2433/J XXVI. GP

Eingelangt am 13.12.2018
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Birgit Sandler, Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Inneres  

 

betreffend Anzeigen in der Region Murtal

 

Die Bundesregierung ist gemäß § 93 des Sicherheitspolizeigesetzes verpflichtet, dem National- und dem Bundesrat jährlich den Bericht über die innere Sicherheit zu erstatten. Der Sicherheitsbericht enthält einen Bericht über die Vollziehung dieses Bundesgesetzes im abgelaufenen Jahr, der über die Schwerpunkte der Tätigkeit der Sicherheitsbehörden, der Sicherheitsakademie und der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Aufschluss gibt.

Leider kann man aus diesem Sicherheitsbericht keine regionalen Daten herausfiltern.

 

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres

 

Anfrage:

 

 

1.     Wie viele Delikte wurden in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 in der Region Murtal angezeigt?

 

·         Bitte um konkrete Zahlen der getätigten Anzeigen und

·         Aufschlüsselung nach angezeigten Delikten

·         sowie Aufschlüsselung nach den Gemeinden des Murtals.

 

2.     Wie viele dieser zur Anzeige gebrachten Delikte waren Cybercrime-Fälle?

 

3.     Hinsichtlich wie vieler der zur Anzeige gebrachten Sachverhalte konnte einE TatverdächtigeR ausfindig gemacht werden, jeweils aufgeschlüsselt nach Delikt und Gemeinde?

 

4.     Wie war die demographische Struktur der Verdächtigen, jeweils aufgeschlüsselt nach Alter (minderjährig, 18-21, 22-35, 36-50, über 50), Staatsbürgerschaft, Geschlecht, Delikt und Gemeinde?

 

5.     In wie vielen dieser Fälle kam es zur Erstattung eines Strafantrags bzw. einer Anklage an die Staatsanwalt, jeweils aufgeschlüsselt nach Delikt und Gemeinde?