenüber einer 2-Sparten-SV zu einem effizienteren Mitteleinsatz führt?

a.    Wie hätten sich die Verwaltungskosten der SV bei einer Eingliederung der AUVA in KV/PV bis 2023 entwickelt?

7.    Im Gewerkschaftspapier auf der Homepage des BMASGK wird eine Überprüfung der Effizienz- und Effektivitäts-Änderungen durch eine 2-Sparten-SV (ohne UV) gefordert (Seite 11).

a.    Gab es diesbezüglich eine Prüfung abseits der LSE-Studie?

b.    Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung?