2419/J XXVI. GP

Eingelangt am 12.12.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Alois Stöger dipl. Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend der

International Anti-Corruption Academy ( IACA ) in Laxenburg NÖ.

Die International Anti-Corruption Academy (IACA) ist eine internationale Organisation mit Sitz in Laxenburg. Sie ist die erste globale Institution dieser Art, die sich der Überwindung der derzeitigen Wissens- und Praxisdefizite im Bereich der Korruptionsbekämpfung widmet und sich bemüht, Fachkräfte für die Herausforderungen von morgen zu stärken.

Die Akademie bietet standardisierte und maßgeschneiderte Schulungen, akademische Studiengänge, Dialog- und Netzwerkmöglichkeiten sowie Anti-Korruptions-Think-Tank- und Benchmarking-Aktivitäten an. Es bietet einen neuen, ganzheitlichen Ansatz für die Aufklärung und Forschung im Bereich der Korruptionsbekämpfung, organisiert und vereinfacht Schulungen zur Korruptionsbekämpfung für Praktiker aus allen Bereichen der Gesellschaft und bietet technische Unterstützung und Unterstützung für eine Vielzahl von Interessengruppen. Internationale Zusammenarbeit, der Austausch von Wissen und Erfahrungen sowie gegenseitige Unterstützung sind grundlegende Aspekte des IACA- Mandats.

Die Organisation wurde vom Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung, INTERPOL, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Republik Österreich und anderen Interessengruppen initiiert. Sie wurde am 8. März 2011 zu einer internationalen Organisation und besteht derzeit aus 77 Parteien, darunter drei internationalen Organisationen. Die IACA ist Beobachter der UN­Generalversammlung, der Staatengruppe gegen Korruption des Europarates, des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen und der Internationalen Organisation für Migration und wurde ausdrücklich in einer Reihe internationaler Resolutionen begrüßt.

Die IACA ist Unterzeichner der von der UNO unterstützten Initiative „Principles for Responsible Management Education“ (PRME), die darauf abzielt, die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung durch verantwortungsbewusste Managementschulungen zu verwirklichen und die Nachhaltigkeit in Schulen auf der ganzen Welt zu stärken.

IACA achtet auf die geografische und kulturelle Vielfalt und strebt nach umfassenden Partnerschaften mit öffentlichen und privaten Institutionen, internationalen und nichtstaatlichen Organisationen sowie der Zivilgesellschaft. Sie arbeitet mit diesen Partnern zusammen, um Anti-Korruptions-Schulungen zu organisieren und nimmt an anderen internationalen Veranstaltungen als Co-Sponsor oder Expertise-Anbieter teil. Darüber hinaus halten der Dekan der IACA, Fakultätsmitglieder und hochrangige Vertreter

regelmäßig (Gast-) Vorträge und tragen zu internationalen Antikorruptionskonsultationen und Arbeitsgruppen, Beratungsgremien, Konferenzen und Sitzungen bei.

Bei der Aufklärung und Forschung zur Korruptionsbekämpfung stützt sich die IACA auf ein unerschütterliches Streben nach Exzellenz, Innovationsgeist und die Verpflichtung, sich Menschen aus der ganzen Welt zugänglich zu machen.

Die Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter der IACA kommen aus der ganzen Welt. Alle haben ein internationales Screening- und Rekrutierungsverfahren durchlaufen und werden regelmäßig im Rahmen internationaler Verträge eingestellt.

Im Streben nach geografischer und kultureller Vielfalt und nach bestem qualifiziertem Personal hat IACA seit der Gründung der Organisation im Jahr 2011 Personal (einschließlich im Rahmen von Entsendungsverträgen, Forschungsstipendiaten und Praktikanten) aus folgenden Ländern beschäftigt:

Afghanistan, Argentinien, Australien, Österreich, Belgien, Bolivien (Bosnien-Herzegowina), Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Kanada, Kroatien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Griechenland, Island, Indien, Islamische Republik Iran, Italien, Libanon, Litauen, Luxemburg, Malawi, Malaysia, Mexiko, Niederlande, Nigeria, Peru, Polen, Republik Korea, Republik Moldau, Rumänien, Russische Föderation, Slowakei, Slowenien, Südafrika, Spanien, Schweden, Schweiz Jugoslawische Republik Mazedonien, Tunesien, Taiwan, Uganda, Ukraine, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Republik Tansania, Vereinigte Staaten von Amerika, Usbekistan, Vietnam und Simbabwe.

Derzeit besteht die Belegschaft der IACA aus 56% weiblichen und 44% männlichen Mitarbeitern.

Dekan der IACA ist der Österreicher Martin Kreutner. Er ist auch für die Finanzverwaltung und das Personal verantwortlich.

Mitglied des Verwaltungsrats (Vorstand) war bis September 2018 Hermann Feiner, Sektionschef der Sektion IV im BMI.

Am 31.10.2018, nachmittags, wurde den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der IACA vom Dekan Martin Kreutner mitgeteilt, „dass kein Geld mehr da ist und deshalb die Gehälter für den Monat Oktober nicht mehr ausbezahlt werden“.

Auf die Fragen, wieso, warum, wie soll es jetzt weiter gehen, gab es keine verständliche Erklärung bzw. Information.

Es wurde den Anwesenden lediglich gesagt, dass sie weiterhin „zur Arbeit“ kommen

können, jedoch ohne Bezahlung.

Auch für den Monat November erfolgte keine Gehaltsauszahlung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage

1.   Wissen Sie über die finanziellen Probleme der IACA Bescheid und wenn ja, wann wurden sie von wem informiert und wenn nein, was gedenken sie zu tun?

2.   Welche Zuwendungen hat Ihr Ministerium an die IACA in den letzten fünf Jahren geleistet?

3.   Hat Ihr Ministerium die Zuwendungen an die IACA reduziert, oder eingestellt und so die Situation mitverschuldet?

4.   Ist Ihnen bekannt, dass viele der Beschäftigten der IACA sich auf Grundlage des BGBl. III Nr. 100/2012 bei der NÖGKK versichert haben und monatlich ihre Versicherungsbeiträge auch bei Nichtauszahlung ihres Gehalts bezahlen müssen?

5.   Wohin können sich die Beschäftigten wegen der Nichtauszahlung des Oktober- u. Novembergehalts wenden, nachdem österreichisches Arbeits- u. Sozialrecht nicht für die Beschäftigten der IACA gilt?

6.   Warum kam es nicht sofort zu einer Nachbesetzung eines Vertreters Österreichs im Verwaltungsrat der IACA?

7.   Stimmt es, dass Ihrerseits oder von anderen Mitgliedern der Bundesregierung eine personelle Veränderung in der Geschäftsführung der IACA angestrebt wird?

8.   Können Sie sich erklären, wie die IACA ihre laufenden und die Planung neuer Aktivitäten finanziert und fortsetzt, aber für die Beschäftigten die Gehaltszahlungen nicht durchführen kann?

9.   Haben Sie mit anderen Mitgliedern der Bundesregierung betreffend dem Beitrag Österreichs an die IACA Gespräche geführt? Wenn, ja, mit wem und mit welchem Ergebnis?

10.   Besteht in Ihrem Ministerium die Befürchtung, dass die Situation der IACA dem Ansehen Österreichs schaden könnte?